Aufrufe
vor 4 Jahren

UmweltJournal Ausgabe 2017-04

  • Text
  • Zukunft
  • Abfallwirtschaft
  • September
  • Umwelt
  • Danfoss
  • Austria
  • Umweltjournal
  • Wien
  • Zertifizierung
  • Unternehmen

10 NACHHALTIGKEITS- |

10 NACHHALTIGKEITS- | QUALITÄTSMANAGEMENT UmweltJournal /Juli 2017 Umweltmanagement: Chancen nutzen und Zukunft mit Verantwortung gestalten Die neue ISO 14001 kann mit ihrer Umsetzung viele Beiträge für die Bewältigung aktueller wirtschaftlicher und ökologischer Probleme leisten. Damit ist ihre Bedeutung für das Wirtschaften der Zukunft nicht hoch genug einzuschätzen. Foto: colourbox „Die neue Umweltmanagementnorm ISO 14000:2015 unterstützt mit der sogenannten Kontextanalyse (Umfeldanalyse) dabei, Trends, Entwicklungen, aber auch Herausforderungen zu erfassen und daraus einerseits Risiken aber auch Chancen für den Geschäftserfolg von heute und morgen abzuleiten und umzusetzen.“ DI Axel Dick, Quality Austria - Business Development, CSR, Umwelt und Energie Die Umweltmanagementnorm ISO 14001 hat sich seit ihrer Einführung vor mehr als 20 Jahren zur globalen Erfolgsgeschichte entwickelt. Weltweit sind bereits über 300.000 Organisationen nach dieser Norm zertifiziert. Wie Quality Austria Experte Axel Dick (Business Development Umwelt und Energie, CSR) betont, sei man längst nicht am Ende der Fahnenstange angelangt, denn die ISO 14001 geht mit dem Trend der Zeit: So wurde die Umweltmanagementnorm nach zwei Jahrzehnten ihres Bestehens überarbeitet und setzt mit dem Ausgabedatum September 2015 neue Maßstäbe. „Umweltmanagement wird aufgrund von globalen Trends, neuen Herausforderungen und vielfältigen Chancen, die man damit verknüpfen kann, in den kommenden Jahren noch mehr an Bedeutung gewinnen“, prognostiziert Dick. Auch der Zukunftsforscher Matthias Horx schreibt über den Megatrend Neo-Ökologie und über die neue Achtsamkeit im Umgang mit Ressourcen. Mit dem Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (BGBL 20/2017) für große Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern und die im öffentlichen Interesse stehen, kommt CSR auch in die Bilanz und damit werden weitere Impulse für Umwelt-, Energieund CSR-Management sowie für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu erwarten sein. Der Mensch als Naturgewalt Immer öfter aber stellt sich die Frage, was Umwelt-, Energieund CSR-Managementsysteme für die Gegenwart und Zukunft leisten können und sollen. Passt sich der Mensch seiner Umwelt an oder passt er die Umwelt seinem Verhalten an? Folgt man aktuellen geo-wissenschaftlichen Diskussionen, wird der Mensch immer häufiger als wichtigster geologischer Faktor genannt. Das Zeitalter des Anthropozäns ist angebrochen, in dem der Mensch zum wichtigsten Einflussfaktor auf biologische, geologische und atmosphärische Prozesse der Erde geworden ist. Diese Entwicklung spiegelt sich aber auch in gesellschaftspolitischen Diskussionen wider: So zeigt die derzeit im Kunsthaus Wien laufende Ausstellung „Wasser“ des kanadischen Fotografen Edward Burtynsky die Auswirkungen menschlichen Eingreifens auf die Natur. Im Interview mit dem „Umwelt- Journal“ (Ausgabe 3/2017) sprach Burtynsky davon, dass der Mensch zur Naturgewalt geworden sei und sich die Erde untertan gemacht habe. „Was wir der Zukunft geben, sind die Entscheidungen, die wir heute treffen“, wird der Künstler auf der Ausstellungswebsite zitiert. „Dabei geht es dem Fotografen nicht darum, einen Schuldigen zu suchen, sondern eine gesellschaftspolitische Diskussion anzustoßen“, betont Dick. Diese hat das UmweltJournal mit der letzten Ausgabe aufgegriffen. Die ISO 14001 im umweltpolitischen Kontext Welche zukünftigen Rahmenbedingungen werden die Politik, Wirtschaft und Gesellschaft prägen? Dazu muss man die Energie- und Klimapolitik auf globaler, europäischer und nationaler Ebene betrachten. 