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UMWELT JOURNAL 2020-6

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Die Themen von UMWELT JOURNAL Nr. 6/2020 sind: 02 Termine & Events 03 Editorial, Impressum, Inhalt 04 Aktuelles 06 Technische Regenwasserfilter 10 EU-Green Deal für Batterien 14 AWES 2020 – Rückblick 16 Recycling von Rotorblättern 18 Antrieb für die Azimut-Steuerung 20 Recy & DepoTech 2020 22 Qualität beim Recycling 24 Mobilitätswandel ist Haltung 26 Interview: Ute Teufelberger, BEÖ 28 INNIO mit 1-MW-Großgasmotor 30 Heinzel Energy und ECO-TEC 32 Ausbildungen, Seminare, Partner 33 Kommentar: 5 Erkenntnisse aus 2020 34 Ausblick UMWELT JOURNAL 2021 35 Sonderausgaben für 2021

UMWELTjournal 6/2020 | S10 EU forciert Green Deal für Batterien Die EU-Kommission hat am 10. Dezember 2020 eine neue Batterieverordnung vorgeschlagen. Durch diese Verordnung soll sichergestellt werden, dass auf dem EU-Markt befindliche Batterien durchgehend nachhaltig und sicher sind - und zwar über ihren gesamten Lebenszyklus. So geht Kreislaufwirtschaft. Batterien und Akkus spielen eine wesentliche Rolle, um sicherzustellen, dass viele täglich verwendete Produkte, Geräte und Dienstleistungen ordnungsgemäß funktionieren. Sie sind damit eine unverzichtbare Energiequelle in unserer Gesellschaft. Jedes Jahr werden ungefähr 800.000 Tonnen Autobatterien, 190.000 Tonnen Industriebatterien und 160.000 Tonnen Verbraucherbatterien in die Europäische Union eingeführt. Sammlung und Recycling mangelhaft Nicht alle diese Batterien werden ordnungsgemäß gesammelt und am Ende ihres Lebens recycelt. Dies erhöht das Risiko der Freisetzung gefährlicher Substanzen und stellt eine Verschwendung von Ressourcen dar. Viele der Komponenten von Batterien und Akkus könnten recycelt werden und damit die Freisetzung gefährlicher Stoffe in die Umwelt vermieden werden. Zudem könnten wertvolle Materialien zu wichtigen Produkten und Produktionsprozessen in Europa bereitgestellt werden. Die EU-Gesetzgebung zu Altbatterien ist in der Batterierichtlinie verankert. Sie beabsichtigt zum Schutz, zur Erhaltung und Verbesserung der Umweltqualität durch die Minimierung der negativen Auswirkungen von Batterien und Akkus und Altbatterien und Akkus beizutragen. Und sie sorgt auch für das reibungslose Funktionieren des EU-Binnenmarktes durch die Harmonisierung der Anforderungen hinsichtlich des Inverkehrbringens von Batterien und Akkumulatoren. Mit einigen Ausnahmen gilt dies für alle Batterien und Akkus, unabhängig von den darin verwendeten Chemikalien, von der Natur, Größe oder des Designs der Produkte. Neue Batterierichtlinie Die Europäische Kommission will eine Modernisierung der EU-Rechtsvorschriften für Bat- terien vorantreiben und setzt damit ihre erste Initiative im Rahmen der im neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft angekündigten Maßnahmen um Batterien. Diese sollen über ihren gesamten Lebenszyklus nachhaltiger sein und sind von entscheidender Bedeutung für die Verwirklichung der Ziele des europäischen Grünen Deals. So soll zum Null-Schadstoff-Ziel beigetragen werden. Der Green Deal fördert eine nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit und ist für grünen Verkehr und saubere Energie ebenso erforderlich wie für die Erreichung der Klimaneutralität bis 2050. Der Vorschlag zur Batterierichtlinie befasst sich mit den sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Fragen im Zusammenhang mit allen Typen von Batterien. Batterien, die in der EU in Verkehr gebracht werden, sollten über ihren gesamten Lebenszyklus nachhaltig, leistungsfähig und sicher sein. Das heißt, dass Batterien mit möglichst geringen Umweltauswirkungen aus Materialien hergestellt werden, die unter vollständiger Einhaltung der Menschenrechte sowie sozialer und ökologischer Standards gewonnen wurden. Batterien müssen langlebig und sicher sein und am Ende ihrer Lebensdauer sollten sie umgenutzt, wiederaufbereitet oder recycelt werden, sodass wertvolle Materialien in die Wirtschaft zurückfließen. Nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit in Europa Die Kommission schlägt verbindliche Anforderungen für alle Batterien (d. h. Industrie-, Starter-, Traktions- und Gerätebatterien) vor, die in der EU in Verkehr gebracht werden. Für die Entwicklung einer nachhaltigeren und wettbewerbsfähigeren Batterieindustrie in Europa und weltweit sind Anforderungen wie die Verwendung verantwortungsvoll beschaffter Materialien mit begrenztem Einsatz gefährlicher Stoffe, ein Mindestgehalt an recyceltem Material und ein kleiner CO2- Fußabdruck, Leistung, Haltbarkeit und Ken-

