TVM TERMINE FÜR ORTSKUNDEPRÜFUNGEN AB JULI ÜBER DIE FÜHRERSCHEINSTELLE Die Durchführung der Ortskundeprüfungen übernimmt ab 1. Juli 2016 das KVR in der Eichstätterstraße und löst damit nach mehreren Jahrzehnten den TÜV ab. Vor mehreren Jahrzehnten hatte das KVR als die ursprünglich für Ortskunde prüfungen von Taxis und Mietwagen zuständige Behörde die Durchführung der Prüfungen an den TÜV abgegeben. Das jetzige Prüferteam um Herrn Sagstetter hat nun aber mehrheitlich das Rentenalter erreicht und wird in den Ruhe stand treten. Daher wird eine Nachfolgere gelung notwendig. Die Führerscheinstelle im KVR übernimmt diese Aufgabe nun wie der selbst und bereitet sich intensiv auf den Wechsel zum 1. Juli vor. Dazu wurden Mit arbeiter aus dem eigenen Hause mit der Entwicklung von Konzepten und Durchfüh rungsmöglichkeiten betreut. Mittlerweile ist auch von der Stadt München die Schaffung neuer Planstellen genehmigt worden. Der Taxiverband München und auch die Taxi München eG stehen als Gewerbeverbände in regem Austausch mit den künftigen Prüfern. Die bisher vorgelegten und erarbeiteten Unterlagen sind sehr vielversprechend und werden der Ortskundeprüfung ein moderneres Gesicht geben. Der zu erlernende Stoff wird sich inhalt lich zunächst nicht ändern, sodass jeder künftige Taxifahrer auch weiterhin eine sehr große Menge an Stadtinformationen in seinem Kopf speichern muss, um die Prüfung erfolgreich zu bestehen. Ebenso wenig werden sich die Punkteverteilungen und auch die Erfordernisse ändern, die zur erfolgreichen Prüfung erreicht werden müssen. Von maximal erreichbaren 120 Punkten müssen 100 erreicht werden. Das bedeutet, dass mithin also weiterhin knapp mehr als 80 Prozent aller Fragen richtig beantwortet werden müssen. »Prüfungstermine sind nicht mehr auf andere übertragbar.« Allerdings wird sich bei der Prüfung in ihrer äußeren Form dennoch einiges ändern. Eine der wichtigsten Neuerungen besteht darin, dass die zu erarbeitenden Pläne künftig in Farbe sein werden. Damit passen sich die Prüfungspläne den realen Gegebenheiten von Stadtplänen an, die der Fahrer später im Fahrzeug hat. So wird dieser Teil der Prüfung schon mal wesentlich der späteren Praxis angenähert – und dadurch natürlich auch das Erlernen des Stadt wissens lebendiger und zugänglicher. Ebenfalls werden die als Bilder vorgelegten Sehenswürdigkeiten in Farbe sein. Bei der Erarbeitung der kürzesten Fahrtstrecken, was allgemein als der „schwierigste“ Teil der Prüfung betrachtet wird, ändert sich nichts. Um die Prüfung zu bestehen, wird man weiterhin beweisen müssen, dass man nicht nur gut gelernt hat, sondern dieses Wissen in der Praxis auch anwenden kann. Änderungen wird es allerdings bei der Anmeldung zur Prüfung geben. Diese wird vollständig vom KVR übernommen. Erfreulich dabei: Da das KVR keine Mehrwertsteuer berechnen darf, wird die Prüfungsgebühr mit 57,30 Euro nun günstiger ausfallen. Zur Vereinbarung von Terminen muss aber künftig jeder persönlich im KVR in der Eichstätter straße erscheinen. Vorher muss zwingend der Antrag auf Erteilung des Personenbeförderungsscheines bei der Behörde des ersten Wohnsitzes gestellt worden sein. Dieser Antrag sowie Führerschein und Personal ausweis sind bei der Terminvereinbarung vorzulegen. Dadurch sind künftig die Prüfungen nicht mehr wie bisher auf andere übertragbar. An der Prüfung teilnehmen kann also nur derjenige, der den Termin vereinbart hat. Ein bisschen unpraktisch, aber angeblich unvermeidbar: Wer seinen ersten Wohnsitz im Landkreis München hat, muss zur Bezahlung der Prüfungsgebühr FOTO: Tom Buntrock 18 JUNI / 2016 TAXI
