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vznews, Schweiz deutsch, November 2023, Ausgabe 138

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Seite 6 vz news 138 / November 2023 MEINUNGEN Kontrolle über sein digitales Erbe behalten Unsere digitalen Spuren bleiben bestehen, wenn wir sterben. Darum sollte man regeln, was mit den eigenen Daten passiert, sagt Cordula Lötscher, Professorin, Buchautorin und nebenamtliche Bundesrichterin. © Roberto Conciatori Prof. Dr. iur. Cordula Lötscher, Professorin für Privatrecht, Universität Basel Frau Lötscher, Sie forschen seit Jahren auf diesem Gebiet und haben ein viel beachtetes Buch dazu geschrieben: Warum sollten wir genauer hinschauen, wenn es um unseren digi talen Nachlass geht? Die meisten Schweizerinnen und Schweizer nutzen jeden Tag mehrere Onlinedienste: Wir schreiben E-Mails, sind auf Social Media aktiv, shoppen im Internet, bezahlen mit der Kreditkarte, speichern Fotos und Daten auf Servern ab und handeln vielleicht sogar mit Kryptos. Über die Jahre entsteht so ein komplexes Datenkonstrukt. Wenn wir sterben, leben diese Daten weiter. Ein Teil dieser Informationen ist sehr persönlich und vertraulich. Wie sind diese gesetzlich geregelt? Obwohl unser Erbrecht sehr detailliert ist, gibt es bis jetzt keine spezifischen Regeln zum digitalen Nachlass. Es gilt die allgemeine Grundregel, dass Rechte und Pflichten des Erblassers im Todesfall automatisch auf die Erbinnen und Erben übergehen. Die gesamte Hardware gehört mitsamt den darauf gespeicherten Daten, Fotos und Dokumenten zum Nachlass. Die Erben erben grundsätzlich auch das Recht, auf die Daten auf Cloud- Servern oder den unzähligen Benutzerkonten zuzugreifen. Sie lesen also vielleicht mit – das kann auch sehr persönliche Inhalte betreffen. Was kann man tun, um die Kontrolle über seine Daten zu haben? Am besten setzt man einen Vorsorgeauftrag auf und hält in einem Testament oder Erbvertrag fest, was mit den Daten geschehen soll. Im Testament kann man zum Beispiel Erben und Vermächtnisnehmer einsetzen und mit Teilungsvorschriften vorgeben, wer welche Positionen erhält, oder mit einer Auflage einzelne Erben verpflichten, Daten zu löschen oder andere Massnahmen zu treffen. Das klingt anspruchsvoll ... Ja, es ist nur schon anspruchsvoll, den Überblick darüber zu behalten, welche digitalen Spuren man hinterlässt. Es kann sich aber lohnen, sich diese Zeit zu nehmen und auch im digitalen Bereich aufzuräumen. Sollen die Erben auf gewisse Daten zugreifen, brauchen sie eine Liste mit den Zugangsdaten. Dazu gehören auch die aktuellen Passwörter. Wichtig sind Handy, Computer und E-Mail-Konto. Die Liste gehört an einen sicheren Ort, etwa zusammen mit dem Testament. Eine solche Liste sollte man nicht auf einem Gerät aufbewahren, das ans Internet angeschlossen ist – lieber auf einem USB-Stick oder auf Papier. Was passiert, wenn man nichts unternimmt? Dann läuft man Gefahr, dass Vermögenswerte verloren gehen oder die Erben nicht wissen, was sie tun sollen. Das kann zu Streit führen. Oder man nimmt in Kauf, dass Personen Dinge lesen oder sehen, denen man nicht alles anvertrauen wollte – unter Umständen gehören auch Angehö rige dazu. Darum sollte man nicht nur festlegen, wer das Haus und die Wertschriften bekommt, sondern auch sein digitales Erbe rechtzeitig regeln. So kann man Probleme in der Familie vermeiden. ZUR PERSON Prof. Dr. iur. Cordula Lötscher ist Professorin für Privatrecht an der Universität Basel. Zusätzlich arbeitet sie nebenamtlich als Richterin am Appellationsgericht Basel-Stadt und am Bundesgericht. Sie hat in Basel und Paris Rechtswissenschaften studiert. 2021 erschien ihr Buch «Der digitale Nachlass».

