E-TAXI-FÖRDERUNG DER WEG ZUR NEUEN E-TAXI- FÖRDERUNG Die nächste Runde der Münchner E-Taxi-Förderung steht vor der Tür. Da noch nicht alle Details auf der Website des Referats für Klima und Umweltschutz nachzulesen sind, haben wir die wichtigsten Fakten bereits zusammengefasst. Die bisherige Münchner E-Taxi-Förderung endete in diesem Jahr und kann durchaus als Erfolg angesehen werden. Immerhin konnte der Betrieb von insgesamt 70 Autos unterstützt werden. Ab dem 1. Januar 2024 wird eine neue Richtlinie zur Förderung der Anschaffung eines E-Taxis in Kraft treten. Hinter dem Antrag, dem der Münchner Stadtrat stattgegeben hatte, standen die damaligen Regierungsfraktionen Die Grünen – Rosa Liste und die SPD – Volt-Fraktion. Über die wichtigsten Inhalte der Förderrichtlinie hatte Taxi Times bereits berichtet. Die Fördersumme beträgt insgesamt vier Millionen Euro, aufgeteilt auf die Jahre 2024 und 2025. Pro E-Taxi mit einer gültigen Münchner Konzession können bis zu 10.000 Euro abgerufen werden. Somit reicht die Fördersumme aus, um bis zu 400 Münchner E-Taxis zu unterstützen. Sollte der Wagen weniger als 30.000 Euro netto kosten, dann wird maximal ein Drittel der Nettoanschaffungskosten ausge schüttet. Im Vergleich zur ersten Münchner E-Taxi-Förderung gibt es einen großen Verkehrsmedizinische Untersuchungen in Schwabing Dr. Josef Venczel Dr. Marta Venczel Betriebsärzte Adelheidstraße 23 80798 München Tel.: 2729460 Fax: 27294614 Handy: 0172/8916575 www.arbeits-med.de Alle med. Untersuchungen für den Erwerb und die Verlängerung des P-Scheins Unterschied. Anstatt wie bislang den Besetztkilometer zu fördern, will jetzt die Stadt direkt nach Inbetriebnahme des Fahrzeugs die Fördersumme als Einmalbetrag auszahlen. Der Unternehmer muss dafür im Gegenzug eine dreijährige Haltedauer nachweisen. Weiterhin sieht die Richtlinie Folgendes vor: „Das E-Taxi muss innerhalb der Haltefrist mindestens 30.000 km bei der Beförderung von Personen zurücklegen. Dazu verpflichtet sich der oder die Antragsteller*in jährlich, die dafür notwendigen Fahrdaten an die Landeshauptstadt München zu übermitteln.“ WIE BISLANG IN MÜNCHEN GEFÖRDERT WURDE Vorausgesetzt wird eine Übertragung der Daten mittels eines ebenfalls vorgeschriebenen Fiskaltaxameters. Diese Vorgehensweise bei der Ausschüttung wurde von den Münchner Stadtratsfraktionen der Grünen und der SPD sowie unter Beteiligung der zuständigen Verwaltungen und Referate gemeinsam mit dem Münchner Taxigewerbe erarbeitet. Auch wenn der Stadtrat der Beschlussfassung zur Finanzierung der Förderung spätestens im Dezember zustimmt und die Fördermaßnahme offiziell erst am 1. Januar 2024 beginnt, ist es bereits jetzt möglich, Die erste Münchner E-Taxi-Förderung hat in den vergangenen sechs Jahren bis zu 70 E-Taxis von 43 Münchner Taxibetrieben gefördert. Weil jeder gefahrene Kilometer, der mit einem Fahrgast zurückgelegt wurde (Besetztkilometer), mit 20 Cent subventioniert wurde, war die Voraussetzung für eine Förderung ein Fiskaltaxameter, dessen Daten die Basis für die Auszahlung lieferten. Die Logik dahinter war an sich gut nachvollziehbar. Wer mehr Besetztkilometer vorweisen kann, hat auch mehr Schadstoffemissionen eingespart. Ergo bekommt er auch mehr Förderung. Das war möglich bis zu dem Zeitpunkt, an dem 40 Prozent des Netto-Anschaffungspreises erreicht Venczel_02-2016.qxp_Layout 1 03.02.16 16:15 Seite wurden. Das bisherige Förderprogramm