ELEKTRONISCHE PATIENTENAKTE
2025 soll jeder Kassenpatient eine elektronische Patientenakte (ePA) bekommen – es sei denn, er widerspricht aktiv. In der elektronischen Akte werden künftig alle Gesundheitsdaten wie Röntgenbilder, Arztbriefe und Laborbefunde gespeichert. Mit Einführung der ePA soll etwa der Dokumentenaustausch zwischen Arztpraxen oder mit Apotheken erleichtert werden. Allerdings gab es zuletzt immer wieder gravierende Sicherheitsbedenken und IT-Probleme. Deshalb wird die ePA ab dem 15. Januar in zwei Modellreg...