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UmweltJournal Ausgabe 2019-06

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2 ZERTIFIZIERUNG

2 ZERTIFIZIERUNG UmweltJournal /November 2019 EFB-Zertifizierung Verwaltungsvereinfachungen für die EFB-Zertifizierung Ein EFB oder EFB+ Zertifikat hilft nicht nur die Qualität im eigenen Unternehmen sicherzustellen, sondern auch bei formellen und behördlichen Herausforderungen. Folgende Vollzugserleichterungen für zertifizierte Betriebe sind bereits gültig: Umweltinspektion Auf Grundlage eines gemäß § 63a Abs. 2 und 3 AWG 2002 erstellten oder aktualisierten Inspektionsplans hat der Landeshauptmann regelmäßig Programme für routinemäßige Umweltinspektionen zu erstellen, in denen auch die Häufigkeit der Vor-Ort-Besichtigungen für die verschiedenen Arten von IPPC Anlagen angegeben ist. Der Zeitraum zwischen zwei Vor-Ort-Besichtigungen hat sich nach einer systematischen Beurteilung der mit der IPPC-Anlage verbundenen Umweltrisiken zu richten und darf ein Jahr bei IPPC-Anlagen der höchsten Risikostufe und drei Jahre bei IPPC-Anlagen der niedrigsten Risikostufe nicht überschreiten. Wird bei einer Inspektion festgestellt, dass eine IPPC-Anlage in schwerwiegender Weise gegen den Genehmigungskonsens verstößt, so muss innerhalb der nächsten sechs Monate nach dieser Inspektion eine zusätzliche Vor-Ort-Besichtigung erfolgen. EFB Zertifizierte Betriebe werden dabei in der Regel in der niedrigsten Risikostufe eingestuft und damit nur alle 3 Jahre von der Behörde einer Umweltinspektion unterzogen. Entfall der Verpflichtung zur Eigenüberwachung gem. § 82b für EFB+ Betriebe Im Paket der „Versicherungsvermittlungsnovelle 2018“, BGBl. I Nr. 112/2018 vom 28.12.2018 war auch eine Änderung der Gewerbeordnung enthalten, welche anlagenrechtliche Bedeutung hat. Die § 82b-Prüfung entfällt für Betriebe, welche in einem Register gemäß § 15 Umweltmanagementgesetz gelistet sind. Für EFB+ Betriebe entfällt damit die wiederkehrende Überprüfung gemäß GewO. Begründet wird diese Erleichterung damit, dass die Rechtskonformität und damit auch die Genehmigung aller Anlagen und die Einhaltung der Anforderungen (Auflagen, Verordnungen) durch das Managementsystem gewährleistet sind. Dies wird durch den Umweltgutachter bei der jährlichen Begutachtung überprüft. Der Nachweis erfolgt somit über das System und nicht über die Form der Prüfbescheinigung. AWG-Verwaltungsvereinfachungen Vorabzustimmung gemäß § 71a AWG für Abfallbehandlungsanlagen zur Behandlung von Abfällen aus dem Ausland. Diese Regelung gilt nur für ortsfeste Behandlungsanlagen für die nicht vorläufige Verwertung von Abfällen. Die Gültigkeitsdauer für Zustimmungen beträgt bis zu drei Jahre. Zustimmungen, Auflagen, Einwände werden dabei in einer Frist von sieben Werktagen ab Übermittlung der Empfangsbestätigung vom BMNT mittels Bescheid erteilt. Entfall der Verpflichtung zur Erstellung eines Abfallwirtschaftskonzeptes gem. §10 Nur die besten Betriebe der Abfallwirtschaftund Recyclingbranche dürfen sich Entsorgungsfachbetrieb (EFB) nennen – folgen sie dieser Marke: ENTSORGUNGS FACHBETRIEB Warum EFB? Ein EFB-zertifizierter Betrieb befolgt ein exates Regelwerk, das für Rechtskonformität, Optimierung der Betriebsabläufe, eine transparente Betriebsorganisation und ausreichenden Versicherungsschutz steht. Sieben Gutachter-Organisationen mit mehr als 