war auf 1,6 Millionen Euro ausgelegt, die mittlerweile nahezu ausgeschöpft sind. 43 Münchner Taxibetriebe hatten diese Förderung für insgesamt 70 E-Taxis beantragt. Das entspricht einem Anteil von lediglich 2,3 Prozent aller Münchner Taxis. In der Praxis ist es allerdings nicht so einfach gewesen, an die 40-Prozent- Obergrenze zu stoßen, denn Corona in Verbindung mit einem dreijährigen Förderzeitraum machte für viele dieses Ziel unerreichbar. Das hatte auch die Stadt München erkannt und bei der nächsten Verlängerung der Förderung diesen Zeitraum auf vier Jahre ausgedehnt. Ein wenig schwierig für die Taxiunternehmer war allerdings die quartalsmäßige Abrechnung, die häufig für Zeitverzug gesorgt hat. Aktuell läuft die Förderung noch weiter, allerdings sind alle Fördermittel gebunden. Das bedeutet: Alle zugesagten Förderungen werden noch so lange ausgezahlt, bis entweder die Kilometerleistung erreicht ist oder die vier Jahre vorbei sind. sg 6 4. QUARTAL 2023 TAXI
E-TAXI-FÖRDERUNG sich per E-Mail an emobil.rku@muenchen.de beim zuständigen Referat für Klima- und Umweltschutz (RKU) auf einer Warteliste vormerken zu lassen. Schon jetzt sind die ersten Anträge vorgemerkt worden. Für Schnellentschlossene gibt es einen Sonderbonus, indem den ersten einhundert Antragstellern zusätzlich ein Bonus in Höhe von 1.000 Euro gewährt wird. Hat man es auf die Warteliste geschafft, kann die Freigabe für einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn erteilt werden. Der Vorteil ist, dass noch in diesem Jahr die Fahrzeuge bestellt und umgerüstet werden können. Selbstverständlich ist es trotzdem notwendig, ab dem 1. Januar 2024 einen entsprechenden Antrag zu stellen. WIE BEANTRAGT MAN DIE E-TAXI-FÖRDERUNG? Hoffentlich wird die Stadt eine eigene Taxi-Ladeinfrastruktur aufbauen und lässt das Gewerbe nicht im (Schnee) Regen stehen. FOTO: Taxi Times Förderberechtigt sind ausschließlich Taxiunternehmen, die ihren Betriebssitz in München haben. Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal der Landeshauptstadt München. Erst nachdem man sich registriert hat, kann man dort den Antrag stellen. Die komplette Kommunikation findet im Anschluss über das Förderportal statt. Dort kann man auch bei Fragen über eine Mitteilungsfunktion die Ansprechpartner kontaktieren. Wichtig ist, dass der Wagen erst nach der Förderzusage bestellt wird. Da die neue Förderung noch nicht offiziell begonnen hat und bei der „alten“ Förderung alle Mittel gebunden sind, hat man sich im RKU auf eine Übergangslösung geinigt. Wie oben erwähnt kann man sich bis zum Ende des Jahres mit einer formlosen E-Mail an emobil.rku@muenchen.de wenden. Sobald der vorläufige Antrag bestätigt wurde, kann der Antragsteller mit der Maßnahme beginnen. Das ersetzt jedoch nicht den formalen Antra, der bis Ende März nachgereicht werden muss. Für diesen Antrag müssen u FAHRE DIE MODERNSTE TAXI-FLOTTE DER STADT Werde Fahrer:in der ersten e-Vitos mit Rollstuhlrampe § Hohe Flexibilität/24 h Verfügbarkeit § Zentraler Standort mit eigenem Parkhaus und Werkstatt § Ein offenes/kollegiales Betriebsklima § Elektroflotte von Mercedes und Jaguar sowie Hybridfahrzeuge Interesse geweckt? Jetzt bewerben! Wir freuen uns, Dich kennenzulernen: Occamstr. 20, 80802 München Tel.: 089 201 69 00 personal@muenchner-taxi-zentrum.de www.muenchner-taxi-zentrum.de FOTO: Daimler Ag.
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