Aufrufe
vor 2 Jahren

Azubi Basics Ausbildungs-Wissensmagazin Frankfurt 2021/22 - Ausgabe 361AB

  • Text
  • Duales studium
  • Frankfurt
  • Lehre
  • Arbeit
  • Infos
  • Unternehmen
  • Menschen
  • Berufe
  • Studium
  • Basics
  • Azubi
  • Ausbildung
In diesem Ausbildungsmagazin für Frankfurt erwarten dich auf vielen Seiten interessante Informationen zu allem, was mit deinem Start ins Berufsleben zu tun hat. Ganz egal, ob du dich für ein Studium oder auch ein duales Studium interessierst oder dich als Azubi in einer der vielen Ausbildungsstellen siehst – hier erhältst du die Infos, die du brauchst. Damit kannst du eine Entscheidung für deine Berufsorientierung treffen und so eine Ausbildung finden, die zu dir passt und dich wirklich interessiert. Berufe finden ist mit diesem Magazin einfach – darüber hinaus findest du auch die passenden Ausbildungsstellenanzeigen aus deiner Gegend, sodass du bald schon deine Lehre starten kannst.

48 Rechte & pflichten

48 Rechte & pflichten als azubi AZUBI BASICS

Mit dem Ausbildungsvertrag in der Tasche bist du sicher voller Vorfreude auf deine Lehre. Bevor es losgeht, solltest du dir allerdings noch diesen Artikel zu Gemüte führen. Du hast als Azubi nämlich nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten, denen du nachkommen musst. Diese unterliegen wichtigen Gesetzen und Ordnungen, wie dem Jugendarbeitsschutz- bzw. Berufsbildungsgesetz sowie den Handwerksordnungen. Sie betreffen Vergütung, Krankmeldung, Arbeits- und Probezeit. Dabei gibt es wesentliche Unterschiede zwischen Minderjährigen und Volljährigen. Schau dir in diesem Überblick an, was du unbedingt wissen solltest. 49 arBeits- und pausenZeiten minderJähriger als minderjähriger azubi darfst du maximal 40 stunden und fünf tage pro Woche arbeiten. nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz darfst du normalerweise nicht zwischen 20 und fünf Uhr früh arbeiten, es sei denn, dass es berufsüblich ist. Hier gilt die ausnahme, dass 16-Jährige ab fünf Uhr und 17-Jährige ab vier Uhr eingesetzt werden können. An einem arbeitstag darfst du als Minderjähriger höchstens zehn stunden, die Pausen eingerechnet, arbeiten. Zudem dürfen unter 18-Jährige nicht an Feier-, sonn- oder samstagen arbeiten. es sei denn, sie bekommen dafür in derselben oder folgenden Woche einen freien tag zum ausgleich. gesetzlich ist festgelegt, dass die erste Pause nach viereinhalb bis sechs stunden arbeit erfolgen muss. sie muss mindestens eine halbe stunde lang genommen werden und nach mehr als sechs stunden arbeit sogar eine stunde lang. Übrigens werden fünf stunden in der Berufsschule acht Stunden im Ausbildungsunternehmen gleichgesetzt. Demzufolge hast du in einer Woche maximal 25 Stunden Unterricht, da diese einer 40-stunden-Woche entsprechen würden. arBeits- und pausenZeiten vollJähriger Volljährige azubis dürfen höchstens acht Stunden täglich und 48 Stunden in der Woche arbeiten. nach sechs stunden arbeit muss mindestens eine halbstündige Pause gemacht werden und nach mehr als neun stunden sogar 45 Minuten. ab einem alter von 18 Jahren darfst du an Samstagen arbeiten. an sonn- und Feiertagen sind auch Volljährige vom Dienst ausgeschlossen, es sei denn, sie bekommen einen freien tag dafür. Falls das einen sonntag betrifft, dann steht dir der freie tag in den nächsten 14 Tagen zu. Betrifft es einen Feiertag, bekommst du diesen in den nächsten acht Wochen ausgeglichen. Die zeit in der Berufsschule wird hier, anders als bei