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Maschinen & Technik | Februar 2020

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Themenspezial: Finanzierung / Leasing / Versicherung

LFA FÖRDERT INNOVATION

LFA FÖRDERT INNOVATION 4.0 IN KOOPERATION MIT DER KFW DIE LFA FÖRDERBANK BAYERN RICHTET IHRE INNOVATIONS- UND DIGITALISIERUNGS- FÖRDERUNG NEU AUS. MIT DEM INNOVATIONSKREDIT 4.0 UNTERSTÜTZT DIE LFA START-UPS, KLEINE UND MITTLERE UNTERNEHMEN SOWIE FREIBERUFLER MIT EINEM BREIT ANGE- LEGTEN, SCHLANKEN PRODUKT. Mittelständlern, Gründern und Freiberuflern dabei ihre Geschäftsmodelle zu modernisieren – das schafft Kostenvorteile und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit.“ @ pixabay MIT DEM NEUEN FÖRDERPROGRAMM WERDEN DIGI- TALISIERUNGS- UND INNOVATIONSVORHABEN DER BETRIEBE FINANZIERT. BEI INNOVATIVEN UNTER- NEHMEN WIRD DARÜBER HINAUS DEREN GESAMT- ER FINANZIERUNGSBEDARF GEFÖRDERT. NEBEN ATTRAKTIVEN ZINSSÄTZEN BIETET DER INNOVATI- ONSKREDIT 4.0 EINEN TILGUNGSZUSCHUSS VON 1 PROZENT DES DARLEHENSBETRAGS. DER MAXIMALE KREDITBETRAG BETRÄGT 7,5 MILLIONEN EURO. DIE VORHABEN KÖNNEN BIS ZU 100 PROZENT FINAN- ZIERT WERDEN. BEI NICHT AUSREICHENDEN SI- CHERHEITEN KANN DIE LFA DURCH HAFTUNGSFREI- STELLUNGEN DEN KREDITZUGANG ERLEICHTERN. DARLEHENSLAUFZEIT UND ZINSFESTSCHREIBUNG KÖNNEN BIS ZU 10 JAHREN GEWÄHLT WERDEN. LFA FÖRDERBANK BAYERN >> Der Innovationskredit 4.0 wird zinsgünstig aus dem ERP-Digitalisierungsund Innovationskredit der KfW Bankengruppe refinanziert. LfA Förderbank Bayern und KfW Bankengruppe haben dazu einen neuen Globaldarlehensvertrag über 120 Millionen Euro abgeschlossen. Die Finanzierung der haftungsfreigestellten Kredite wird zudem von der InnovFin KMU-Kredit-Garantiefazilität des Horizon 2020-Programms der Europäischen Union (Rahmenprogramm für Forschung und Innovation) und dem unter der Investitionsoffensive für Europa errichteten Europäischen Fonds für strategische Investitionen („EFSI“) unterstützt. Gleichzeitig mit der Beantragung eines Innovationskredits 4.0 kann ab sofort ein Förderzuschuss der KfW beantragt werden, den diese in Höhe von bis zu 3 % des Kreditbetrags gewährt. Den separaten Förderzuschuss können die Betriebe zusätzlich zu dem mit dem Innovationskredit 4.0 verbundenen Tilgungszuschuss erhalten. Investitionen in Innovation und Digitalisierung lohnen sich für die Unternehmen damit doppelt. $ Bayerns Wirtschaftsminister und LfA-Verwaltungsratsvorsitzender, Hubert Aiwanger. © StMWi & Dr. Otto Beierl, Vorstandsvorsitzender der LfA. © Brecheis # Dr. Ingrid Hengster, Vorstandsmitglied der KfW. © KfW-Bildarchiv „Bayerns Zukunft ist innovativ und digital. Wichtig ist dabei, dass unsere mittelständischen Betriebe die Chancen der Digitalisierung zur Verbesserung ihrer Produkte, Prozesse und Dienstleistungen nutzen. Mit dem weiter verbesserten Förderangebot der LfA können sich Mittelstand, Freiberufler und Gründer fit machen für das digitale Zeitalter. Innovationen stärken die Zukunftsfähigkeit des Standorts Bayern, sichern Wachstum und tragen zur Erhaltung der Spitzenposition Bayerns im internationalen Wettbewerb bei“, so Bayerns Wirtschaftsminister und LfA-Verwaltungsratsvorsitzender Hubert Aiwanger. Dr. Otto Beierl, Vorstandsvorsitzender der LfA, ergänzt: „Der neue Innovationskredit 4.0 zielt darauf ab, innovative Vorhaben anzustoßen, die Digitalisierung der Betriebe zu beschleunigen und innovativen Unternehmen die Finanzierung zu erleichtern. Mit ihm haben wir unser Förderangebot in Kooperation mit der KfW weiter optimiert und grundlegend verschlankt. Dabei verbinden wir bayerische, europäische und Förderinstrumente des Bundes in einem Produkt. So helfen wir „Für die KfW ist die Förderung von Investitionen des Mittelstandes in Digitalisierung und Innovation ein Schwerpunktthema. Die Zusammenarbeit mit den Landesförderinstituten ist hierbei ein wichtiges Element. Der neue Globaldarlehensvertrag beim Innovationskredit 4.0 setzt die sehr erfolgreiche Refinanzierungskooperation mit unserem Partner LfA Förderbank Bayern fort“, sagt Dr. Ingrid Hengster, Vorstandsmitglied der KfW. 70 FEBRUAR 2020 » THEMENSPEZIAL: FINANZIERUNG / LEASING / VERSICHERUNG