TVM Florian Bachmann, geschäftsführender Vorstand das Taxiverbands München (TVM) zunächst nach Neukeferloh zur Zulassungsstelle des Landkreises München und anschließend zur Vereinbarung des Prüfungstermins in die Eichstätterstraße. Dies gilt aber ausschließlich für jene Personen, die ihren ersten Wohnsitz im Landkreis München haben. Für alle Personen, die in anderen Landkreisen quer durch die ganze Republik oder in der Stadt München gemeldet sind, ist zur Vereinbarung und Bezahlung von Prüfungsterminen ausschließlich die Führerscheinstelle München zuständig. Alle anderen Schritte zur Erlangung des Taxischeins bleiben davon unberührt. Man muss also weiterhin das medizinische Eignungsgutachten vorlegen. Und natürlich muss man sich wie bisher möglichst perfekt auf die Ortskundeprüfung und die Praxis vorbereiten. Diese Aufgabe werden wir vom Taxiverband weiterhin so gut wie möglich erfüllen. Aufgrund der bisher geführten Gespräche und des guten Kontaktes zur Prüfungsstelle im KVR sind wir sehr zuversichtlich, dass der Übertragung der Prüfungen vom TÜV auf das KVR weitgehend reibungslos ablaufen wird. Damit hätte München anderen deutschen Städten wieder mal etwas ganz Eigenes voraus. fb SITZUNG DER TAXI - KOMMISSION AM 9. JUNI Auf der Tagesordnung der Sitzung standen eine Reihe Themen, bei denen es mehr um einen Informationsaustausch ging – also Themen, die nicht sehr kontrovers diskutiert werden können. So standen Informationen zur Neugestaltung der Ortskunde, die Anfahrtswege für Behinderte zum Oktoberfest und Ideen zur Umsetzung der Behindertenkonvention der EU auf der Tagesordnung. Dieses Thema umfasst die Anschaffung von behindertengerecht ausgebauten Fahrzeugen und die Mobilität von Behinderten, die nicht umgesetzt werden können. Ein wichtiges Thema für den TVM war die Änderung der Geschäftsordnung, sodass die vollwertige Mitgliedschaft des TVM in der Kommission nunmehr ein rein formaler Vorgang ist. Kontrovers wurde erwartungsgemäß über das Thema des Funktionsfähigkeitsgutachtens diskutiert. Das KVR beantragt für die unumstritten notwendigen Kontrollen der Unternehmen neue Planstellen und wird bei der Wiedererteilung (Verlängerung) der Konzessionen zunächst an der derzeitigen Praxis nichts Wesentliches ändern. Der TVM hingegen vertritt die Meinung, dass bis zur Genehmigung und Besetzung neuer Planstellen bereits mit wenig Aufwand wesentlich schärfere Überprüfungen der Wirtschaftlichkeit der Unternehmen möglich wären. Die Kommission gab letztlich die Empfehlung ab, dass detailliertere Konzepte zur Überprüfung von Unternehmen ausgearbeitet werden sollen, im Wesentlichen aber die Schaffung neuer Planstellen vorangetrieben werden soll, damit eine gerechte und umfassende Prüfung aller Unternehmen stattfinden könne. Der Taxiverband München wird über alle wichtigen Themen der Sitzung in Kürze berichten. fb Betriebs- und Verkehrsmedizinisches Untersuchungszentrum des BDF – Überbetrieblicher Dienst Dr. Hingerle GBR Alle Untersuchungen für Erwerb und Verlängerung von Führerscheinen zu besonders freundlichen und fairen Bedingungen und immer ohne Anmeldung. Am Brunnen 17, 85551 Kirchheim, Nähe Messe Riem Tel: 089/9036110 oder 089/9918801-0 oder 089/9033366 FOTO: Florian Bachmann Ärztliche Untersuchung und Augenuntersuchung (ohne Anmeldung): Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr, Mo und Do von 14:00 bis 18:30 Uhr Betriebsmedizinische Untersuchung / Reaktionstests (ohne Anmeldung): Montag bis Freitag von 8:00 bis 10:00 Uhr, Mo und Do von 14:00 bis 17:00 Uhr hingerle.indd 1 07.02.14 15:02 TAXI JUNI / 2016 19
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