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Bad Füssing Gastgeber

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Willkommen in Bad Füssing! Entspannen, Genießen, Gesunden - wo wäre das besser möglich, als an einem Ort, an dem bayerische Tradition, wunderschöne Landschaft und die außergewöhnliche Heilkraft des Wassers untrennbar miteinander verbunden sind. Als Europas beliebtestes Heilbad im Herzen des Passauer Landes verwöhnt Bad Füssing seine Gäste mit drei Thermen, einem unvergleichlichen Gesundheits- und einem schier grenzenlosen Erlebnisangebot. Bad Füssing hat viele schöne Seiten Sieben Ortsteile umfasst die Großgemeinde Bad Füssing. Sympathisch, naturnah und traditionell präsentieren sie sich alle – und doch besitzt jeder Teil der Gemeinde seinen eigenen Charme. Mit Safferstetten und Riedenburg bildet Bad Füssing das Zentrum des Kurgeschehens. Der Gemeindeteil Aigen am Inn ist ein geschichtsträchtiger Wallfahrtsort mit zahlreichen Sehenswürdigkeiten. Im malerischen Egglfing steht die berühmte Michaelskirche, die als „Wegweiser der Pockinger Heide“ bezeichnet wird. Rege Lebendigkeit, viele Freizeitmöglichkeiten und ein aktives Dorfleben findet man in Würding und Gögging.

wirkt. Unser

wirkt. Unser Gesundheitsangebot. Die Kur in Bad Füssing Starke Vorsorge in Sachen Gesundheit Bad Füssings Medizin-Kompetenz für Ihre Gesundheit: Mit medizinischen Badekuren schöpfen Sie aus der Quelle der Gesundheit – in vielen Fällen mit Zuschüssen durch die Krankenkassen. Bad Füssing gilt heute als Deutschlands größtes Therapiezentrum zur Behandlung von Erkrankungen am Bewegungsapparat. An der Wirksamkeit der Therapie der Badekur oder der KompaktKur haben auch die aktuellen Gesundheitsreformen nichts geändert. Und als gesetzlich Versicherte(r) haben Sie in vielen Fällen noch immer erheblichen Anspruch auf Zuschüsse oder vollständige Kostenübernahme von Badekuren durch Ihre Krankenkasse. Ambulante Vorsorgeleistungen Eine ambulante Badekur kann alle drei Jahre beantragt werden, bei medizinischer Notwendigkeit auch öfter. Die Kasse übernimmt die Kurarztkosten, einen Großteil der Kosten der medizinischen Anwendungen und gibt für Übernachtung und Verpflegung i. d. R. einen Zuschuss. Stationäre Vorsorge oder Rehabilitation Diese in der Regel dreiwöchigen Aufenthalte am Kurort dienen zur Wiederherstellung Ihrer Gesundheit nach Erkrankungen, Operationen, Unfällen oder zur Vermeidung chronischer bzw. schwerer Gesundheitsprobleme. Die Kosten hierfür trägt die Kranken- oder Renten versicherung in vollem Umfang bei 10,00 Euro Eigenbeteiligung pro Tag. Gesundheitsurlaub mit Kassenzuschuss Immer mehr Krankenkassen bieten ihren Versicherten bezuschusste Präventionsaufenthalte z. B. für Bewegungstraining, Gewichtsreduktion oder Stressabbau – ohne ärztliche Verordnungen. Die Kasse trägt im Regelfall die Kosten des Gesundheitsprogramms, Sie selbst nur die Aufwendungen für Übernachtung und Verpflegung. Im Angebotskatalog „Unsere Pauschalangebote“ haben wir unter anderem zahlreiche Präventionsangebote der Bad Füssinger Gastgeber für Sie zusammengestellt. Wer zahlt’s? Gesundheit gibt es leider nicht zum Null tarif. Und der Trend zu mehr Eigenverantwortung bei der Gesundheitsvorsorge macht durchaus Sinn. Aber welche Leistungen muss man nun wirklich aus der eigenen Tasche bezahlen und welche übernimmt die Krankenkasse? Diese Fragen beantwortet Ihnen der Ratgeber des Kur- & GästeService: „Das Bad Füssing Sparbuch: Ambulante Badekuren“. 28

Ihr Weg zur Kur – der traditionelle Begriff „Kur“ umfasst ein weit verzweigtes System von Vorsorge- und Krankheitsbehandlungen. In der neuen Sozialgesetzgebung wird der Begriff „Kur“ nicht mehr angewendet. Für Mitglieder der Gesetzlichen Krankenkassen sind vor allem die in der Grafik dargestellten Formen von Bedeutung. Ambulante Vorsorgeleistungen In anerkannten Kurorten SGB Nr. V, GKV § 23,2 auch KompaktKuren* Ambulante Vorsorgeleistung/ KompaktKur Patient wählt mit Arzt geeigneten Kurort Stationäre Vorsorgeleistungen In anerkannten Kurorten SGB Nr. V, GKV § 23,4 Ambulante Reha In Wohnortnahen auch teilstationären Einrichtungen SGB Nr. V, GKV § 40,1 SGB Nr. Vl, GRV § 9 Zuerst zum Arzt schriftlicher Antrag des Arztes gem. Reha-Richtlinien Krankenkasse prüft und genehmigt Stationäre Vorsorgeleistung Ambulante (einschl. teilstationäre) Rehabilitationsleistung Patient und Krankenkasse wählen eine Vertragseinrichtung Krankenkasse empfiehlt Vertragseinrichtung Durchführung in Bad Füssing Stationäre Anschluss- Rehabilitation SGB Nr. V, GKV § 40,2 SGB Nr. Vl, GRV § 9 ff. SGB Nr. XI, § 5,42(2) Wird vom Krankenhaus organisiert Kostenträger (Rentenversicherung oder Krankenversicherung) SGB = SozialGesetzBuch · GKV = Gesetzliche KrankenVersicherung · GRV = Gesetzliche RentenVersicherung * Leistungserbringer in Bad Füssing: Nähere Informationen Gesundheit ServiceCenter / Kur- & GästeService Bad Füssing Wie komme ich zur Kur? • Jede Kur beginnt mit einem Gespräch bei Ihrem behandelnden Arzt. • Gemeinsam stellen Sie dann den Antrag bei Ihrem zuständigen Kostenträger (Kranken- oder Rentenversicherung). Bereits hier können Sie Ihren Wunschkurort Bad Füssing fordern. • Prüfung des Kurantrages durch den medizinischen Dienst, den Vertrags- oder Amtsarzt. • Die anschließende Genehmigung erfolgt durch Ihre zuständige Krankenkasse, Renten- oder Beihilfestelle. • Bei einer Ablehnung können und sollten Sie – am Besten mit Unterstützung Ihres Arztes – schriftlich Widerspruch einlegen. Härtefall-Regelung Für Personenkreise, denen die Zuzahlung nicht möglich ist oder eine unzumutbare Belastung bedeuten würde, sind Härtefall-Regelungen getroffen, die unter bestimmten Voraussetzungen eine vollständige Befreiung oder eine teilweise Erstattung der Kosten vorsehen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse. 29

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