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Taxi Times München - November / Dezember 2019

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Zu jedem Einsatz bereit.

Zu jedem Einsatz bereit. Der Touran. Touran Trendline 2.0 TDI SCR, 85 kW (115 PS), 7-Gang-DSG Kraftstoffverbrauch, l/100 km: innerorts 5,6/außerorts 4,4/kombiniert 4,8/CO₂-Emissionen, g/km: kombiniert 127. Ausstattung: 7-Sitzer, Gepäckraumklappe mit elektrischer Öffnung und Schließung, Geschwindigkeitsregelanlage inkl. Geschwindigkeitsbegrenzer, Parklenkassistent „Park Assist“ inkl. ParkPilot, Seitenscheiben hinten und Heckscheibe abgedunkelt, zu 65 % abgedunkelt, Vordersitze beheizbar, LED-TAXI-Dachzeichen (Fa.Hale) ohne stillem Alarm, Multifunktions-Lederlenkrad, Radio „Composition Media“, Taxi-Mietwagen-Sitzpaket Kunstleder, 2 Kindersitze mit Seitenhalt und Seitenkopfstütze, Vorbereitung für Taxameter, USB-Schnittstelle und Multimediabuchse AUX-In, „First Edition“-Paket, Klimaanlage, Ganzjahresreifen, Navigationssystem „Discover Media“, 1 zusätzlicher Fahrzeugschlüssel u. v. m. Ein Finanzierungsbeispiel: Fahrzeugpreis: 29.396,00 € inkl. Selbstabholung in der Autostadt Wolfsburg Anzahlung: 6.500,00 € Nettodarlehensbetrag: 22.896,00 € Sollzinssatz (gebunden) p. a.: 1,97 % Effektiver Jahreszins: 1,99 % Laufzeit: 48 Monate Gesamtbetrag: 36.735,00 € 48 mtl. Finanzierungsraten à 496,45 € 1 Ein Angebot der Volkswagen Bank GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, für die wir als ungebundener Vermittler gemeinsam mit dem Kunden die für die Finanzierung nötigen Vertragsunterlagen zusammenstellen. Abbildung zeigt Sonderausstattungen gegen Mehrpreis. Stand 07/2019. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. 1 Bonität vorausgesetzt. Es besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher. www.mahag.de taxi@mahag.de MAHAG Automobilhandel und Service GmbH & Co. oHG Volkswagen Zentrum München Schleibingerstr. 12-16, 81669 München Ihre Ansprechpartner: Bernd Obkirchner Tel. 089 / 48001-166 Johannes Huber Tel. 089 / 48001-578

DIE BANANENREPUBLIK INHALT FOTO: Adobe Stock / Odua Images „Ein Rechtsstaat, der eindeutige Gesetzesverstöße nicht ahndet, verkommt zur Bananenrepublik.“ – Diese drastischen Worte wählte kein Geringerer als Michael Müller, Präsident des Bundesverbands Taxi und Mietwagen e. V., während einer öffentlichen Verbandssitzung Anfang November in Koblenz. Gemeint sind damit die täglichen Verstöße der neuen Mitbewerber gegen die Rückkehrpflicht, allen voran der Mietwagenpartner von Uber und seit Neuestem auch von Free Now. Da der Staat in seiner Kontrollfunktion an diesem Punkt versagt, wehrt sich das Taxigewerbe auf eigene Faust auf juristischem Weg. Zum einen durch Klagen gegen die einzelnen Partner, zum anderen aber auch gegen den App-Anbieter selbst. Drei Verfahren sind aktuell in der Schwebe und alle drei scheinen kurz vor dem Showdown zu stehen. Wir berichten über den aktuellen Zwischenstand aus Köln, Frankfurt und München ab Seite 6. Ein ganz entscheidender Punkt in allen drei Verfahren ist die Frage, wie die Fahrer über die Uber-App an die Aufträge kommen. Das Personenbeförderungsgesetz ist eindeutig, es schreibt vor, dass Mietwagen die Beförderungsaufträge nur ausführen dürfen, wenn diese am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers eingegangen sind. Genau diese Art der Auftragsannahme und auch die Sicherstellung der Rückkehrpflicht sind natürlich bei Uber gerade nicht Teil des Systems. Die Taxibranche bemängelt, dass ein Fahrer einen Beförderungsauftrag auch selbstständig annehmen kann, also nicht über den Betriebssitz des Unternehmens. Ein klarer Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz, sagen die Kläger gegen Uber. Die Münchner Richterin erweckte zuletzt den Eindruck, dass sie das ähnlich sieht, und wollte deshalb bei der letzten Verhandlung von den dort aufgerufenen Zeugen genau wissen, ob und wie eine Auftragsannahme am Betriebssitz vorbei technisch möglich ist. Das wurde klar belegt. Man darf gespannt sein, welche Schlüsse das Münchner Landgericht daraus nun zieht. Doch egal, wie in Frankfurt und München entschieden wird – Uber wird nicht klein beigeben und deren hoch dotierte Anwälte werden weiterhin allerlei Verzögerungstaktiken anwenden, um ein endgültiges Verbot zu umgehen. Es ist schon schizophren: Ein Unternehmen, dessen Geschäftskonzept nur auf Basis des Rechtsbruchs funktioniert, wendet jeden Winkelzug der Rechtsprechung an, um einer Verurteilung bzw. Bestrafung zu entgehen. Die Annahmeverweigerung der einstweiligen Verfügung aus Köln am Firmensitz in Amsterdam ist der blanke Hohn. Umso wichtiger ist es daher, dass die Behörden ihren Job machen und die Wildwest-Strukturen endlich wirksam bekämpfen – ganz speziell am Münchner Flughafen. Taxi Times hat die Untätigkeit des dortigen Landratsamts Erding deshalb in seiner letzten Ausgabe scharf kritisiert. Nun hat sich die Behörde in einem Leserbrief gewehrt (S. 19). Mit dem längst überfälligen Personalwechsel auf der früheren Position des Herrn Neudeckers scheint nun auch der Wille zur Kontrolle endlich vorhanden zu sein. Wo allerdings täglich gegen geltendes Recht verstoßen wird, genügt es nicht, vier Mal pro Jahr zu kontrollieren. – die Redaktion – VERSICHERUNG 4 Misere eines Billiganbieters TITELSTORY: UBERS ENDE IN DREI AKTEN? 6 Köln: Annahme verweigert 8 Frankfurt: Blick auf Europa 10 München: Aufklärende Zeugenaussagen 11 Wien: Verbot für den Falschen SATIRESEITEN 12 Uber-CEO in der Pampa ausgesetzt 13 „Bild“-Beitrag als Realsatire BEHÖRDEN 14 München bekommt weiteres Gutachten TAXIVERBAND MÜNCHEN TVM 16 Der immer gleiche Status quo 17 Neue Verkehrsart – aber bitte mit Taxi ISARFUNK TAXIZENTRALE 18 Uber-Werbung am Flughafen LESERBRIEF 19 Das Landratsamt Erding kontrolliert FELDFORSCHUNG 20 Zwei Studentinnen im Taxi ZUKUNFT UND E-TAXIS 22 Die digitale Rolle des Taxis 24 Erfahrungen mit einem Tesla Model S 26 Reaktionen auf ein London-Taxi 26 Impressum TAXI NOVEMBER / DEZEMBER / 2019 3

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