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Taxi Times München - September 2019

VERSPRECHEN –

VERSPRECHEN – GEBROCHEN Die Taxikollegen am Münchner Flughafen lassen in ihrem Kampf gegen unlautere Uber-Partner nicht locker. Ihre Beschwerden richten sie mittlerweile direkt an die Landräte. Die reagierten prompt – mit leeren Versprechungen. Initiator war mal wieder der Taxifahrer Günni. Er empfahl den Kollegen, Fotos mit Beweismaterial unmittelbar an die Adresse der obersten Verantwortlichen der betroffenen Landkreise Erding, Freising, Landsberg und München zu schicken. Da viele Kollegen der Aufforderung folgten, bekamen die Landräte Martin Bayerstorfer (Erding), Josef Hauner (Freising), Thomas Eichinger (Landsberg a. Lech) und Christoph Göbel (München) während der letzten Wochen zahlreiche E-Mails mit immer themengleichen Inhalten. Die Kollegen weisen anhand mitgeschickter Fotos auf illegale Verhaltensweisen zahlreicher Mietwagenunternehmen hin, die nachweislich die Rückkehrpflicht umgehen, indem sie sich nicht am Betriebssitz, sondern auf dem Flughafengelände für den nächsten (Uber-)Auftrag bereithalten. „Die Münchner, Freisinger und Erdinger Taxifahrer möchten Sie als Landrat darauf aufmerksam machen, dass die Ihnen unterstellten Genehmigungsbehörden einen rechtsfreien Raum in Ihrem zuständigen Landkreis schaffen“, schreiben die wütenden Kollegen. „Wir vermissen dringend die nötige Sorgfaltspflicht bei der Kontrolle der Mietwagenunternehmer, die in Ihrem Landkreis ansässig sind und tagtäglich 100-fach gegen das bestehende PBefG verstoßen. PERSONALMANGEL Von unserer Seite aus wurden die zuständigen Damen und Herren bereits mehrmals per Schreiben auf diese Missstände hingewiesen, dass sie doch der Kontrollpflicht nachkommen sollten. Die Antwort lautete stets, dass aufgrund des Personalmangels dies jedoch nicht in ausreichendem Umfang möglich sei, was jedoch nicht annehmbar ist. Neuanmeldungen von Mietwagenkonzessionen werden genehmigt, jedoch ist in diesem Zuge auch sicherzustellen, dass die Einhaltung der geltenden Gesetze zu kontrollieren ist.“ Abschließend werden die Landräte als „oberste Dienstherren und Weisungsbefugte“ aufgefordert, „den zuständigen Abteilungen Anweisungen diesbezüglich zu geben, um Recht und Ordnung und die Abschaffung des rechtsfreien Raumes in Ihrem Landkreis wiederherzustellen“. Nun, den Vorwurf, einen rechtsfreien Raum zu schaffen, hört kein demokratisch gewählter Landrat gerne. Aus Erding und Landsberg kamen daher zumindest Antworten, wenn auch nicht von den Landräten persönlich (mag man sich mit dem Fußvolk nicht persönlich abgeben?), sondern in dessen Auftrag aus der Verkehrsabteilung. „Die von Ihnen übermittelten Fotos betreffen fast ausnahmslos ein Mietwagenunternehmen, das seinen Betriebssitz im Landkreis Landsberg hat“, schreibt Christof Weh vom LRA Landsberg. Und weiter: „Leider reichen die Fotos nicht aus, um ,gerichtsfest‘ einen Verstoß gegen die Rückkehrpflicht nach § 49 PBefG nachweisen zu können. Ich habe die gesamte Problematik bereits in einem ausführlichen Gespräch mit Ihrem Vorsitzenden Herrn Bachmann erörtert. Sie können aber davon ausgehen, dass wir in dieser Sache nicht untätig sind. Aktuell sind mehrere Verfahren gegen das betroffene Mietwagenunternehmen anhängig.“ Etwas konkreter fiel die Antwort aus dem Landratsamt Erding aus. Hier ließ der scheinbar mit E-Mails überfrachtete Landrat Bayerstorfer über dessen Sachbearbeiterin Claudia Grätz mitteilen, dass man sich für die vielen Mitteilungen und Fotos bedanke, aber darum bitte, dass Hinweise in Zukunft an die Straßenverkehrsbehörde (E-Mail: verkehrswesen@lra-ed.de) zu richten seien. ES WIRD „ERNST“ GENOMMEN Anschließend führt Frau Grätz, die wie ihr Landsberger Kollege Weh ebenfalls im Fachbereich Verkehrswesen agiert, die Punkte auf, die bei einer Meldung eines Verstoßes zwingend anzugeben seien: Ort, Datum/Uhrzeit, amtliches Kennzeichen, Anschrift des Beschwerdeführers, Erläuterung des Vorwurfs und ggf. einen Zeugen (z. B. Fahrgast). Frau Grätz sagt zu, dass man das Problem im Landratsamt sehr ernst nehme und Verstöße gegen die Rückkehrpflicht konsequent verfolge. „Ich hoffe, dass Ihnen nicht entgangen ist, dass insbesondere in Zusammenarbeit mit den Landratsämtern Freising und München sowie dem Kreisverwaltungsreferat München bereits mehrere Kontrollen am Flughafen München durchgeführt wurden. Weitere Kontrolltermine sind bereits terminiert“, verspricht Frau Grätz, was sie persönlich am Rande der Taxiveranstaltung zum E-Taxi-Projekt auch bestätigte. Diese Veranstaltung war am 25. Juli, das Schreiben erging am 1. August. Von einer FOTO: Adobe Stock / Robert Kneschke 24 SEPTEMBER / 2019 TAXI

