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Erziehungszeiten für Mütter

URTEIL DER WOCHE

Erziehen Mütter und Väter ihre Kinder gemeinsam, hat grundsätzlich die Mutter Anspruch auf die Erziehungszeit für die Rente. Dagegen hatte ein Vater geklagt. Er fühlte sich diskriminiert. Das Bundessozialgericht wies die Klage zurück. Nach wie vor seien Mütter häufiger hauptverantwortlich für die Kinderbetreuung und hätten dadurch weniger Zeit für bezahlte Arbeit. Soll der Vater die Erziehungszeiten bekommen, benötigt die Rentenversicherung eine einvernehmliche Erklärung beider Elternteile. (Az....

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