OPT_Augenoptik_Hörakustik_2_2016
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In der Berufsschule<br />
sollte<br />
der Fokus auf<br />
berufsrelevanten<br />
Themen liegen.<br />
Leitartikel von KommR Dr Anton Koller, MSc<br />
Über die Grundschule und<br />
die Aufgaben des Staates<br />
Der Bundesinnung ging kürzlich ein Entwurf der Rahmenlehrpläne<br />
für <strong>Augenoptik</strong>er und Hörgeräteakustiker zu. Ein interessantes<br />
Detail ist beim Überfliegen des Textes sofort ins<br />
Auge gestochen. Während meiner Schulzeit mussten die Schüler<br />
bestimmte Kulturtechniken „können“, also damit umgehen<br />
können. Das Erlernen von heute allgemein erwarteten Kulturtechniken,<br />
wie Lesen, Schreiben und Rechnen, liegt seit Kaiserin<br />
Maria Theresia in den Händen des Staates, der dafür zu<br />
sorgen hat, dass seine Einwohner diese erwarteten Fähigkeiten<br />
am Ende der 9 Jahre dauernden Pflichtschule auch beherrschen.<br />
Wie kommt es, dass nun diese zum „Kompetenzbereich“ umbenannten<br />
Kulturtechniken als „Bildungs- und Lehraufgaben“<br />
im Berufsschulbereich Eingang finden sollen? Ist sinnerfassendes<br />
Lesen lernen oder die Lösung einfacher Schlussrechnungen<br />
neuerdings Aufgabe des Lehrbetriebes oder der Berufsschule?<br />
Sollte von der Berufsschule nicht eher erwartet<br />
werden, dass deren Besucher und Absolventen die berufsrelevanten<br />
Sachverhalte in Theorie und Praxis lernen?<br />
Es stellt sich also die Frage, ob mit diesem Rahmenlehrplan<br />
Versäumnisse der Pfichtschule nachgeholt werden sollen.<br />
Wenn dem so ist, muss der Staat sein Schulsystem hinterfragen<br />
(heute: Evaluieren) und dafür sorgen, dass künftig die<br />
Dinge so laufen, wie sie laufen sollen. Allerdings wissen wir,<br />
dass im Pflichtschulbereich, vor allem in den großen Städten,<br />
nicht alles so ist, wie es sein soll. Die Berufsschule wird daher<br />
wohl oder übel für einige Jahre die in Rede stehenden Aufgaben<br />
übernehmen müssen. Allerdings zu verlangen, dass die<br />
Lehrbetriebe die Kosten dafür in Form von Lehrlingsentschädigungen<br />
für Grundschulbildung übernehmen, ist nicht zumutbar.<br />
Nicht zumutbar in diesem Blickwinkel ist auch die Reduktion<br />
fachspezifischer Lehreinheiten auf Kosten der nachzuholenden<br />
Grundschulkompetenzen. Die Feststellung, dass das<br />
von den Exekutivorganen so vorgeschrieben ist und so hingenommen<br />
werden muss, ist ebensowenig zu akzeptieren.<br />
Unser aller Aufgabe ist es, im Beamtenstaat für Effizienz und<br />
Sparsamkeit im Umgang mit Ressourcen, also mit Geld und Arbeitskraft,<br />
auf volkswirtschaftlich sinnvolle Weise zu drängen.<br />
Bild: Fotolia<br />
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