DIE BADEKUR AKTUELLER DENN JE! Ob zur Vorbeugung, Regeneration oder Rehabilitation, eine wohnortferne Kurmaßnahme in den heilsamen Bad Griesbacher Thermal-Mineralquellen ist in jedem Fall die richtige Wahl. NEU SEIT JUNI 2021: Die offene Badekur ist wieder Pflichtleistung der Kassen. Weitere Informationen unter www.bad-griesbach.de/ kur-tourismus/ gesundheit/badekur Der Kurs als ambulante Vorsorgeleistung (nach §23 SGB V Abs. 2) gehört zum Leistungsangebot der Sozialversicherungen. Für eine Beratung melden Sie sich bitte bei unserer Gesundheitsabteilung unter Telefon 08532 792-51. Gut zu wissen: Falls eine ambulante Vorsorgeleistung nicht ausreicht, bietet Bad Griesbach auch stationäre Behandlungsmöglichkeiten: » Reha-Zentrum Passauer Wolf » Fachklinik St. Lukas GmbH » KWA Klinik Stift Rottal » Asklepios Klinik St. Wolfgang siehe Seite 66 und 67 Wegweiser zur Badekur Schritt 1 Erstes Gespräch mit dem Hausarzt / -ärztin oder behandelnden Arzt / Ärztin (z. B. Orthopäde) NUTZEN SIE DIE HEILKRAFT UNSERER THERMALQUELLEN, » um Beschwerden im Bereich des Bewegungsapparates entgegenzuwirken und vorzubeugen. » um Ihre Leistungsfähigkeit zu erhalten bzw. zu steigern. » um im Alter unabhängig und selbstständig zu bleiben. » um zu einer besseren Lebensqualität und stärkeren Widerstandskraft zu gelangen. WARUM BAD GRIESBACH? » anerkannt als Luftkurort und Heilbad » kein Durchgangsverkehr im gesamten Kurgebiet » Bademantelgänge von vielen Hotels zur Wohlfühl-Therme, bzw. hotel- oder klinikeigene Thermen » die besonders heilkräftige Zusammensetzung der Bad Griesbacher Thermalquellen (Seite 13) » langjährige Erfahrung und ständige Fortbildungen der ortsansässigen Kurärzte und Physiotherapeuten (ab Seite 50) » außergewöhnliche Lage auf einer Anhöhe mit Weitblick in die Berge — umgeben von heilsamer Natur BEZAHLT WERDEN: » 100 % der Badearzt-Kosten » 90 % der Kurmittel » Zuschuss für Unterkunft / Verpflegung bis zu 16 Euro pro Tag EIGENBETEILIGUNG: » 10 Euro Verordnungsgebühr (einmalig) » 10 % der Kurmittel Beantragung einer offenen Badekur mit dem Hausarzt / -ärztin oder behandelnden Arzt/Ärztin Schritt 3 Schritt 2 Krankenkasse stellt Kurarztschein aus. Bei Ablehnung kann Widerspruch eingelegt werden. Schritt 4 Kur- bzw. Badearzt / -ärztin begleitet Sie während ihres Kuraufenthaltes Gesundheitsinformation Gesundheitsinformation 48 49
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