20 Gutachtern überprüfen die Einhaltung für den V.EFB. Erst nach einer weiteren Prüfung durch den V.EFB Fachbeirat erfolgt die Zertifizierung. Bestehende Qualitätsmanagementsysteme (ISO 9001) und Umweltmanagementsysteme (ISO 14001), sind größtenteils abgedeckt und werden durch den EFB fachspezifisch ergänzt. Eine speziell für die Branche entwickelte Prüfliste erleichtert die Umsetzung und die Überprüfung. Ein weiterer großer Vorteil ist die Berücksichtigung des EFB – Zertifikates in Ausschreibungen öffentlicher und privater Auftraggeber. FACTBOX Der V.EFB wurde im Jahr 1999 vom VÖEB und ÖWAV gegründet; im Jahr 2002 traten die ISWA Austria und im Sommer 2013 der WKO Fachverband Entsorgungs- und Ressourcenmanagement als weitere Mitglieder hinzu. Beim V.EFB sind die wichtigsten Interessensvertretungen der Recycling- und Abfallwirtschaftsbranche als Mitglieder, aber auch im Vorstand des V.EFB vertreten. Mit der UMG Register VO wurde der V.EFB gesetzlich verankert und ist der EMAS national gleichgestellt. Seither sind zwei Wege der Zertifizierung möglich: - Standardzertifizierung EFB und - EFB plus Zertifizierung (EMAS Gleichstellung) www.vefb.at

November 2019/ UmweltJournal ZERTIFIZIERUNG 3 Vereinfachungen gemäß Bundes-Energieeffizienzgesetz (EEffG) sowie UMG für EFB+ Betriebe Auch in diesen beiden Gesetzen sind weitere Verwaltungsvereinfachungen festgeschrieben. BVT-Schlussfolgerungen - EFB Zertifizierung anerkannter Standard Am 17. August 2018 wurden die BVT-Schlussfolgerungen („beste verfügbare Technologie“) für die Abfallbehandlung im Amtsblatt der Europäischen Union (Richtlinie 2010/75/EU) veröffentlicht. Das bedeutet, dass bis zum 17. August 2019 die Betreiber einer IPPC-Behandlungsanlage überprüfen mussten und der Behörde mitzuteilen hatten, ob eine Anpassung ihrer Anlage an den Stand der Technik und eine Aktualisierung der Genehmigung erforderlich wird, oder nicht. Im Allgemeinen Teil der BVT Schlussfolgerungen wird zur Verbesserung der allgemeinen Umweltleistung die Einführung und Anwendung eines Umweltmanagementsystems (UMS) gefordert. Die EFB Zertifizierung stellt dabei einen anerkannten Standard dar. Eine Gegenüberstellung der wesentlichen BVT Dokumente mit dem EFB Regelwerk können Sie bei uns anfordern. V.EFB Regelwerksreform Im Zuge der Regelwerksreform wurden für die zertifizierten Entsorgungsfachbetriebe weitere Vereinfachungen eingeführt. Das RAEF Gremium, welches die neue Reform ausgearbeitet hat, besteht aus einer Expertenrunde mit Vertretern aus dem Fachbeirat, Vorstand und Gutachtern. Mit diesem Team an Fachleuten wurde bis Ende des Jahres 2018 am Feinschliff der Reform gearbeitet. Besonderes Augenmerk wurde bei der Überarbeitung auf die Anforderungen an Mengenströme, den Versicherungsschutz und die Prüfliste gelegt. Die speziell für die Abfallwirtschaftsbranche entwickelte Prüfliste ist Grundlage zur Umsetzung im Betrieb und für die Überprüfung durch den Gutachter. Durch die Überarbeitung wurde die Anwendung durch branchenspezifische Erweiterungen weiter vereinfacht. Die Überprüfung der Abfallströme ist dabei ein zentraler Punkt der Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb und dient dazu einen detaillierten Einblick in die täglichen Abfallbewegungen eines Entsorgungsunternehmens zu gewinnen und deren Nachvollziehbarkeit zu verifizieren. Das Hauptaugenmerk liegt zukünftig auf einem