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vznews, Deutschland, Juli 2020, Ausgabe 59

Die vz news informieren fünfmal jährlich über aktuelle Finanzthemen. Die kostenlose Zeitschrift des VZ VermögensZentrums beantwortet Fragen zu Geldanlagen und Immobilien-Darlehen, zur Ruhestands- oder Nachlassplanung.

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Seite 4 vz news 59/Juli 2020 Erst planen, dann genießen: So gehen Sie sorgenfrei in Rente Die meisten Deutschen haben resigniert. Sie denken, kaum etwas gegen das drohende Absinken ihres Lebensstandards im Alter tun zu können. Doch das ist häufig eine Fehleinschätzung, wie dieser Fünf-Schritte-Plan zeigt. CHRISTIAN LANGE Mitglied der Geschäftsleitung christian.lange@vzde.com Tel. 089 288 11 70 In einer Umfrage des Deutschen Instituts für Altersvorsorge schätzten rund 70 Prozent ihre Alterssicherung als unzureichend ein. Trotzdem will nur die Hälfte davon mehr für ihre Altersvorsorge tun. Die meisten wissen einfach nicht, wie sie vorgehen sollen. 5 Schritte helfen dabei: Rentenlücke herausfinden Ermitteln Sie ab Mitte 50 Ihr Budget fürs Alter. Listen Sie dazu Ihre voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben auf. Die Differenz offenbart die zu schließende Rentenlücke (siehe Grafik). Kapitalverzehr: ja oder nein? Legen Sie fest, wie viel Ihres Vermögens in die Rentenplanung einfließen soll. Versorgungslücke schließen Errechnen Sie, wie viel Kapital Sie benötigen, um die Rentenlücke dauerhaft zu schließen. Der Betrag hängt u. a. vom Beginn des Ruhestands, von Ihrer Lebenserwartung und der Verzinsung des Vorsorgekapitals im Ruhestand ab. Sparrate ermitteln Danach ermitteln Sie, wie viel Kapital bereits vorhanden ist, und berechnen die Sparrate und die Spardauer, um den fehlenden Betrag anzusparen. Erwerbsende festlegen Nun können Sie über den Beginn Ihres Ruhestands entscheiden. Dabei gilt: Je eher Sie Ihr Sparziel erreichen, desto früher kann die Rente beginnen. MERKBLATT So schließen Sie Ihre Rentenlücke Notwendiges Wie viel muss ich Kapital sparen, wie lange? Ansparphase Zeitpunkt Erwerbsaufgabe Darstellung: VZ VermögensZentrum Kapitalaufbau für den Ruhestand Erfahren Sie, wie Sie Ihr Ruhestandsbudget am besten ermitteln und zuverlässig Vorsorgekapital aufbauen. Bestellen Sie das kostenfreie Merkblatt unter: vzde.com/vznews Sie möchten Ihren Ruhestand planen? Hilfe bietet unsere „Checkliste für die Ruhestandsplanung“ (vzde.com/vznews). Oder vereinbaren Sie einen Termin im VZ in Ihrer Nähe (Kontakte Seite 8). Kapitalverzehr Wie hoch ist meine Einkommenslücke? Entnahme (= Rentenphase) Kurz erklärt: Smart Rebalancing – wie funktioniert das? Die Anlagestrategie ist für 80 Prozent des Anlageerfolgs verantwortlich. Bei der Bewirtschaftung des Depots ist es daher essenziell, die hergeleitete und festgelegte Strategie konsequent beizubehalten. Am einfachsten geht das, indem man die Wertpapiergewichtungen einmal im Jahr prüft und das Portfolio auf die Zielstrategie zurückführt. Beim Smart Rebalancing kommen noch Bewegungsbandbreiten hinzu. Ein Beispiel: Das Depot besteht aus 60 Prozent Anleihen, 40 Prozent Aktien. Verändern Kursbewegungen die Gewichtung auf je 50 Prozent, verschiebt sich das Risikoprofil. Mittels Rebalancing, also Aktienverkauf und Anleihenkauf, wird die Zielstrategie wiederhergestellt. Möchten Sie Ihre Rendite steigern? Im VZ VermögensZentrum kommt Smart Rebalancing bei der „Vermögensverwaltung mit Relativer Stärke“ zum Einsatz (siehe Merkblattkasten). Unsere Anlageexperten erklären Ihnen gern, wie das geht. Vereinbaren Sie ein Gespräch im VZ in Ihrer Nähe (Kontakte siehe Seite 8). MERKBLATT Vermögensverwaltung mit Relativer Stärke Lesen Sie, wie Sie weltweit in ETFs anlegen und mit Smart Rebalancing in die stärksten Titel investieren. Bestellen Sie das kostenfreie Merkblatt unter: vzde.com/vznews

