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Taxi Times München - Dezember 2015

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Ausgabe 06-15

TAXIKOMMISSION

TAXIKOMMISSION TAXIKOMMISSION DIE ENTSTEHUNG KRITERIEN FÜR DIE AUFNAHME Angestoßen wurde die Gründung der Taxikommission von der heute nicht mehr existierenden Taxivereinigung. Die Taxivereinigung hatte ihren Sitz in der Engelhardstrasse 6, dem heutigen Sitz der Taxi München eG, und war ein Interessenverband für alle Taxiunternehmer. Die Taxivereinigung hatte Kontakte in die Politik, zu den Behörden und war für den Flughafen München- Riem zuständig. Im Rahmen der ständigen Diskussionen um Tariferhöhungen und verkehrspolitische Entscheidungen kam man zu der Einsicht, dass eine Arbeitsgruppe sinnvoll wäre, die sich dauerhaft mit den Themen des Taxigewerbes beschäftigt. Nach einem Beschluss der Vollversammlung des Stadtrats vom 30. Juni 1971 wurde festgelegt, dass eine Taxikommission einzurichten ist. Um als Gewerbevertreter in die Kommission aufgenommen zu werden, wurden Aufnahmekriterien in der Geschäftsordnung der Taxikommission festgeschrieben. Die Geschäftsordnung ist allerdings nicht öffentlich einsehbar. Voraussetzung für die Aufnahme ist, dass es sich um eine Gewerbevertretung – also eine Interessenvertretung der Münchner Taxiunternehmer – handeln muss. Weiter muss der Verband mindestens 15 Prozent der Münchner Unternehmen vertreten, was in München in etwa 170 bis 200 Unternehmern entsprechen dürfte. Was bei den Aufnahmekriterien jedoch nicht berücksichtigt wird, ist die Anzahl der vertretenen Fahrzeuge, also die Gewichtung in der Vertretung von Einzel- und Mehrwagenunternehmern. Die Taxi München eG ist laut ihrer Satzung eine solche Gewerbevertretung. Der TVM vertritt nach eigenen Angaben zur Zeit rund 80 Unternehmer mit circa einem Viertel aller Taxis, was in etwa 800 Fahrzeugen entspricht. Aktuell versucht man eine neue Geschäftsordnung für die Taxikommission zu formulieren. ANHÖRSTELLEN UND GEWERBEVERTRETER Zu den zehn Mitgliedern aus dem Stadtrat kommen insgesamt noch sechs Vertreter des Gewerbes sowie mit dem Gewerbe verbundener städtischer Stellen. Sie haben in der Taxikommission keine Stimmberechtigung, denn nur die Vertreter der Fraktionen stimmen ab, aber nehmen eine beratende Funktion DIE VERTRETER AUS DEM STADTRAT Wird ein neuer Stadtrat gewählt, dann schicken die Fraktionen – sie setzen sich aus dem Mehrheitsverhältnis des Stadtrats proportional zusammen – insgesamt zehn stimmberechtigte Vertreter in die Taxikommission. Die Mitglieder stehen bis zur nächsten Kommunalwahl fest. Ist ein Mitglied zu einer Sitzung der Taxikommission verhindert, so kann er einen Stellvertreter entsenden. Der Vorsitzende der Kommission ist immer ein Vertreter der ein und sollen ihre subjektive Sichtweise zu den Themen darlegen. Zu den sechs Organisationen gehören die Taxi München eG, der Landesverband Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmen, die IHK für München und Oberbayern, der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund der Stadtwerke München und das Polizeipräsidium München. stärksten Partei des Stadtrats. Die Mitglieder der Kommission nochmals in einer kurzen Übersicht: Vorsitzender der Taxikommission ist Dr. Alexander Dietrich (CSU), sein Vertreter ist Christian Vorländer (SPD). Die weiteren Mitglieder: Dr. Reinhold Barbor (CSU), Michael Kuffer (CSU), Helmut Schmid (SPD), Cumali Naz (SPD), Paul Bickelbacher (Bündnis 90/Die Grünen), Gülseren Demirel (Bündnis 90/Die Grünen und Rosa