Rechtskonformitätscheck, der Ein- und Ausgangsmengen und der Lagerstände des Betriebes, mit der Jahres-Abfallbilanz im Zentralen Anlagenregister (ZAReg). Um den Fachbeirat einen guten Überblick über die Stoffströme zu gewähren wird eine graphische Mengenstromdarstellung gefordert. Neu eingeführt wurde, dass eine Abgabe im E-Bilanzen Format zulässig ist. In Anbetracht der Tatsache, dass sich die Branche zu einer Kreislaufwirtschaft entwickelt hat und vermehrt Brände durch die Aufbereitung von Abfällen auf den Geländen von Entsorgungsbetrieben auftreten, wurde gemeinsam mit Versicherungsexperten an einer sicheren Lösung mit Mehrwert für unsere Entsorgungsfachbetriebe gearbeitet. Das Risiko ist größer geworden, die Schadensfälle häufen sich und so kam das Expertengremium zu dem Schluss, dass in bestimmten Fällen Betriebsunterbrechungsversicherungen bzw. gleichwertige Lösungen, die im Rahmen der Risikobewertung festgelegt werden, obligatorisch sind. Die Mindestkriterien der Versicherungssummen wurden ebenso angepasst. Größere Probleme nach Schadensfällen, die bis hin zur Betriebsschließung führen können, werden somit eingedämmt. Eine Übersicht aller geänderten Dokumente sind auf der V.EFB Homepage bereitgestellt. Das Zertifikat selbst wurde auf der Rückseite mit einer Punktation, welche Anforderungen durch eine EFB Zertifizierung jährlich überprüft werden, erweitert. Damit sollen die Alleinstellungsmerkmale bei Kunden und Behörden besser dargestellt werden. V.EFB Meilensteine 1 2 3 1997: – Beschlussfassung der VOEB Mitgliederversammlung zur Einführung der EFB Zertifizierung nach Vorbild der Deutschen Entsorgungsfachbetriebeverordnung vom Oktober 1996 1999: – Bildung Proponentenkomitee aus Mitgliedern von ÖWAV und VOEB & Gründung des V.EFB – Unterstützung Umwelt und Wirtschaftsministerium 2002: – ISWA Austria (The International Solid Waste Association Austria) wird Mitglied beim V.EFB 2003 - 2004: – Break Even – der Verein kann sich selbst erhalten 2004: – Mitgliedsbeiträge der Trägerorganisationen werden abgeschafft! 2004: – Bereits 50 zertifizierte EFB´s 2006: – Umzug! Der V.EFB mietet ein Büro in der Industriellenvereinigung und Einstellung einer Assistentin 2006: – Bereits 75 zertifizierte EFB Standorte 2008: – Regelwerksreform Versicherungsschutz und Risikoanalyse 2009: – 10 Jahre V.EFB (Bild: 1) 2010: – ISO 9001 Zertifizierung wird eingeführt (Bild: 2) 2011: – 100. EFB Standort zertifiziert! 2013: – EFB+ Zertifizierung wird eingeführt erster EFB+ Betrieb ist die Fa. Egger in St. Johann 2013: – EMAS Gleichstellung von EFB+ Zertifizierung Mit der Kundmachung der UMG Register VO wurden die Anforderungen für Organisationen, die zu EMAS gleichwertige Umweltmanagementsysteme anwenden, geregelt. Künftig steht den Entsorgungsfachbetrieben neben der Standard EFB Zertifizierung auch die Möglichkeit der Eintragung in das nationale Register und der damit verbundenen gesetzlichen Gleichstellung zur EMAS offen. 2013: – WKO Fachverband Entsorgungs- und Ressourcenmanagement wird Mitglied beim V.EFB 2015: – Regelwerksreform EFB+ inkl. Energieaudit gem. EEffG 2016: – 200 Standorte sind EFB zertifiziert! 2017: – Regelwerksreform EFB+ inkl. internes Energieaudit gem. EEffG 2018: – Bereits 10 EFB+ Standorte 2018: – 100. Fachbeiratssitzung (Bild: 3) 2019: – Regelwerksreform Versicherungsschutz & Mengenstrom – Bereits 20 EFB+ Standorte