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UMWELT JOURNAL 2022-6

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UMWELT JOURNAL Nr. 6/2022 mit den Themen: Grüne Transformation, Energiewende, Datenmanagement, Kläranlagen, Green Finance; Buch: Kampf ums Wasser, Ausbildungen, Seminare, Sonderausgaben

UMWELTjournal 6/2022 | S6 Wie Betrieben der Umstieg zur grünen Wende gelingt Der New Green Deal entfaltet längst seine Wirkung, zudem nimmt die EU-Taxonomie-Verordnung die Finanzwirtschaft Schritt für Schritt in die Pflicht. Parallel dazu ist die Nachhaltigkeitsberichterstattung ab 2025 schrittweise verpflichtend für Unternehmen. Betriebe sollten sich daher bereits jetzt auf die Herausforderungen von morgen vorbereiten. Beim 8. qualityaustria Nachhaltigkeitsforum in Kooperation mit dem Senat der Wirtschaft und dem Bundesministerium für Klimaschutz BMK wurde u. a. die Nachhaltigkeitsberichterstattung näher beleuchtet und erläutert, warum es so wichtig ist, sich rechtzeitig vorzubereiten. Rund 200 Fachleute tauschten sich bei dem Online-Event zum Thema „Reporting – von der Kür zur Pflicht“ aus. Einig war man sich vor allem in zwei Dingen. Erstens: Die grüne Wende ist nur mit einem verpflichtenden Regulatorium zu bewältigen. Zweitens: Unternehmen sind gut beraten, sich schon jetzt auf die neuen Reportings vorzubereiten. „Die Anforderungen sind ambitioniert, aber mit einem Integrierten Managementsystem hat man durchaus eine gute Basis“, sagte DI Axel Dick, Business Development Umwelt und Energie, CSR, Quality Austria. Axel Dick, Business Development Umwelt und Energie, CSR, Quality Austria „Die zunehmend geforderte Berichtspflicht des ökologischen und nachhaltigen Footprints von Unternehmen sehen wir im Senat der Wirtschaft als Risiko und Chance zugleich. Sie hilft Unternehmen ein klareres und verständlicheres Bild zu bekommen, wohin die Reise geht, wie sich ein Unternehmen zukünftig auch gegenüber seinen Stakeholdern positionieren kann und soll. Zugleich hilft die Standardisierung der Nachhaltigkeit die Qualität der eigenen Produkte und

Stefan Sengelin, stellvertretender Leiter der Abteilung VI/3 Grüne Finanzen und Nachhaltige Wirtschaft im Klimaschutzministerium. Dienstleistungen zu verbessern und die eigene Glaubwürdigkeit sowie das Vertrauen bei allen Stakeholdern zu stärken“, so Dr. Johannes Linhart, Senat der Wirtschaft. Know-how ist der Schlüssel für die Wende Drei Eckpfeiler beschrieb Mag. Stefan Sengelin, stellvertretender Leiter der Abteilung VI/3 Grüne Finanzen und Nachhaltige Wirtschaft im Klimaschutzministerium: Die EU-Taxonomie-Verordnung, die CSRD-Richtlinie und die Offenlegungs-Verordnung. Die Taxonomie-Verordnung ist ein wichtiger Schritt, um die EU-Klimaziele zu verwirklichen und bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Sie adressiert die Finanz- wie auch die Realwirtschaft, indem sie europaweit einheitlich festlegt, welche Wirtschaftsaktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten. Das Ziel ist, Kapital nachhaltig und transparent dahin umzuleiten. „Transparenz ist zentral, wenn es darum geht, privates Kapital in ökologisch nachhaltige Aktivitäten zu lenken und die Lücke bei notwendigen Klima-Investitionen zu schließen. Die Taxonomie-Verordnung und die CSRD sind wichtige Instrumente dafür. Sie sollen Greenwashing verhindern, indem Unternehmen nachhaltigkeitsbezogene Daten und relevante Umsätze und Investitionen anhand klarer Vorgaben und Kriterien offenlegen“, betonte Sengelin. Ergänzend zeigte DI Andreas Ackerl, Experte im Bereich Umwelt, Energie und CSR bei Quality Austria, auf, dass die Berichtsanforderungen sehr stark managementorientiert sind und im Grunde genommen zahlreiche Anforderungen der ISO-Normen widerspiegeln: „Unternehmen, die ein Integriertes Managementsystem auf Basis der ISO-Standards leben, haben gute Voraussetzungen, um die Berichtsstandards in Zukunft erfüllen zu können.“ Der erste Schritt: die doppelte Wesentlichkeit DI Monika Brom, Umweltbundesamt und österreichisches Mitglied des EFRAG Sustainability Reporting Boards berichtete per Live-Stream aus Brüssel über den aktuellen Stand der Nachhaltigkeitsstandards auf europäischer Ebene. Zu den drei Bereichen Umwelt, Soziales und Governance (ESG) wurden von EFRAG Vorgaben entwickelt, die über ein reines Reporting weit hinausgehen. Auch wenn es in erster Linie um die Betrachtung von wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen geht, stellen die Lieferkettenbetrachtung und einige verpflichtende Datenpunkte zusätzliche Herausforderungen für Unternehmen dar. „Eine Nachhaltigkeitsangelegenheit ist wesentlich, wenn ein Unternehmen kurz-, mittel- oder langfristig an erheblichen tatsächlichen oder potenziellen Auswirkungen in Bezug auf diese Angelegenheit beteiligt ist. Dazu gehören Auswirkungen, die das Unternehmen direkt verursacht oder zu denen es