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OPT_Augenoptik_Hörakustik_2_2016

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In der Berufsschule<br />

sollte<br />

der Fokus auf<br />

berufsrelevanten<br />

Themen liegen.<br />

Leitartikel von KommR Dr Anton Koller, MSc<br />

Über die Grundschule und<br />

die Aufgaben des Staates<br />

Der Bundesinnung ging kürzlich ein Entwurf der Rahmenlehrpläne<br />

für <strong>Augenoptik</strong>er und Hörgeräteakustiker zu. Ein interessantes<br />

Detail ist beim Überfliegen des Textes sofort ins<br />

Auge gestochen. Während meiner Schulzeit mussten die Schüler<br />

bestimmte Kulturtechniken „können“, also damit umgehen<br />

können. Das Erlernen von heute allgemein erwarteten Kulturtechniken,<br />

wie Lesen, Schreiben und Rechnen, liegt seit Kaiserin<br />

Maria Theresia in den Händen des Staates, der dafür zu<br />

sorgen hat, dass seine Einwohner diese erwarteten Fähigkeiten<br />

am Ende der 9 Jahre dauernden Pflichtschule auch beherrschen.<br />

Wie kommt es, dass nun diese zum „Kompetenzbereich“ umbenannten<br />

Kulturtechniken als „Bildungs- und Lehraufgaben“<br />

im Berufsschulbereich Eingang finden sollen? Ist sinnerfassendes<br />

Lesen lernen oder die Lösung einfacher Schlussrechnungen<br />

neuerdings Aufgabe des Lehrbetriebes oder der Berufsschule?<br />

Sollte von der Berufsschule nicht eher erwartet<br />

werden, dass deren Besucher und Absolventen die berufsrelevanten<br />

Sachverhalte in Theorie und Praxis lernen?<br />

Es stellt sich also die Frage, ob mit diesem Rahmenlehrplan<br />

Versäumnisse der Pfichtschule nachgeholt werden sollen.<br />

Wenn dem so ist, muss der Staat sein Schulsystem hinterfragen<br />

(heute: Evaluieren) und dafür sorgen, dass künftig die<br />

Dinge so laufen, wie sie laufen sollen. Allerdings wissen wir,<br />

dass im Pflichtschulbereich, vor allem in den großen Städten,<br />

nicht alles so ist, wie es sein soll. Die Berufsschule wird daher<br />

wohl oder übel für einige Jahre die in Rede stehenden Aufgaben<br />

übernehmen müssen. Allerdings zu verlangen, dass die<br />

Lehrbetriebe die Kosten dafür in Form von Lehrlingsentschädigungen<br />

für Grundschulbildung übernehmen, ist nicht zumutbar.<br />

Nicht zumutbar in diesem Blickwinkel ist auch die Reduktion<br />

fachspezifischer Lehreinheiten auf Kosten der nachzuholenden<br />

Grundschulkompetenzen. Die Feststellung, dass das<br />

von den Exekutivorganen so vorgeschrieben ist und so hingenommen<br />

werden muss, ist ebensowenig zu akzeptieren.<br />

Unser aller Aufgabe ist es, im Beamtenstaat für Effizienz und<br />

Sparsamkeit im Umgang mit Ressourcen, also mit Geld und Arbeitskraft,<br />

auf volkswirtschaftlich sinnvolle Weise zu drängen.<br />

Bild: Fotolia<br />

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