NICHT RÜCKZAHLBARE FÖRDERGELDER FÜR NEUENTWICKLUNGEN UND PATENTVERWERTUNGEN GEMIFO GESELLSCHAFT FÜR MITTELSTANDSFÖRDERUNG MBH UNTERSTÜTZT KLEIN- UND MITTELSTÄNDLER SOWIE ERFINDER BEI DER UMSETZUNG VON DER TECHNOLOGISCHEN IDEE BIS ZUR MARKTEINFÜHRUNG GEMIFO >> Von der EU, dem Bund und den Ländern gibt es eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten, welche vom Patentschutz, über die technologische Entwicklung zum Prototypenbau bis hin zur Markteinführung reichen. So auch das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgelegte Förderprogramm ZIM Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand. Dieses ermöglicht die Co-Finanzierung von innovativen, technologischen Entwicklungen für kleine und mittelständische Unternehmen und die Einbindung von Ideengebern/Patentinhabern. Dabei können ca. bis zu 330 T€ nicht rückzahlbare Fördergelder für die Entwicklung vereinnahmt werden, vorausgesetzt das Vorhaben ist innovativ und es gibt technischen Entwicklungsrisiken. Die GEMIFO prüft kostenlos die Förderbarkeit des Vorhabens und ermittelt öffentliche Co- Finanzierungsmöglichkeiten, Partner und Investoren. Zum Nachweis des innovativen Charakters eines Vorhabens müssen für eine erfolgreiche Antragstellung Konkurrenzprodukte ermittelt und bewertet werden. Zudem muss Anhand eines Markteinführungskonzeptes die zu erwartende Wirkung der erfolgreich eingeführten Entwicklung prognostiziert werden. Die Ausgangssituation, das heißt der Stand der Technik und der Marktbedarf sollte dargestellt werden. Dabei werden die beabsichtigte technologische Entwicklung, die angestrebte technische Funktionalität, sowie das Funktionsprinzip und der Lösungsweg erläutert. Auch Unternehmensspezifische Angaben über die personelle und wirtschaftliche Situation ergänzen den Antrag, welcher bei Abgabe eine Gesamtgröße von über 50 Seiten erreichen kann. Diese Fördergelder sind eine nicht rückzahlbare Anteilsfinanzierung der öffentlichen Hand, welche auch dann nicht zurückgezahlt werden, wenn die Entwicklung erfolglos war oder das entwickelte Produkt, Verfahren oder Dienstleistung nicht in den Markt eingeführt werden kann. Ein gutes Beispiel für eine erfolgversprechende Neuentwicklung dank Förderung ist der Fall des Unternehmens Brämer & Co. GmbH aus Dortmund. Das 9-köpfige Unternehmen beschäftigt sich seit über 45 Jahren unter anderem mit Nutzfahrzeugteilen. Auf dringende Nachfrage Ihrer Kunden bzw. der gesamten Marktsituation geschuldet, widmeten sie sich der Problematik der Diebstahlsicherung von Nutzfahrzeugen. Die bis dato am Markt erhältlichen Lösungen waren unzureichend und zu leicht manipulierbar. Das Unternehmen entwickelte mit Hilfe von Fördergeldern eine höchst effiziente und bedienerfreundliche Wegfahrsperre. Dabei werden alle relevanten Betriebssysteme der