ELEKTRO-TAXIS DAS ABGEDECKTE ZEICHEN Ein vom Landratsamt Erding vereinbarungsgemäß aufgestelltes Zeichen sollte am Terminal 2 den Halteplatz für das E-Taxi an vorderster Front kennzeichnen. Doch nach wenigen Tagen war das Schild wieder abgedeckt. Auf Nachfrage von Taxi Times erklärte Herr Hollaender, Leiter der Verkehrsbehörde: „Die Bevorrechtigung ist in der konkreten Form so momentan nicht realisierbar. Die beantragte straßenverkehrsrechtliche Anordnung ist so nicht umsetzbar. Derzeit werden mögliche Umsetzungsvarianten und –alternativen erarbeitet und mit den Beteiligten abgestimmt. Ein konkreter Termin steht noch nicht an.“ als auch weltweit wirtschaftlich bewiesen. Als Stadt wolle man keine Fahrverbote aussprechen, betonte Dr. Uwe Hera vom Umweltreferat bei der E-Taxi-Infoveranstaltung. Man setze dagegen auf eine Verkehrsplanung, die erstens zusätzlichen Verkehr vermeidet, zweitens eine Verlagerung auf umweltschonende Verkehrsarten forciert (Stichwort Ride-Pooling) und drittens den dann noch vorhandenen Verkehr so kanalisiert, dass er von möglichst umweltfreundlichen Fahrzeugen durchgeführt wird. HISTORISCHE TAXIFÖRDERUNG Externe Anbieter mit heiligen Versprechen zur Umsetzung solcher Pläne gibt es genügend. Politisch gesehen ist das deren Vorwand, um ihre Fahrtenvermittlungs-Apps teilweise am PBefG vorbei im Markt zu positionieren. Trotz solcher Versuchungen hat die Stadt München vor zwei Jahren ein bemerkenswertes Zeichen gesetzt, indem sie innerhalb eines insgesamt 60 Millionen umfassenden Klimaprogramms auch zwei Millionen für die Münchner E-Taxi- Förderung bereitgestellt hat. Erstmals in der Geschichte der Taxibranche wurde so die Anschaffung eines Fahrzeugs gefördert und der Taxibranche so die Chance gegeben, ein klares Abgrenzungsmerkmal zu den wie Pilze aus den Boden geschossenen externen Wettbewerbern von Uber über Moia bis zu Free Now zu setzen. Mit Mut, Pionierwillen und Wandlungsbereitschaft im Bereich der Elektromobilität könnte sich das Taxigewerbe hervorheben. Genau das erhofft sich und erwartet auch die Stadt München. Die Tatsache, dass diese Summe kaum abgerufen wird, verstärkte die Suche nach weiteren Anreizen und damit dem aktuell noch vorhandenen Bekenntnis zum Taxi. Deshalb befürwortet auch die Stadt München die Vorfahrt für E-Taxis am Münchner Flughafen und legitimiert der zuständige Erdinger Landrat die Aktion, indem er sie in die Taxiordnung aufnahm. Sie alle setzen damit ebenfalls auf Freiwilligkeit anstatt auf Zwang. Auch der ADAC steht zu einhundert Prozent hinter dem Projekt. Florian Hördegen, der vor vielen Jahren schon das Label „Eco- Taxi“ erfolgreich eingeführt und die Münchner E-Taxi-Förderung angestoßen hatte, begann seinen Vortrag auf der Infoveranstaltung mit einem großen Plädoyer für das Taxigewerbe: „Taxis haben aufgrund ihrer Standards eine Zukunft und einen hohen Stellenwert in der Gesellschaft.“ Er mahnte aber auch: „Wenn wir das Taxi in den nächsten zehn bis zwanzig Jahren noch mit diesem Stellenwert in der Stadt haben wollen, dann wird dieses Taxi sicherlich nicht dieselgetrieben sein.“ Hördegen sieht daher in der Elektromobilität eine dringend benötigte Alternative: „Wenn ein Taxi mit 100.000 Kilometern pro Jahr zu 80 Prozent dort unterwegs ist, wo die Luftreinhalteproblematik am größten ist, ist der Umstieg auf Elektrofahrzeuge sinnvoll, weil man damit auch noch Geld spart.“ Mit diesen Argumenten ist Hördegen auf einer Linie mit den nun eingebrachten Plänen der Bundesregierung. Die Debatte über eine CO₂-Steuer wird sukzessive eine Erhöhung des Preises von Diesel und Benzin bedeuten und damit einen weiteren Kostenvorteil für die E-Mobilität darstellen. Diese Maßnahmen sollen bereits in den kommenden Jahren umgesetzt werden. Christian Hess, Geschäftsführer von IsarFunk, zeigte gemeinsam mit seinem Mitarbeiter Stefan Huber zwei Erklärfilme. Auch Hess betonte noch einmal, dass die E-Taxi-Spur am Flughafen keine Nötigung darstelle, sondern einen Vorschlag. „Natürlich ist es ein sanfter Druck, aber es geht nicht anders. Wir wollen auch in Zukunft im öffentlichen Nahverkehr der Stadt eine Rolle spielen können und auch zukünftig als Partner des Flughafens weiterarbeiten. Andere warten nur darauf, dass wir uns nicht bewegen, und stehen genau für diesen Fall bereits in den Startlöchern. Es geht um hopp oder topp. Ich glaube, dass diese Erkenntnis in großen Kreisen des Taxigewerbes noch nicht angekommen ist.“ jh 8 SEPTEMBER / 2019 TAXI