vz news 138 / November 2023 Seite 7 Teilzeitarbeit: Schliesst die Pensionskassen- Reform alle Vorsorgelücken? Wer mit einem reduzierten Pensum arbeitet, sollte die Folgen der Reform besonders gut prüfen. Einige würden deutlich mehr Rente bekommen, andere sogar weniger. SIMON TELLENBACH Mitglied der Geschäftsleitung, Vorsorgeexperte simon.tellenbach@vzch.com Tel. 044 207 27 27 Viele Teilzeitarbeitende sind in der beruflichen Vorsorge kaum oder gar nicht versichert. Darum bekommen sie nach der Pensionierung nur eine kleine oder gar keine Rente aus der Pensionskasse. Die geplante Reform der Pensionskassen soll ihre Situation künftig deutlich verbessern. Die wichtigste Massnahme für Teilzeitarbeitende: Der Koordinationsabzug von 25’725 Franken soll abgeschafft werden. Stattdessen wären immer 80 Prozent des Lohns versichert. Davon würden vor allem Erwerbstätige mit einem kleinen Pensum profitieren. Ein Beispiel: Eine 45-jährige Frau arbeitet 40 Prozent. Weil die Reform gleichzeitig den Mindestumwandlungssatz auf 6 Prozent senken will, bekäme sie eigentlich weniger Rente. Ihr versicherter Lohn und damit ihre Beiträge würden jedoch steigen, sodass sie über 50’000 Franken zusätzlich ansparen könnte. Insgesamt wäre ihre jährliche Rente 2752 Franken höher (Tabelle unten). Warten Sie nicht auf die Reform Müssen sich Teilzeitarbeitende also keine Sorgen mehr machen? Achtung: f Es ist offen, ob die Reform angenommen wird. f Es kann Jahre dauern, bis sie in Kraft tritt. f Je nach Alter kann man trotz Reform zu wenig in der Pensionskasse ansparen. f Die Reform wird nicht alle Lücken schliessen. Je nach Situation kann die Rente sogar sinken. Ein Beispiel: Ein 60-Jähriger arbeitet 80 Prozent. Er gehört zur Übergangsgeneration und bekommt einen Rentenzuschlag von 500 Franken pro Jahr. Wegen der Reform spart er aber rund 7000 Franken weniger in der Pensionskasse an. Insgesamt sinkt seine jähr liche Rente um 1723 Franken (Tabelle). Tipp: Warten Sie nicht zu und schliessen Sie die Lücken in Ihrer Vorsorge. Wichtig ist, dass Ihr Arbeitgeber den Koordinationsabzug an Ihren Beschäftigungsgrad anpasst. Sprechen Sie ihn darauf an. Verpflichtet ist er zwar nicht, viele Firmen kommen ihren Teilzeitangestellten aber freiwillig entgegen. Und zahlen Sie wenn möglich in die Säule 3a und die Pensionskasse ein. Diese Beträge dürfen Sie vom steuer baren Einkommen abziehen (siehe Seite 4). Sie möchten wissen, wie sich die Reform auf Ihre Rente auswirken würde? Bestellen Sie das kostenlose Merkblatt oder sprechen Sie mit einer Fachperson im VZ (Seite 24). MERKBLATT BVG-Reform: Die Folgen für Ihre Pensionierung Das Merkblatt stellt die Reform im Detail vor. Zahlreiche Beispiele zeigen in Franken, wie stark die Renten sinken oder steigen. Bestellen Sie das kostenlose Merkblatt mit der Bestellkarte oder online über www.vzch.com/ vznews138, oder rufen Sie an (siehe Seite 24). NEU Je nach Situation bekämen Teilzeitarbeitende nach der Reform mehr oder weniger Rente Frei gewählte Beispiele: Pensionierung mit 65; aktuelles Kapital zu je 50 Prozent obligatorisch und überobligatorisch; Sparbeiträge: Lohnteile bis 88’200 Franken gemäss Obligatorium, Lohnteile ab 88’200 Franken 10 Prozent; Verzinsung: 1 Prozent auf dem gesamten Kapital; jährliche Lohnerhöhung 1 Prozent; Rente: gesplitteter Umwandlungssatz (6 bzw. 6,8 Prozent im Obligatorium; 5 Prozent im Überobligatorium); Angaben in Franken Kapital Kapital mit 65 Rente pro Jahr ab 65 Alter Pensum Lohn 1 aktuell ohne Reform mit Reform ohne Reform mit Reform davon Zuschlag Differenz 1 45 40% 30’000 64’000 104’655 159’277 6’414 9’166 0 2’752 2 50 60% 55’000 120’000 230’342 245’528 14’409 15’135 1’100 726 3 50 80% 75’000 160’000 335’404 330’589 21’136 19’607 700 –1’529 4 55 40% 50’000 120’000 182’541 193’801 11’220 12’765 1’800 1’545 5 60 30% 45’000 120’000 144’645 152’344 8’701 10’910 2’400 2’209 6 60 80% 110’000 320’000 405’929 398’955 24’356 22’633 500 –1’723 Lesebeispiel: Eine 50-jährige Frau arbeitet 80 Prozent und verdient 75’000 Franken pro Jahr. Obwohl sie wegen der Reform 700 Franken Zuschlag pro Jahr erhält, sinkt ihre jährliche Rente um 1529 Franken. 1 effektiver Lohn bei entsprechendem Pensum

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