Minderjährigen, gleichgesetzt. Du musst also noch nach fünf Stunden in der Berufsschule für drei Stunden im Betrieb arbeiten gehen. Die Höchstarbeitszeit darf allerdings nicht überschritten werden. Für Volljährige gelten keine zeitlichen Beschränkungen, das heißt, dass sie in Schichten arbeiten dürfen. Das Unternehmen legt dabei arbeitsbeginn und schichtende fest. proBeZeit sie darf ein bis vier Monate lang sein und dient Unternehmen bzw. Azubis zum Kennenlernen. Wenn du dich noch in der Probezeit befindest, kann das ausbildungsverhältnis ohne angabe von gründen sofort sowohl von dir als auch vom ausbilder schriftlich gekündigt werden. üBerstunden im normalfall leisten azubis keine Überstunden. geht es allerdings gerade im Betrieb drunter und drüber, etwa in der Weihnachtszeit, dann müssen sie dir vergütet oder als Freizeit ersetzt werden. urlauB Deine Urlaubszeiten sind im Ausbildungsvertrag geregelt. im anschluss an die Probezeit hast du anspruch auf Urlaub, musst diesen aber schriftlich beantragen und dir vom arbeitgeber genehmigen lassen. Dir müssen mindestens zwei Wochen Urlaub am Stück gewährt werden. laut Jugendarbeitsschutzgesetz haben azubis unter 16 Jahren anspruch auf mindestens 30 Werktage Urlaub. Unter 17-Jährige bekommen mindestens 27 Werktage und unter 18-Jährige mindestens 25 Werktage Urlaub. Ab 18 Jahren sind, laut Arbeitsrecht, gesetzlich mindestens 24 Werktage Urlaub festgelegt. Achte darauf, den antrag rechtzeitig zu stellen, falls du verreisen möchtest. es kann passieren, dass du deinen Wunschtermin nicht genehmigt bekommst, weil laut Bundesurlaubsgesetz im Betrieb Arbeitnehmer mit Kindern Vorrang haben. Übrigens: Häufig gewähren Unternehmen den Azubis auch noch während der Probezeit Urlaub, etwa, wenn der Betrieb an Weihnachten schließt. Dann musst du deine Urlaubstage sogar nehmen. KranKheit Du wachst morgens auf und fühlst dich ganz jämmerlich: Husten, Heiserkeit und Schniefnase – was nun? am liebsten würdest du einfach liegen bleiben, aber das geht nicht: Melde dich sofort telefonisch bei deinem arbeitgeber krank, damit dein Chef weiß, dass du nicht zur arbeit kommen wirst. Das ist wichtig, damit dein arbeitgeber planen kann. Danach benötigst du eine arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – auch „gelber Schein“ genannt. Den bekommst du bei deinem Hausarzt. Dein arzt wird dir nach eingehender Untersuchung und Diagnose die arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen. Dann bist du „krankgeschrieben“ und musst nicht zur arbeit erscheinen. Wie lange du krankgeschrieben bist, ist auf deiner arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vermerkt. läuft diese ab und du bist immer noch krank, suche rechtzeitig noch einmal den arzt auf und lasse dir eine Folgebescheinigung ausstellen. Vergiss nicht, deinen Betrieb auf dem Laufenden zu halten, denn schließlich muss dort eine Vertretung für deine aufgaben organisiert werden. Übrigens: Wenn du schon vor ablauf der arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wieder gesund bist, darfst du selbstverständlich wieder zur arbeit gehen. zwar bist du nicht dazu verpflichtet, aber einen guten eindruck macht das schon. Und vielleicht willst du ja nach Beendigung deiner ausbildung von deinem arbeitgeber übernommen werden? Wer wird da wohl vorgezogen: Derjenige, der bei jedem kleinen schnupfen zu Hause geblieben ist, oder jemand, der sich stets engagiert gezeigt hat? AZUBI BASICS

Ausbildungsmedien

© 2018 by Yumpu