2020 wird der Ende 2015 in Paris beschlossene und in Folge ratifizierte Klimaschutzvertrag in Kraft treten. Die Energiestrategie 2020 der EU wird mit Fokus auf den Meilenstein 2030 weiterentwickelt, wie Dick erklärt: „Um das international vereinbarte 2-Grad-Ziel zu erreichen und die Folgen des Klimawandels doch noch managen zu können, soll die Dekarbonisierung der Wirtschaft auf europäischer Ebene eine CO 2 -Reduktion um 80 Prozent bringen. Das heißt aber, dass hier sehr ambitionierte Ziele und letztendlich Maßnahmen auf allen Ebenen Politik, Wirtschaft und Gesellschaft umzusetzen sind, um von Meilenstein zu Meilenstein die Zwischenziele zu erreichen.“ Damit wird den Themen Energieeinsparung, Steigerung der Energie- und Materialeffizienz und Nutzung alternativer Energieressourcen eine immer wichtigere Bedeutung zukommen. Auffallend und interessant sei laut Dick, dass zahlreiche umweltpolitische Initiativen und Trends parallel zur Ratifizierung des Klimaschutzvertrages und der Revision der ISO 14001 gelaufen seien. Beispiel dafür ist die Formulierung der 17 UN-Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, kurz SDGs) von 2015: Acht dieser 17 SDGs können über ein Umweltmanagement zielgerichtet und systematisch verfolgt werden, wie zum Beispiel: - SDG Ziel 8: Dauerhaftes, inklusives und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, volle und ertragreiche Erwerbstätigkeit und menschenwürdige Arbeit für alle erreichen - SDG Ziel 12: Nachhaltige Konsum- und Produktionsstrukturen sichern Rohstoffkreisläufe schließen Weiters hat die Europäischen Kommission Ende 2015 das Kreislaufwirtschaftspaket mit neu überarbeiteten Zielen vorgelegt, um Rohstoffkreisläufe im ressourcenarmen Europa effektiver zu schließen, Sekundärrohstoffmärkte weiter zu entwickeln und um Produkt- und Geschäftsmodellinnovationen anzustoßen. Damit könne die Lebenswegbetrachtung von Produkten und Dienstleistungen auch stärker in den Mittelpunkt der Wirtschaftsund Umweltpolitik treten. Auch hier kann die neue ISO 14001 mit der Anforderung, Umweltaspekte und Umweltauswirkungen entlang des Lebensweges (von Beschaffung, Design, Produktion, Logistik, Marktkommunikation und Recycling bis hin zur finalen Entsorgung), neue Impulse geben. Denn der Ressourcenverbrauch stellt global ein brisantes Thema dar. Laut einem UN-Bericht aus 2016 hat sich dieser verdreifacht, gleichzeitig ist die Materialeffizienz global gesunken: Im Zeitraum von 1970 bis 2010 nahm der Abbau von Rohstoffen von 22 Milliarden auf 70 Milliarden Tonnen zu und wird sich bei gleichbleibendem Trend bis 2050 auf 180 Milliarden Tonnen weiter signifikant erhöhen. Dieses hier in Kürze beschriebene Umfeld steckt den Rahmen für die Organisationen heute und für die weitere Entwicklung ab. Die Intention der geforderten Kontextanalyse in der ISO 14001:2015 ist es, das gesamthafte Verständnis über die Organisation zu verbessern. Umweltmanagement wird Chefsache „Die neue Umweltmanagementnorm ISO 14001:2015 unterstützt mit der sogenannten Kontextanalyse (Umfeldanalyse) dabei Trends, Entwicklungen sowie Herausforderungen zu erfassen und daraus Risiken aber auch Chancen für den Geschäftserfolg von heute und morgen abzuleiten und umzusetzen“, betont Dick. Umweltmanagement wird zur Chefsache, da Leadership stärker in das Zentrum gerückt und Umweltgesichtspunkte in die strategische Planung und in Geschäftsprozesse integriert werden. Auch hilft die Umweltmanagementnorm dem Topmanagement dabei gesetzliche, behördliche und sonstige Verpflichtungen einzuhalten, da die Systematik von Plan-Do Check- Act sich auch auf die Einhaltung von diesen Verpflichtungen anwenden lässt. Die ISO 14001 unterstützt dabei den Aufbau eines wirksamen Informationsund Kontrollsystems, das zum Beispiel vor möglichen Verwaltungsstrafen schützt. Durch mögliche