ISARFUNK TAXIZENTRALE PROJEKT KEHRAUS – SO GEHT ISARFUNK GEGEN UBER VOR Das Nichteinhalten des Personenbeförderungsgesetzes, insbesondere der Rückkehrpflicht von Mietwagen, macht einen fairen Wettbewerb unmöglich. Ein großes Aufräumen ist fällig. Der Begriff Kehraus beschreibt in Bayern „das große Aufräumen“. Der Vermittlungsdienst Uber hat sich die letzten Jahre in München ausgebreitet und bedroht die Taxibranche. Die Behörden sind mit den Kontrollen der Mietwagenunternehmen überfordert. Viele Taxifahrer opfern Zeit und Geld, um Beweise gegen die illegalen Wettbewerber zu sammeln. Hier trat IsarFunk in die Verantwortung und führt seit Februar 2019 mit Unterstützung von externen Ermittlern und anschließender Bearbeitung durch eine Anwaltskanzlei eigene Ermittlungen durch. Wie genau das funktioniert, erklären die Akteure selbst. Zu den rechtlichen Grundlagen und zur Vorgehensweise sagt beispielsweise der Anwalt: » Wenn wir Uber auf Unterlassung in Anspruch nehmen wollen, müssen wir über das vorliegende Urteil des BGH hinaus nachweisen, dass die angeschlossenen Mietwagenunternehmer in München regelmäßig gegen § 49 Abs. 4 PBefG verstoßen (siehe Kasten). Die Rechtsprechung sagt, dass ein Beförderungsauftrag elektronisch an den Fahrer übermittelt werden kann – eingehen muss er aber (zunächst) am Betriebssitz. Nun wissen wir grundsätzlich zwei Dinge: Eine Vielzahl der betreffenden Mietwagenunternehmen unterhält an ihrem Betriebssitz kein Personal, oftmals vermutlich nicht einmal einen Geschäftsraum. Des Weiteren ist der Betriebssitz vieler betroffener Mietwagenunternehmen gar nicht in München, sondern im Umland. Da deren Fahrzeuge die Rückfahrt zum Betriebssitz nicht antreten wollen, gleichzeitig aber auch nicht so viele Fahr- Verkehrsmedizinisches Untersuchungszentrum Medex Plus GmbH – Betriebsärztlicher Dienst Ridlerstr. 8 (Erdgeschoss) 80339 München Dr. med G. Kirchhoff Alle Untersuchungen zum Ersterwerb oder zur Verlängerung von Führerscheinen für Fahrgast- und Personenbeförderung (Taxi/Mietwagen), Lastwagen (Klasse C) und Omnibusse (Klasse D) Unsere Untersuchungszeiten: Montag, Mittwoch und Donnerstag 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr Bitte telefonisch voranmelden! Tel: 089 / 509 144 Fax. 089 / 506 094 E-Mail: info@zemba.de FOTO: Adobe Stock / 3Dmask medico_advertisement.indd 1 21.07.14 13:22 18 SEPTEMBER / 2019 TAXI
ISARFUNK TAXIZENTRALE SO STEHT’S IM GESETZ § 49, Absatz 4 PBefG: Verkehr mit Mietwagen: Verkehr mit Mietwagen ist die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die nur im Ganzen zur Beförderung gemietet werden und mit denen der Unternehmer Fahrten ausführt, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt und die nicht Verkehr mit Taxen nach § 47 sind. Mit Mietwagen dürfen nur Beförderungsaufträge ausgeführt werden, die am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers eingegangen sind. Nach Ausführung des Beförderungsauftrags hat der Mietwagen unverzüglich zum Betriebssitz zurückzukehren, es sei denn, er hat vor der Fahrt von seinem Betriebssitz oder der Wohnung oder während der Fahrt fernmündlich einen neuen Beförderungsauftrag erhalten. Den Eingang des Beförderungsauftrages am Betriebssitz oder in der Wohnung hat der Mietwagenunternehmer buchmäßig zu erfassen und die Aufzeichnung ein Jahr aufzubewahren. Annahme, Vermittlung und Ausführung von Beförderungsaufträgen, das Bereithalten des Mietwagens sowie Werbung für Mietwagenverkehr dürfen weder allein noch in ihrer Verbindung geeignet sein, zur Verwechslung mit dem Taxenverkehr zu führen. aufträge vorhanden sind, dass sie dies durch Annahme des stets nächsten Fahrauftrages vermeiden können, müssen sie sich also geradezu zwingend unerlaubt bereitstellen. Wir