ELEKTRO-TAXIS DIE RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE MÜNCHNER E-TAXI- FÖRDERUNGEN Nicht nur der Flughafen will mehr E-Taxis. Auch die Landeshauptstadt München unterstützt bei der Anschaffung. Ein Überblick über die Förderung und deren Regeln. Wenn der Taxameter im E-Taxi läuft, erstattet die Stadt München 20 Cent pro Kilometer. FOTO: Hale Per Definition hat die Münchner E-Taxi-Förderung das Ziel, die Fahrleistung elektrisch betriebener Taxis finanziell zu unterstützen. Gefördert werden als Taxi zugelassene Fahrzeuge, die sich ausschließlich rein elektrisch fortbewegen und entweder extern mit Strom geladen werden können oder mit dem notwendigen Strom einer Brennstoffzelle versorgt werden. Kategorisch ausgeschlossen sind alle Fahrzeuge, die in irgendeiner Form über einen Verbrennungsmotor verfügen. Damit sind alle Hybridfahrzeuge gemeint, auch solche, die zwar rein elektrisch angetrieben werden, aber über einen Verbrennungsmotor verfügen, der als Reichweitenverlängerer fungiert. Ein Ausschlusskriterium, das beispielsweise auch Fahrzeuge wie das neue London Taxi ausschließt. Die Fahrzeuge dürfen nicht nach dem 1. Januar 2017 zugelassen worden sein und müssen mit einem Fiskaltaxameter ausgestattet werden. Letzteres ist notwendig, damit die Förderung ausgezahlt werden kann, denn die Daten des Fiskaltaxameters müssen einmal im Quartal an die Stadt übermittelt werden. Auf deren Basis wird dann der Förderbetrag ermittelt. Der Zeitraum der Förderung beginnt ab dem Tag der Förderzusage und läuft maximal über einen Zeitraum von drei Jahren. Ist einmal die Förderzusage erteilt worden, muss der Unternehmer den Wagen für mindestens drei Jahre halten. Gefördert wird jeder Besetztkilometer mit 20 Cent. Die Obergrenze ist dann erreicht, wenn 40 Prozent der Nettoanschaffungskosten des E-Taxis an den Unternehmer gezahlt wurden oder wenn der Fördertopf leer ist. Der Nettoanschaffungspreis errechnet sich aus den Fahrzeugkosten in der Grundausstattung, inklusive den Kosten für das Taxipaket. Der Fiskaltaxameter wird dabei nicht berücksichtigt. Wer die Förderung der Landeshauptstadt München beantragen möchte, muss über einen Betriebssitz oder eine Zweigniederlassung in München verfügen. Das Fahrzeug darf nur einmal an der Förderung teilnehmen und ist von weiteren Förderungen der LH München ausgeschlossen. Im Zeitraum der Förderung müssen die Fahrzeuge mit einer speziellen Beklebung kenntlich gemacht werden. Mit Anerkennung des Antrags erklären sich die Teilnehmer auch bereit, dass ihre Daten für ein Evaluationsverfahren der LH München genutzt werden. TAXIVERKEHR EIGNET SICH GANZ BESONDERS Die Fördermaßnahme ist Teil des Integrierten Handlungsprogramms zur Förderung der Elektromobilität in München (IHFEM), dessen Finanzrahmen 60 Millionen Euro beträgt. Für die E-Taxi- Förderung ist insgesamt ein Förderbetrag von zwei Millionen Euro freigestellt worden. Für die Umweltreferentin Stephanie Jacobs ist die E-Taxi-Förderung politisch gewollt: „Der Taxiverkehr eignet sich in besonderem Maße zur Umstellung auf E-Fahrzeuge. Die Fahrgäste können bei Nutzung der E-Taxis die Vorteile der Elektromobilität im wahrsten Wortsinn ‚erfahren‘. Durch unsere Förderung erhoffen wir uns daher einen öffentlichkeitswirksamen Multiplikatoreffekt, der wiederum einen wichtigen Beitrag zur Luftreinhaltung, zur Lärmminderung und zur Erreichung der Klimaschutzziele der Landeshauptstadt leisten kann.“ Unternehmer, die sich unsicher sind, ob für sie ein E-Taxi infrage kommt und wie sie am effektivsten mit ihrem Fahrzeug die Münchner Ladesäulen-Infrastruktur nutzen, bekommen zusätzliche Unterstützung. Im Rahmen des IHFEM-Programms werden auch Gelder für die Beratungsleistung rund um die E-Mobilität ausgezahlt. Bis zu 80 Prozent oder maximal 6.000 Euro werden übernommen, wenn man sich zum Thema Fahrzeugauswahl oder über den Aufbau einer Ladeinfrastruktur informieren will. sg TAXI SEPTEMBER / 2019 9
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