UMWELTjournal 5/2024 | S22GREEN FINANCEsentiellen Beitrag im Kampf gegen die Klimakrisezu leisten. Dabei werden Sie von Expertinnen undExperten bei der Umsetzung durch Workshops,Webinare und weitere Austauschformate begleitet.Ganz unter dem Motto: Gemeinsam ist es einfacher!Finanzunternehmen mit Sitz in Österreich habenjederzeit die Möglichkeit, sich laufend als neuesMitglied der Green Finance Alliance zu bewerben.Sie haben Interesse? Schreiben Sie eine E-Mail angf-alliance@umweltbundesamt.at oder kontaktierenSie die dortige Koordinierungsstelle direkt telefonischunter +436649602873 (Kontakt: PedramPayami). Viel Erfolg!Unterstützung bei der UmsetzungEin großer Mehrwert der Mitgliedschaft in der GFAsind die zahlreichen Austauschformate. Sie bietetWorkshops, Webinare, Schulungsformate wie dieGFA-Akademie und bilaterale Gespräche an, dieexklusiv für die Mitglieder organisiert werden. DieGFA unterstützt mit diesen maßgeschneidertenFormaten ihre Mitgliederbeim Aufbau vonfachlichen Kapazitätenund Know-how. FürAd-hoc-Fragen stehenGFA-Expert:innenüber den Helpdesk imUmweltbundesamt zurVerfügung. WertvollenInput und Unterstützungbekommt dieGFA auch über ihrenhochkarätig besetztenBeirat, bestehend ausnationalen und internationalenGreen-Finance-Expert:innen.Jährliches Reporting & MonitoringDas jährliche Reporting & Monitoring ist für dieMitglieder in der Regel mit einem sehr überschaubarenzeitlichen Aufwand verbunden. Sieerhalten am Jahresanfang jeweils einen einfachgehaltenen Fragebogen und haben einen MonatZeit diesen auszufüllen. Anschließend evaluiertdie Koordinierungsstelle (Umweltbundesamt) IhreAngaben und erstellt ein Evaluierungsergebnis.Dieses dient dann dem Lenkungsgremium als Entscheidungsgrundlage.Solange das Gesamtbildder Evaluierung positiv ist, gibt das Lenkungsgremiumgrünes Licht. Möglicherweise gibt es einzelneNachbesserungsaufträge. Nur im Extremfallkommt es bei einem negativen Gesamtbild zueiner negativen Entscheidung, deren Folgen zumBeispiel die temporäre Aussetzung der Mitgliedschaftoder ein Ausschluss sein können.Nachbesserung möglichBei dem jährlichen Monitoring wird die Erfüllungder Kriterien von der Koordinierungsstelle überprüft.Wenn von einem Mitglied bestimmte Kriteriennicht vollständig erfüllt werden können, dannsind die dafür ausschlaggebenden Gründe im jährlichenReporting anzuführen („Comply or Explain“).Die Konsequenz für punktuelle Abweichungenkönnen entsprechende Nachbesserungsaufträgesein, die ausschließlich an Sie kommuniziert werden.Innerhalb einer festgesetzten Frist könnendann die Vorgaben nachgeholt werden.Dekarbonisierung als ZielIn der GFA ist die Transitionsbegleitung von Unternehmenim Erdgasbereich von großer Bedeutungund gegenüber Divestments zu bevorzugen.Die Mitglieder der GFAsind dazu aufgefordert,mit den betroffenenKund:innen in Kontaktzu treten und durch Engagementeinen DekarbonisierungspfadihresGeschäftsmodells entsprechendden PariserKlimazielen anzuregen.Ab Ende 2025 dürfenMitglieder der GFA keineneuen Geschäftsaktivitäten(Neugeschäft) mehreingehen, die auf denAusbau der Erdgasinfrastrukturabzielen. Mit anderen Worten: Mitgliederder GFA haben noch etwas Zeit, um mit ihren Geschäftskund:innendiese Transition gemeinsamvorzubereiten Jene Unternehmen, die bereits imTransformationsprozess sind und keine Erdgasinfrastrukturmehr ausbauen, können auch nachEnde 2025 von GFA-Mitgliedern finanziert oderversichert werden. Neugeschäft in der bestehendenErdgas-Infrastruktur (zum Beispiel Wartung,Carbon Capturing) ist daher mit diesen Kund:innenauch nach Ende 2025 weiterhin erlaubt.Weitere Informationen zur Green Finace Alliancefinden Sie im Internet unter: https://www.bmk.gv.at/green-finance/alliance.html
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