Materialund Energieeffizienzsteigerungen einerseits und Reduktion des Energieverbrauchs andererseits sind unmittelbare Kosteneinsparungen realisierbar. „Man TIPPS kann dies auch als ‚doppelte Dividende‘ bezeichnen – die Profitabilität steigern und mit grünen Maßnahmen schwarze Zahlen schreiben. Aus internationalen Studien wissen wir, dass Energieeffizienzprogramme die Profitabilität innerhalb von drei Jahren um bis zu zwei Prozent steigern können“, so Dick. Der Hebel der Materialeffizienz könnte noch wirksamer sein, da die Materialkosten in einem produzierenden Gewerbebetrieb circa 45 bis 50 Prozent der Kosten ausmachen. Mehr Rechtssicherheit und Kosteneinsparungen stellen einen unmittelbaren Nutzen für das Topmanagement dar. • Buchneuerscheinung: Umweltmanagementsysteme ISO 14001:2015 – Das Praxishandbuch zur Umweltmanagementnorm, Austrian Standards plus Publishing/Wien, Quality Austria (Hrsg.), ISBN 978-3-85402-342-5, EUR 79,90, auch als E-Book erhältlich. shop.austrian-standards.at • Bewährte praxisorientierte Lehrgangsreihe Umweltmanagement: 3-tägiger Lehrgang über die spezifischen Forderungen der ISO 14001 und EMAS-Verordnung. Startmodul zur Ausbildung zum Systemmanager Umwelt, 18. bis 20.09.2017 in Linz, qualityaustria.com/umwelt • Neues Spezialseminar „Nachhaltige Verbesserung in der Wertschöpfungskette“ zum Thema Lebenswegbetrachtung. Die Normforderung der Lebenswegbetrachtung wird anhand von konkreten Best Practice Beispielen vermittelt. 25./26.09.2017 in Wien, qualityaustria.com/umwelt • Best-Practice und wissenschaftliche Perspektiven: 4. qualityaustria Umwelt- und Energieforum in Wien am 28.09.2017: Vorstellung von Best Practice Beispielen aus den Branchen Energie, Bau, Chemie zu den Themen ISO 14001, ISO 50001 und Validierung von Nachhaltigkeitsberichten, Vorstellung des neuen Praxisbuches zur ISO 14001:2015, et cetera; qualityaustria.com/umweltforum2017 • Praxisorientierte Ausbildung zum Energiebeauftragten inklusive Projektarbeit und Prüfung, Start am 04.10.2017 in Wien, zwei Module zu je zwei Tagen; Anerkennung von der Monitoringstelle.

Juli 2017/ UmweltJournal NACHHALTIGES BAUEN | SANIEREN 11 Bauabfälle – mehr Verpflichtungen für Bauherrn Brennpunkt: Abfälle aus dem Bausektor Laut Bundesabfallwirtschaftsplan 2017 sind mehr als 70 Prozent der in Österreich anfallenden Abfälle dem Bausektor zuzuordnen. Nicht nur die Mengen, sondern insbesondere auch die Abfallqualitäten stellen zunehmend eine große Herausforderung für den Bausektor und die Abfallwirtschaft dar. Autor: Arne M. Ragossnig UTC UmweltTechnik und GeoConsulting ZT GmbH Der Bundesabfallwirtschaftsplan 2017 beziehungsweise die zugrunde liegende Abfallstatistik zeigt eindrucksvoll die Bedeutung des Bausektors für die österreichische Abfallwirtschaft auf. Alleine im Bereich der Bau- und Abbruchabfälle fallen in Österreich jährlich circa zehn Millionen Tonnen Abfälle an (Datenbasis 2015). 90 Prozent davon im Zuge von Abbrüchen, Umbau und Sanierung, nur zehn Prozent im Rahmen der Errichtung von Bauwerken. Im Vergleich zum Jahr 2009 bedeutet das eine Steigerung von etwa 46 Prozent. Im Bereich der überwiegend ebenfalls dem Bausektor zuzuordnenden Abfallkategorie „Bodenaushub“ sind es sogar knapp 33 Millionen Tonnen Abfall pro Jahr. Auch hier ist gegenüber dem Bezugsjahr 2009 eine Steigerung von 40 Prozent festzustellen. Ein wesentlicher Anteil der verzeichneten Steigerungen im Abfallaufkommen ist auf eine Verdichtung der Datenbasis zurückzuführen, dennoch zeigen die Zahlen ganz klar die Relevanz des Bausektors für die Abfallwirtschaft auf. Mit einem Anteil von insgesamt mehr als 70 Prozent bezogen auf die jährliche Gesamtabfallmenge in Österreich, einem steigenden Trend und gleichzeitig wesentlich ambitionierteren Recyclingzielen basierend auf europapolitischen Zielsetzungen stellen die Abfälle