Liste), Thomas Ranft (Piratenpartei), Dr. Josef Assal (Bürgerliche Mitte) GESTATTEN: TAXI KOMMISSION III VON FLORIAN OSRAINIK Der dritte und letzte Teil unserer Serie gibt einen kurzen Überblick über die Entstehung, die Vertreter, die Anhörstellen und Gäste, die Aufnahmekriterien und Aufgabe, die Themen und Struktur der Münchner Taxikommission. DIE AUFGABE Damit sich nicht der gesamte Stadtrat mit den Themen des Gewerbes auseinandersetzen muss, legen die Fraktionen ständige Vertreter für die Taxikommission fest. Die Stadtratsvertreter sollen sich in der Kommission mit den Anliegen des Münchner Taxigewerbes befassen, ihre Fraktionen darüber informieren, eine Vorentscheidung über beantragte Gewerbe änderungen treffen sowie der THEMEN DER TAGESORDNUNG Das Gewerbe gibt die Themen für die Sitzungen der Taxikommission vor. Wenn dem Verband oder einem Unternehmer ein Gewerbethema wichtig ist, muss das Anliegen schriftlich formuliert und in Form eines Antrags an das Kreisverwaltungsreferat (KVR) übermittelt werden. In der Regel setzt das KVR den Punkt dann auf die Tagesordnung der Taxikommission und unterrichtet die Vertreter des Stadtrats rechtzeitig über die Thematik. Das KVR und der Vorsitzende der Kommission besprechen die zu behandelnden Themen. Ansprechpartner in Sachen Taxikommis- Voll versammlung des Stadtrats mit ihrem Beschluss eine Empfehlung abgeben. In der Regel wird der Ratschlag, die Entscheidung der Taxikommission, im Plenum des Stadtrats angenommen und die Abstimmung darüber nur noch als Formsache betrachtet. sion ist Horst Linz. Er leitet die Sitzungen im KVR und versorgt die Teilnehmer der Kommission vorab mit Auskünften der zu besprechenden Tagesordnungspunkte. Das KVR hat für gewöhnlich mehrere Monate Zeit, die Anträge vorzubereiten und die Mitglieder mit entsprechenden Informationen zu versorgen. Die Kommissionssitzungen dauern zwischen zwei und drei Stunden und finden in der Ruppertstraße 11 statt. DIE GÄSTE DIE STRUKTUR Außer den zehn Vertretern des Stadtrats, den Gewerbevertretern sowie den städtischen Anhörstellen werden zu den Sitzungen der Taxikommission weitere Gäste geladen, die mit dem Münchner Taxigewerbe in Verbindung stehen. Regelmäßige Gäste der letzten Jahre sind der Taxiverband München e. V. (TVM) und die Münchner Taxizentrale Isar- Funk. Der TVM hat vor rund drei Jahren einen Antrag auf ständige Aufnahme in die Taxikommission gestellt. Eine Entscheidung über die Aufnahme des TVM wurde bisher immer vertagt. Die Gäste der Taxiko m mission haben kein Stimmrecht, können aber – wie auch die Anhörstellen und ständigen Gewerbevertreter –ihren Standpunkt bei den Diskussionen in der Kommis sion mit einbringen. Die Taxikommission unterliegt der Geschäftsführung des KVR. Das KVR ist bei den Sitzungen immer vertreten und erstellt ein Protokoll über die Treffen der Kommission. Die beratende Funktion der Taxikommission dient der Vorbereitung für den Kreisverwaltungsausschuss. Der Ausschuss ist für den Stadtrat tätig und entscheidet letztendlich – die faktische Entscheidung wird aber in der Vollversammlung des Stadtrats gefällt. Jeder Fraktionsvertreter in der Taxikommission hat nur eine Stimme. Entscheidungen, ob ein Antrag angenommen oder abgelehnt wird, werden nach dem Mehrheitsverhältnis getroffen. Die Treffen der Taxikommission finden, je nach Dringlichkeit der Themen, meist ein- bis zweimal im Jahr statt. Der Beschluss der Kommission ist für den Stadtrat nicht verbindlich. 10 DEZEMBER / 2015 TAXI TAXI DEZEMBER / 2015 11

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