nzeichnung sowie die Erfüllung der Sammelund Recyclingvorgaben von wesentlicher Bedeutung. Die Schaffung von Rechtssicherheit wird zusätzlich zur Mobilisierung umfangreicher Investitionen und zur Steigerung der Produktionskapazität für innovative und nachhaltige Batterien nicht nur in Europa beitragen, um auf den rasch wachsenden Markt zu reagieren. Weniger Umweltauswirkungen von Batterie Die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen werden die Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050 erleichtern. Bessere und leistungsfähigere Batterien werden einen wichtigen Beitrag zur Elektrifizierung des Straßenverkehrs leisten, sodass die Emissionen aus diesem Bereich erheblich sinken werden und die Verbreitung von Elektrofahrzeugen steigen wird. Außerdem lässt sich mit ihrer Hilfe der Anteil erneuerbarer Energiequellen am Energiemix der EU leichter erhöhen. Mit diesem Vorschlag will die Kommission ferner die Kreislaufwirtschaft in den Batterie- Wertschöpfungsketten und eine effizientere Ressourcennutzung fördern, sodass sich Batterien so wenig wie möglich auf die Umwelt auswirken. Ab dem 1. Juli 2024 dürfen nur noch wiederaufladbare Industrie- und Traktionsbatterien in Verkehr gebracht werden, für die eine Erklärung zum CO2-Fußabdruck erstellt wurde. Um die Lücken im Kreislauf zu schließen und wertvolle Materialien, die in Batterien verwendet werden, so lange wie möglich in der europäischen Wirtschaft zu halten, schlägt die Kommission neue Anforderungen und Zielvorgaben für den Gehalt an recycelten Materialien sowie für die Sammlung, Behandlung und das Recycling von Batterien am Ende der Lebensdauer vor. Dadurch würde sichergestellt, dass Industrie-, Starter- oder Traktionsbatterien nach ihrer Nutzungsdauer der Wirtschaft nicht verloren gehen. Um die Sammlung und das Recycling von Gerätebatterien erheblich zu verbessern, sollte die derzeitige Sammelquote von 45 % auf 65 % im Jahr 2025 und 70 % im Jahr 2030 steigen, damit die Materialien für Batterien, die wir zu Hause verwenden, für die Wirtschaft nicht verloren gehen. Andere Batterien – Industrie-, Starter- oder Traktionsbatterien – müssen ohne Ausnahme gesammelt werden. Alle gesammelten Batterien müssen recycelt und ein hoher Verwertungsgrad erreicht werden, insbesondere bei wertvollen Materialien wie Kobalt, Lithium, Nickel und Blei. In der vorgeschlagenen Verordnung wird ein Rahmen festgelegt, der die Umnutzung von