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Dienstanweisung F SEC Security / Musikpalast B16

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Dem Arbeitnehmer ist bekannt, dass er nicht die Eigenschaften und Befugnisse eines<br />

Polizeibeamten, eines Hilfspolizeibeamten oder eines sonstigen Bediensteten einer Behörde<br />

besitzt.<br />

Mit Ausnahme des zuständigen Einsatzleiters ist die Benutzung des Handys tabu.<br />

Gäste sind stets freundlich zu behandeln und je nach Altersklasse, bzw. Auftreten mit „Sie“<br />

anzusprechen. Unsere Gäste werden von uns begrüßt und verabschiedet.<br />

Eine freundliche und ordentliche Körperhaltung gehört zum guten Bild eines<br />

Sicherheitsdienstes. Hände gehören nicht in die Hosentasche!<br />

Um ein gutes Verhältnis mit unseren Gästen zu wahren ist ein Smalltalk jederzeit erlaubt.<br />

Längere intensive Gespräche, vor allem mit weiblichen Gästen, sind auf die Freizeit zu<br />

verlegen.<br />

Gäste, die eine Lokalität oder Veranstaltung aufgrund ihres Verhaltens vorzeitig verlassen<br />

möchten werden freundlich nach Draußen gebeten. Beim Durchsetzten des Hausrechts ist<br />

darauf zu achten, dass von den Mitarbeitern des Bewachungsunternehmens Michael Friedrich;<br />

F <strong>SEC</strong> <strong>Security</strong> keine Gesetze ohne Rechtfertigungsgrund übertreten werden. Ein ruhiger aber<br />

bestimmter Tonfall muss gewahrt werden. Kein Gast wird angeschrien, beleidigt oder<br />

provoziert.<br />

Der zuständige Einsatzleiter hat nach Feierabend eine Stundenliste auszufüllen und diese vom<br />

Auftraggeber unterschreiben zu lassen. Sollte es im Laufe des Abends zu Zwischenfällen<br />

gekommen sein sind auch diese schriftlich festzuhalten.<br />

Bei privaten Besuchen in vom Bewachungsunternehmen Michael Friedrich; F <strong>SEC</strong> <strong>Security</strong><br />

betreuten Objekten oder Veranstaltungen ist übermäßiger Alkoholkonsum zu vermeiden.<br />

Den Anweisungen der zuständigen Einsatzleitung, bzw. des Auftraggebers ist stets Folge zu<br />

leisten.<br />

Polizei wird nach Bedarf nur vom zuständigen Einsatzleiter informiert.<br />

Beim ersten Einsatz in einer Lokation hat sich jeder Mitarbeiter beim zuständigen<br />

Einsatzleiter über die objektspezifische <strong>Dienstanweisung</strong> zu erkundigen.<br />

Organisation:<br />

Um eine Planung zu ermöglichen ist es notwendig, dass jeder Mitarbeiter bis Sonntag seine<br />

möglichen Termine für die folgende Woche dem Bewachungsunternehmen Michael<br />

Friedrich; F-<strong>SEC</strong> <strong>Security</strong> bekannt gibt. Die angegebenen Termine sind verbindlich. (0151/11<br />

20 83 78; 09498 / 907 34 22; info@f-sec.de)<br />

Jeder Mitarbeiter hat sich spätestens 15 Minuten vor Dienstbeginn am Einsatzort einzufinden,<br />

bzw. pünktlich zur Abfahrt am bekannt gegebenen Treffpunkt. Solle es aufgrund<br />

unvorhersehbarer Umstände zu einer Verspätung kommen ist der zuständige Einsatzleiter<br />

telefonisch zu informieren.

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