KONTROLLEN Wer nichts unternimmt, erweist sich in puncto Kontrollen als zahmer Löwe. Kontrolle war bis einschließlich Mitte September nichts zu sehen. Versprechen gebrochen? Frau Grätz bittet um Verständnis, dass derartige Kontrollen im Hinblick auf das tägliche Arbeitsaufkommen nicht stetig durchgeführt werden können. Dieses Verständnis wollen die Taxikollegen allerdings nicht aufbringen, denn seit dem Schreiben (1.8.) sind abermals sechs untätige Wochen vergangen. Wer ein Problem wie versprochen wirklich ernst nimmt, muss schneller handeln. Diesen Vorwurf müssen sich Frau Grätz ebenso gefallen lassen wie ihr Vorgesetzter Joel Hollaender als Leiter der Verkehrsbehörde, der dort den mittlerweile im Ruhestand befindlichen Herrn Neudecker ersetzt und scheinbar dessen erschreckende Untätigkeit in dieser Sache eins zu eins übernommen hat. FRAGEN OHNE ANTWORTEN In der letzten Ausgabe der Taxi Times München haben wir vom „Hamburger Mietwagenmodell“ berichtet. Die dortige Aufsichtsbehörde definiert bereits bei der Anmeldung mehrerer Mietwagenkonzession klare Vorgaben, unter anderem den Nachweis entsprechender Stellplätze am Betriebssitz, das Vorhandensein entsprechender Pausen- und Sozialräume, die Vorlage einer Ertrags- und Kostenvorschau sowie den verpflichtenden Einbau eines unmanipulierbaren Wegstreckenzählers. Da alleine solche Vorgaben in Verbindung mit einer Überprüfung vor Ort den gröbsten Wildwest speziell der Uber-Partner eindämmen würden, wollte Taxi Times unter anderem auch vom Landratsamt (LRA) Erding wissen, ob man ähnliche Bedingungen an die Vergabe von Mietwagenkonzessionen CHEFSACHE FÜR DEN LANDRAT stellt bzw. wo Abweichungen liegen Wahrscheinlich werden Günni und seine und begründet sind. Dezidiert wurden Kollegen bald doch wieder direkt an den sechs Fragen formuliert und es wurde Landrat Martin Bayerstorfer schreiben. um deren Beantwortung gebeten. Und der täte dann gut daran, die Sache Das LRA Erding beantwortete diese zu seinem ganz persönlichen Anliegen zu Frage lediglich dadurch, indem unserer machen. jh Euro-Taxi-2_01-2016.qxp_Layout 1 29.01.16 10:28 Seite 1 Redaktion ein Schreiben zugeschickt wurde, auf dem Mietwagenunternehmer im Landkreis Erding über die wichtigsten Punkte des genehmigungspflichtigen Mietwagengewerbes gemäß § 49 Abs. 4 PBefG informiert werden. Das Schreiben enthält allerdings keinerlei Hinweise auf Parkplätze, Sozialräume oder Einbau eines Wegstreckenzählers. Von daher hat die Behörde unsere konkrete Anfrage nach diesen Vorgaben nicht beantwortet. ?? Fazit: Die Behörde vernachlässigt nicht nur ihre Aufsichtspflicht innerhalb der gewerblichen Personenbeförderung, sondern geht auch mit der gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflicht gegenüber den Medien sehr ungenügend um. Auch dafür ? muss sich letztlich Landrat Bayerstorfer verantworten. jh FOTO: Pixabay / DerSilent Kfz-Meisterbetrieb für alle Fabrikate gut · preiswert · schnell · zuverlässig Reparatur/Inspektion Unfallinstandsetzung TÜV & AU, und vieles mehr Sonderpreis EURO-TAXI Handels GmbH München Schießstättstr. 12 · 80339 München · Tel. 089 7470145 Öffnungszeiten Montag – Freitag 8.00 –18.00 Uhr UNTER STÜTZER DES TAXI GEWERBES UNTER STÜTZER DES TAXI GEWERBES TAXI SEPTEMBER / 2019 25

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