müssen also für ein Vorgehen gegen Uber dasselbe tun wie für ein Vorgehen gegen Mietwagenunternehmen. Die Mietwagenunternehmen können sich jedoch viel schlechter wehren als Uber. Sie verfügen nicht über dieselben Mittel. « Zur Einsatzkoordination des Kehraus-Projekts äußern sich Jürgen Dinter und Susanne Roth (ehemalige Wimmer) von IsarFunk: » Wir haben einen standardisierten Prozess entwickelt, der eine einheitliche und vollständige Dokumentation der unerlaubten Bereitstellung sichert. Mithilfe eines Protokolls, von Bildern und GPS-Daten beweisen wir, dass die Mietwagenfahrer gegen ihre Rückkehrpflicht verstoßen. Damit die externen Ermittler wissen, was ihre Aufgabe ist, gab es zu Beginn ein umfangreiches Briefing. Gemeinsam mit Florian Bachmann vom Taxi Verband München wurden sie über den rechtlichen Hintergrund, unser Vorgehen und mögliche Gefahren bzw. Risiken informiert. Mithilfe vieler Tipps und Informationen, die wir unter anderem von Taxifahrern erhalten haben, konnten wir zusätzlich eine Liste mit typischen Aufenthaltsorten der Uber- Fahrer anfertigen. « Das Ermittler-Team, das aus nachvollziehbaren Gründen an dieser Stelle anonym bleiben möchte, beschreibt seine Einsätze folgendermaßen: » Wir dokumentieren Verstöße gegen die Rückkehrpflicht. Mithilfe eines Protokolls und von Bildern beweisen wir, dass sich der Mietwagenfahrer illegal bereitstellt – denn das Recht zur Bereitstellung auf der Straße, um dort auf Fahrgäste zu warten, hat nur das Taxi. Wir achten auf typische Fahrzeuge, wie zum Beispiel Mercedes- Benz E-Klassen und Hybridfahrzeuge wie den Toyota Auris, die an bestimmten Hotspots geparkt sind. Auch einschlägige Kennzeichen können auf Mietwagen hindeuten. Zum anderen gibt es typische Verhaltensweisen der Mietwagenfahrer. Sie sitzen oder liegen in ihrem Auto, haben ihr Handy dauerhaft in der Hand, wirken nervös und schauen oft in den Rückspiegel – als fühlten sie sich beobachtet. Seit Beginn unserer Kontrollen vor einigen Monaten hat sich vieles geändert. Die Fahrer werden vorsichtiger. Sie legen sich flach in ihre Fahrzeuge, damit wir keine Bilder von ihnen machen können. Bei längeren Standzeiten verlassen sie ihre Fahrzeuge und kommen erst zurück, wenn sie einen neuen Auftrag haben. Auch wird darauf geachtet, dass die Standzeiten nicht länger als sieben Minuten sind – spätestens dann fahren sie eine Runde und stellen sich an einem anderen Ort auf. Oft reagieren die Fahrer sehr aggressiv, wenn sie uns bemerken. Sie verfolgen und beleidigen uns – einmal haben wir eine zufällig vorbeifahrende Streife der Polizei aufgehalten, da die Situation kurz davor war, außer Kontrolle zu geraten. Besonders wütend reagieren die Fahrer, wenn sie bemerken, dass sie fotografiert werden – dann verlassen wir den Ort so schnell wie möglich. Einige Fahrer geben ganz offen zu, dass sie für Uber fahren. So passiert es zum Beispiel, dass ein Fahrzeug ins Taxi-Modul am Flughafen einfährt, sich in zweiter Reihe aufstellt und auf einen Fahrgast wartet. Bei direkter Ansprache, dass er nicht in zweiter Reihe stehen darf, meinte der Fahrer, dass er Uber-Fahrer sei und das dürfe. Da viele Uber-Fahrgäste Touristen sind (besonders Amerikaner und Asiaten), erleben wir diese Szene häufig. « u Ihr Spezialist für Taxiversicherungen in München Wir bieten Ihnen für Taxen und Mietwagen: Preisgünstige Sondertarife für Taxen und Mietwagen Besondere Flottenkonditionen ab 3 Konzessionen Sondereinstufungen für Neueinsteiger Rechtschutz- und Betriebshaftpflichtkonzepte Carl-Zeiss-Str. 49 85521 Riemerling/Ottobrunn Telefon 089 / 58 90 96 70 Web www.fvo-finanz.de E-Mail info@fvo-finanz.de UNTER STÜTZER DES TAXI GEWERBES TAXI SEPTEMBER / 2019 19
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