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Gasprüfung Jetzt Pflicht

Ab sofort gilt: Wer ein Freizeitfahrzeug mit einer Flüssiggasanlage ausgerüstet hat, muss diese alle zwei Jahre prüfen lassen. Ansonsten drohen Bußgelder bis zu 60 Euro. Die Gasprüfung ist eine eigenständige Prüfung und unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU). Anerkannte Sachkundige können die Gasprüfung zum Beispiel auch auf dem Campingplatz vornehmen. Geregelt ist sie in Paragraph 60 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung („Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen“). Damit endet eine einjährige Überg...

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