aus dem Bausektor sowohl quantitativ aber zunehmend vor allem qualitativ eine große Herausforderung für die Bauwirtschaft und den Abfallsektor dar. Selektiver Rückbau Die seit Jänner 2016 in Kraft befindliche und mit der Veröffentlichung einer Novelle im Oktober 2016 novellierte Recycling-Baustoffverordnung legt den verwertungsorientierten Rückbau von Bauwerken als Standardabbruchmethode fest. Zu diesem Zweck sind Schad- und Störstoffe, die ein Recycling anfallender mineralischer Baurestmassen erschweren – sofern möglich –, vor dem maschinellen Abbruch zu entfernen. Es ist darauf hinzuweisen, dass die diesbezüglichen Bestimmungen der Recycling- Baustoffverordnung auch zum Beispiel für Teilabbruch, Umbau beziehungsweise Renovierungsarbeiten anzuwenden sind. Als wesentlicher Prozessschritt für Abbruchvorhaben wurde mit der Recycling-Baustoffverordnung eine durch eine rückbaukundige Person beziehungsweise eine befugte Fachperson oder Fachanstalt im Vorfeld des maschinellen Abbruchs durchzuführende Schadund Störstofferkundung von Bauwerken – sofern mehr als 750 Tonnen Bau- oder Abbruchabfälle anfallen – als verpflichtend festgelegt. Auf diese Weise erfolgt vor dem maschinellen Abbruch die Identifikation von zu entfernenden Schadstoffen (in weiterer Folge in der Regel gefährlichen Abfällen) und Störstoffen, um die Qualität der im Rahmen der Abbruchmaßnahme entstehenden mineralischen Baurestmassen und damit deren Verwendbarkeit für das Baustoffrecycling sicherzustellen. Erst nach Entfernung der Schadstoffe und Störstoffe und einer entsprechenden Bestätigung der Erreichung des Freigabezustands durch eine rückbaukundige Person beziehungsweise eine befugte Fachperson oder Fachanstalt darf der maschinelle Abbruch durchgeführt werden. Bauherrenverpflichtung Die korrekte abfallrechtliche Einstufung von im Rahmen von Abbruchmaßnahmen anfallenden Abfällen und die sich daraus ergebenden erforderlichen Befugnisse involvierter Dienstleister (zum Beispiel Sammler- / Behandlererlaubnis für gefährliche Abfälle) sowie auch daraus resultierende Fragen des Arbeits- und Anrainerschutzes im Zusammenhang mit den Abbruchtätigkeiten sind von höchster Relevanz. Das Abfallwirtschaftsgesetz regelt dazu eindeutig die Verantwortlichkeit des Abfallbesitzers (und somit des Bauherrn) insofern, dass dieser sicherzustellen hat, dass „a) die Abfälle an einen in Bezug auf die Sammlung oder Behandlung der Abfallart berechtigten Abfallsammler oder -behandler übergeben werden und b) die umweltgerechte Verwertung oder Beseitigung dieser Abfälle explizit beauftragt wird.“ Die Komplexität der abfallrechtlichen Bestimmungen und das potenzielle Schadstoffspektrum in Bauwerken lassen eine fachkundige Beratung von Bauherren daher als geboten erscheinen. Zur Unterstützung von Bauherren führt der Österreichische Baustoff-Recycling-Verband eine Liste rückbaukundiger Personen, die neben einer bautechnischen oder chemischen Ausbildung auch über Kenntnisse über Abbrucharbeiten, Abfall- und Bauchemie und abfallrechtlich relevante Bestimmungen verfügen (brv.at/verordnung/pg54). Im Rahmen größerer Abbruchmaßnahmen (größer als 750 Tonnen Bau- und Abbruchabfälle und größer als 3.500 Kubikmeter Bruttorauminhalt) ist die Einbindung befugter Fachpersonen oder Fachanstalten erforderlich. Eine falsche abfallrechtliche Einstufung von Abfällen und eine sich daraus ergebende fehlende Befugnis eines Abbruch- oder Entsorgungsdienstleisters kann letztendlich dazu führen, dass der Bauherr als Verpflichteter mit einem behördlichen Behandlungsauftrag in Anspruch genommen wird, da der rechtskonforme Umgang mit Abfällen auf Baustellen letztlich eine Bauherrenverpflichtung darstellt. Unter Einbindung verschiedener Stakeholder wurden koordiniert vom Österreichischen Baustoff-Recycling-Verband zur Unterstützung von Bauherren Texte