Nutzfahrzeuge wie Hydraulik, Druckluft oder Kraftstoffleitungen im Falle eines Diebstahls blockiert und die Polizei automatisch benachrichtigt. Somit ist ein umfassender Diebstahlschutz gegeben. Sehr oft werden Projekte mit Hilfe von Fördermitteln realisiert, welche durch eine erfolgreiche Patentverwertung entstanden sind. So auch folgendes Beispiel: Herr Kathöfer, ein Erfinder aus Bielefeld, suchte ein Unternehmen, welches Interesse hatte, sein Patent „Fassadenwaschanlage“ weiter zu entwickeln und zu produzieren. Dieser Industriepartner wurde durch die GEMIFO Gesellschaft für Mittelstandsförderung mbH mit der REINEX Hochdrucktechnik GmbH aus Greiz gefunden. Das Unternehmen entwickelt, konstruiert und fertigt innovative Lösungen im Bereich Hochdruckund Niederdruckwassertechnik seit über 25 Jahren mit derzeit rund 20 Fachleuten. Bisher erfolgte die @ pixabay Reinigung von Fassaden bzw. der Außenhüllen von Luftfahrzeugen noch unter großem personellem und zeitlichem Aufwand händisch durch Abseilen von Reinigungskräften oder von Hebebühnen und Gerüsten bzw. Leitern aus. Inhalt des Projektes war die Entwicklung einer Nasswaschanlage, welche zu einer Automatisierung dieser Reinigungsarbeiten und der qualitativen Verbesserung des Reinigungsergebnisses führt. Ein Schwerpunkt der Entwicklung lag im Bereich des Bürstensegmentes, da dieses, mit spezieller Sensortechnik ausgerüstet, das Reinigungsergebnis sicherstellen soll. Das Bürstensegment wurde in einer modularen Bauweise ausgeführt, um auf spezielle Reinigungsanforderungen das richtige Reinigungsverfahren anwenden zu können. Alle genannten Beispiele nutzen dabei die umfassende Betreuung der GEMIFO Gesellschaft für Mittelstandsförderung mbH aus Großröhrsdorf bei Dresden. Das autorisierte, deutschlandweit aufgestellte Unternehmen berät und betreut Klein- und Mittelständler sowie Erfinder in allen Fragen der Finanzierbarkeit, dem Schutz und der Verwertung ihrer Entwicklungsideen von der Ideenfindung, der Potenzialanalyse der Idee, der Beantragung der Fördermittel, der administrativen Betreuung während der Projektlaufzeit bis hin zur Vermarktung. Dadurch können sich die Unternehmen und Erfinder zu 100% auf die Entwicklung ihres Projekts konzentrieren, ohne sich dabei im Förderdschungel zu verlaufen. Geeignete Kooperationspartner, sowie wissenschaftliche Einrichtungen werden bei Bedarf aus einem großen Unternehmensportfolio der über 20 jährigen Firmengeschichte gefunden. Dabei arbeitet die GEMIFO bei der Patentbe und -verwertung oder der ZIM Bearbeitung auf Erfolgshonorarbasis und wird daher nur beteiligt, wenn das Unternehmen Fördergelder oder der Pateninhaber/Ideengeber Erlöse vereinnahmt = faire Zusammenarbeit. THEMENSPEZIAL: FINANZIERUNG / LEASING / VERSICHERUNG 71

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