vz news 59/Juli 2020 Seite 5 Witwenrente: Reicht die Rente, wenn der Partner stirbt? Der Tod des Ehepartners stellt den Hinterbliebenen schnell vor große finanzielle Probleme. Die Ansprüche sind oft viel geringer als erwartet, wie Fallbeispiele zeigen. Ehepaare sollten dringend prüfen, ob ihre Absicherung ausreicht. DR. TATJANA ROSENDORFER Finanz- und Nachlassplanerin tatjana.rosendorfer@vzde.com Tel. 089 288 11 70 Das Ehepaar Schubert lebt in einem schönen Haus und pflegt einen angenehmen Lebensstandard. Herr Schubert ist mit 63 in den Vorruhestand gegangen, Frau Schubert hat eine Teilzeitstelle. Ein Herzinfarkt reißt Herrn Schubert unverhofft aus dem Leben. Tragisch – auch in finanzieller Hinsicht. Die Witwe muss mit 55 Prozent Rente plus Nebenverdienst auskommen. Unterm Strich sinkt ihr Haushaltsbudget um 1.000 Euro. Die Kosten für Wohnen, Versicherungen oder Auto sinken aber nicht. Die bittere Folge: Frau Schubert muss ihr Eigenheim aufgeben und tiefe Einschnitte verkraften. Viele Ehepaare wiegen sich in falscher Sicherheit. Sie denken, ihre Rente wird schon ausreichen. Stirbt aber der Hauptverdiener, sieht es oft düster aus, wie drei Beispiele zeigen: • 50-jähriger Angestellter, frisch verheiratet: Die Frau bekommt keine Witwenrente, wenn die Ehe noch kein Jahr alt ist. Witwenrente: Einkommen sinkt rapide Kundenbeispiel: 63-jähriger Frührentner, Ehefrau ist erwerbstätig (Heirat nach 2002), Beträge in Euro • 55-jähriger Selbstständiger: Die Frau bekommt nichts, wenn nicht in die gesetzliche Rentenkasse oder ein Versorgungswerk eingezahlt wurde. • 65-Jähriger, erneut verheiratet: Die Witwenrente fällt mager aus, da die Rentenansprüche zwischen erster und zweiter Ehefrau geteilt werden. Ansprüche prüfen Ehepaare sollten sich frühzeitig informieren, welche Alters- und Hinterbliebenenrenten sie erwarten können. Reichen die Anwartschaften und Einkünfte nicht aus, muss die Eigenvorsorge entsprechend verstärkt werden (siehe Vorgehen auf Seite 4). Sie haben Fragen? Rufen Sie an und vereinbaren Sie ein Gespräch im VZ in Ihrer Nähe. (Kontakte siehe Seite 8). MERKBLATT Monatsbeträge Ehemann Frührente 1 , brutto 2.230 Ehefrau Gehalt, brutto 1.700 Gesamteinkünfte Ehepaar, brutto 3.930 Gesamteinkünfte Ehepaar, netto 2 3.080 Ehemann stirbt, Einkommen nach 3 Monaten Große Witwenrente (55 % des Partners), brutto 1.226 • y Ehefrau Gehalt, netto (40 % Steuerabzug) 1.020 • y Einkommensfreibetrag 3 , netto 872 • y Verdienst über Einkommensfreibetrag 148 • y 40 Prozent davon auf Rente angerechnet 59 Witwenrente nach Abzug, brutto 1.167 Gesamteinkünfte der Witwe, brutto 2.867 Gesamteinkünfte Witwe, netto 2 2.083 1 2.500 Euro Rente abzgl. 10,8 % Abschlag wegen Frührente 2 Abzüge: Rente 78 Prozent versteuert; Grundfreibeträge, gesetzl. Krankenversicherung, Pflegeversicherung 3 Einkommensfreibetrag: Hinzuverdienst (netto) ohne Rentenkürzung Quellen: Berechnungen Deutsche Rentenversicherung Bund, VZ VermögensZentrum Versorgungsrisiko Witwenrente Lesen Sie, in welchen Fällen der hinterbliebene Ehepartner plötzlich fast ohne Einkünfte dasteht. Bestellen Sie das neue, kostenfreie Merkblatt unter: vzde.com/vznews Testament: Wann ist der Notar nötig? Genügt ein handgeschriebenes Testament oder muss ich zum Notar? Das fragen sich viele. Prinzipiell ist beides möglich, wenn die formalen Vorgaben eingehalten werden. Der Notar ist aber oft die bessere Wahl, um Streit unter den Erben zu vermeiden. Ein notarielles Testament empfiehlt sich bei • komplexem Nachlass, z. B. mit vielen Vermögenswerten oder Pflichtteilsberechtigten, • Immobilienbesitz (für die Grundbucheintragung), • Unternehmensbeteiligungen (z. B. für die Nachfolgeregelung), • erwarteter Anfechtung eines eigenhändig erstellten Testaments. Ein eigenhändiges Testament genügt oft, wenn nur wenige Erben oder kaum Nachlass vorhanden sind, die einen Erbschein erforderlich machen. Werden Änderungen erwartet, z. B. durch Familiengründung oder Vermögenszuwachs, kann ein vorläufiges Testament sinnvoll sein. Im Rahmen einer Nachlassplanung des VZ erfahren Sie, welche Regelungen Sie in welcher Form treffen sollten. Nähere Informationen erhalten Sie im Merkblatt: „Testament richtig verfassen“ (unter vzde.com/vznews), per E-Mail, oder Sie rufen einen unserer Experten an (Kontakte siehe S. 8).