erarbeitet, die für die Ausschreibung der im Zusammenhang mit den Bauherrenverpflichtungen erforderlichen planerischen Dienstleistungen sowie Abbruch- und Entsorgungsdienstleistungen beziehungsweise für die Herstellung und Verwendung von Recyclingbaustoffen herangezogen werden können (brv.at/verordnung/). Stellvertretend für mögliche Schad- und Störstoffe im Rahmen von Abbruchmaßnahmen soll nachfolgend kurz auf zwei Materialarten eingegangen werden, die im Bausektor umfangreich eingesetzt werden und aufgrund einer sich kürzlich geänderten Rechtslage besondere Aufmerksamkeit verdienen. Künstliche Mineralfasern (KMF) KMF-Produkte werden in verschiedensten Anwendungen (Dachbodendämmung, Fassadendämmung, Isolierung der Haustechnik und zum Beispiel auch im Trockenbau) eingesetzt. Ohne aufwendige und lang dauernde Untersuchungen muss bei Mineralfasern, die vor dem Jahr 2002 in der EU produziert wurden, jedenfalls davon ausgegangen werden, dass diese im Rahmen einer Abbruchmaßnahme als kanzerogen und damit als gefährlicher Abfall eingestuft werden müssen. Aufgrund des Fehlens eines entsprechenden Verwendungsverbots in Österreich kann auch bei KMF-Produkten, die nach 2002 (zum Zeitpunkt des Einbaus) mit den entsprechenden Gefahrensymbolen gekennzeichnet und unter Einhaltung sämtlicher arbeitnehmerschutzrechtlichen Bestimmungen verbaut wurden, das Vorliegen eines gefährlichen Abfalls im Rahmen von Abbruchmaßnahmen nicht ausgeschlossen werden. Aus den genannten Gründen ist im Rahmen eines Abbruchs – ohne positiven Gegenbeweis – jedenfalls die Einstufung von KMF-Produkten als gefährlicher Abfall geboten, um nicht gegen abfallrechtliche Vorschriften zu verstoßen. EPS / XPS Dämmstoffe Auch diese im Baubereich vielfach eingesetzten Produkte (Dämmung auf Flachdächern beziehungsweise unter Estrich, Wärmedämmverbundfassaden, … ) erfordern aufgrund der Verwendung von HBCD (Hexabromcyclododecan) als Flammschutzmittel oder im Falle der XPS-Dämmstoffe auch aufgrund der Verwendung von (H)FCKW`s als Treibmittel besondere Beachtung. Sowohl Abfälle aus expandiertem Polystyrol (EPS) als auch Abfälle aus extrudiertem Polystyrol (XPS) sind aufgrund des HBCD-Gehalts als POP-Abfall (persistent organic pollutants) einzustufen und es gilt daher ein Zerstörungsgebot (das heißt: thermische Behandlung in einer Verbrennungsanlage). XPS-Abfälle sind darüber hinaus bei einem (H)FCKW-Gehalt von mehr als Den Bauherren kommt durch die Bauherrenverpflichtungen im Zuge der Recycling-Baustoffverordnung eine immer wichtigere Rolle hinsichtlich der abfallwirtschaftlichen Begleitung seiner Bau- und Abbruchvorhaben zu. Der Autor: Arne M. Ragossnig Ingenieurkonsulent für industriellen Umweltschutz, Entsorgungstechnik und Recycling UTC UmweltTechnik und GeoConsulting ZT GmbH, Wien, Österreich Foto: colourbox 0,2 Prozent als gefährliche Abfälle einzustufen. Die Konsequenz daraus sind neben der erforderlichen Abfallsammler- und Abfallbehandlererlaubnis des Entsorgungsdienstleisters auch die Notwendigkeit einer möglichst zerstörungsfreien Demontage im Rahmen des Abbruchs. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass für den Bauherren vor dem Hintergrund der aus der Recycling-Baustoffverordnung resultierenden Bauherrenverpflichtungen einer professionellen abfallwirtschaftlichen Begleitung von Bau- und Abbruchvorhaben im Sinne der rechtskonformen Abwicklung und entsprechender Risikominimierung eine zunehmend wichtigere Rolle zukommt. Fotos: privat Bei Mineralfasern, die vor dem Jahr 2002 in der EU produziert wurden, muss davon ausgegangen werden, dass diese im Rahmen einer Abbruchmaßnahme als kanzerogen und damit als gefährlicher Abfall eingestuft werden. Ebenso gilt für Abfälle aus Expandiertem Polystyrol (EPS) und Abfällen aus Extrudiertem Polystyrol (XPS) aufgrund des HBCD-Gehalts ein Zerstörungsgebot.