Dienstanweisung F SEC Security / Musikpalast B16
Dienstanweisung F SEC Security / Musikpalast B16
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Dem Arbeitnehmer ist bekannt, dass er nicht die Eigenschaften und Befugnisse eines<br />
Polizeibeamten, eines Hilfspolizeibeamten oder eines sonstigen Bediensteten einer Behörde<br />
besitzt.<br />
Mit Ausnahme des zuständigen Einsatzleiters ist die Benutzung des Handys tabu.<br />
Gäste sind stets freundlich zu behandeln und je nach Altersklasse, bzw. Auftreten mit „Sie“<br />
anzusprechen. Unsere Gäste werden von uns begrüßt und verabschiedet.<br />
Eine freundliche und ordentliche Körperhaltung gehört zum guten Bild eines<br />
Sicherheitsdienstes. Hände gehören nicht in die Hosentasche!<br />
Um ein gutes Verhältnis mit unseren Gästen zu wahren ist ein Smalltalk jederzeit erlaubt.<br />
Längere intensive Gespräche, vor allem mit weiblichen Gästen, sind auf die Freizeit zu<br />
verlegen.<br />
Gäste, die eine Lokalität oder Veranstaltung aufgrund ihres Verhaltens vorzeitig verlassen<br />
möchten werden freundlich nach Draußen gebeten. Beim Durchsetzten des Hausrechts ist<br />
darauf zu achten, dass von den Mitarbeitern des Bewachungsunternehmens Michael Friedrich;<br />
F <strong>SEC</strong> <strong>Security</strong> keine Gesetze ohne Rechtfertigungsgrund übertreten werden. Ein ruhiger aber<br />
bestimmter Tonfall muss gewahrt werden. Kein Gast wird angeschrien, beleidigt oder<br />
provoziert.<br />
Der zuständige Einsatzleiter hat nach Feierabend eine Stundenliste auszufüllen und diese vom<br />
Auftraggeber unterschreiben zu lassen. Sollte es im Laufe des Abends zu Zwischenfällen<br />
gekommen sein sind auch diese schriftlich festzuhalten.<br />
Bei privaten Besuchen in vom Bewachungsunternehmen Michael Friedrich; F <strong>SEC</strong> <strong>Security</strong><br />
betreuten Objekten oder Veranstaltungen ist übermäßiger Alkoholkonsum zu vermeiden.<br />
Den Anweisungen der zuständigen Einsatzleitung, bzw. des Auftraggebers ist stets Folge zu<br />
leisten.<br />
Polizei wird nach Bedarf nur vom zuständigen Einsatzleiter informiert.<br />
Beim ersten Einsatz in einer Lokation hat sich jeder Mitarbeiter beim zuständigen<br />
Einsatzleiter über die objektspezifische <strong>Dienstanweisung</strong> zu erkundigen.<br />
Organisation:<br />
Um eine Planung zu ermöglichen ist es notwendig, dass jeder Mitarbeiter bis Sonntag seine<br />
möglichen Termine für die folgende Woche dem Bewachungsunternehmen Michael<br />
Friedrich; F-<strong>SEC</strong> <strong>Security</strong> bekannt gibt. Die angegebenen Termine sind verbindlich. (0151/11<br />
20 83 78; 09498 / 907 34 22; info@f-sec.de)<br />
Jeder Mitarbeiter hat sich spätestens 15 Minuten vor Dienstbeginn am Einsatzort einzufinden,<br />
bzw. pünktlich zur Abfahrt am bekannt gegebenen Treffpunkt. Solle es aufgrund<br />
unvorhersehbarer Umstände zu einer Verspätung kommen ist der zuständige Einsatzleiter<br />
telefonisch zu informieren.