VORSICHT BEI SCHMÄH-BELEIDIGUNGEN: ABMAHNUNG DROHT
Wer öffentlich Schmähkritik an seinem Arbeitgeber übt, kann von ihm wegen der Äußerungen abgemahnt werden. Das geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Berlin hervor. Geklagt hatte die Freie Universität Berlin gegen ein Mitglied der Gewerkschaft ver.di. Das hatte unter anderem öffentlich geäußert, dass sich die Universität undemokratisch verhalte und damit einen Rechtsruck in Richtung AfD vollziehe. Daraufhin mahnte die Uni den Gewerkschafter ab. Zu Recht, so die Richter: Bei den Äußerungen han...