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AZUBI BASICS Hannover 2018

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Es reicht „vorn und

Es reicht „vorn und hinten“ nicht? Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) – die Finanzspritze für AZUBIs Wenn du gerade eine Lehrstelle bekommen hast und einen Blick auf deine Ausbildungsvergütung wirfst, dann kommt dir das nicht gerade mächtig vor. Wie sollst du bloß alle Kosten davon decken? Erst recht, wenn du deine eigenen vier Wände beziehst? Gut, dass es die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) der Agentur für Arbeit gibt. Falls du Anspruch darauf hast, ist das eine äußerst hilfreiche Unterstützung, um deine Kasse pünktlich jeden Monat etwas aufzufüllen, und das ohne sie jemals zurückzahlen zu müssen. Ob und wie du BAB bekommst, erfährst du in diesem Kapitel. Was wird durch BAB gefördert? Einen Antrag auf BAB kannst du stellen, wenn du eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz aufnimmst. Bei einer Zweitausbildung gibt es in Ausnahmefällen noch mal BAB, wenn du die erste Lehre nicht geschafft oder abgebrochen hast. BAB gibt es übrigens auch, wenn du deinen Hauptschulabschluss nachholen willst, wobei sogar die Vorbereitung dafür unterstützt wird. Zusätzlich werden ebenso mit dem BAB Bildungsmaßnahmen gefördert, die im Zusammenhang mit einem Berufspraktikum absolviert werden. Wenn du einen Teil deiner Ausbildung im Ausland absolvieren möchtest, dann bekommst du BAB nur, wenn dein Aufenthalt nicht länger als ein Jahr dauert. Für Vollzeitausbildungen im Ausland muss nachweislich erklärt werden, dass diese für deinen Traumjob besonders dienlich und einer Lehre in Deutschland gleichgestellt sind. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Wenn sich die Bildungseinrichtung vom Elternhaus so weit entfernt befindet, dass du täglich mehr als zwei Stunden für den Hin- und Rückweg bräuchtest, hast du Anspruch auf BAB. Außerdem musst du nachweisen, dass du allein mit deiner Ausbildungsvergütung nicht für Fahrtkosten, Lebensmittel und Miete aufkommen kannst. Wer diese Voraussetzungen erfüllt, wird als finanziell bedürftig eingestuft und hat Anspruch auf Unterstützung. Falls du andere Einnahmequellen hast, die vergleichbar mit dem BAB sind, erlischt dein Anspruch. Für die Antragstellung musst du schon den unterschriebenen Ausbildungsvertrag in der Tasche haben. Wer volljährig, verheiratet ist bzw. in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt oder ein Kind hat, kann ebenfalls BAB beantragen. Hier spielt die Entfernung zum Elternhaus keine Rolle. Ausschlaggebend ist dann lediglich, dass der Antragsteller nicht mehr bei ihnen wohnt. Wie wird BAB berechnet? Grundlage für die BAB-Berechnung ist zunächst einmal deine Ausbildungsvergütung und dein Grundbedarf. Weiterhin ist das Einkommen deiner Eltern entscheidend für die Höhe der BAB, wobei hier bestimmte Freibeträge berücksichtigt werden. Deine Miete und die Fahrtkosten zwischen der Bildungseinrichtung und deiner Wohnung sowie Arbeitskleidung, falls du diese benötigst, werden ebenfalls bezuschusst. Um deinen individuellen Bedarf errechnen zu können, kannst du den BAB-Rechner der Agentur für Arbeit nutzen. Klicke hier und finde heraus, wie viel BAB für dich drin sein könnte: http:/babrechner.arbeitsagentur.de. Übrigens: Seit dem 1. August 2016 wurden sowohl die Pauschalsätze als auch die Freibeträge erhöht, sodass alle frischgebackenen Azubis noch ein paar Euro mehr bekommen. Für welchen Zeitraum gibt es BAB? Die Förderung wird für einen Bewilligungszeitraum von 18 Monaten gewährt. Danach musst du rechtzeitig einen neuen Antrag stellen. Da die Mühlen ja bekanntlich langsam mahlen, solltest du dies schon vor Ende des Bewilligungszeitraums tun. Wichtig: Wenn sich bei dir hinsichtlich deiner Einkommenshöhe oder deiner Ausgaben etwas ändert, dann bist du verpflichtet, dies der Agentur für Arbeit mitzuteilen. Wenn deine Ausbildung beendet ist, erlischt auch dein Anspruch. Wie wird BAB beantragt? Stelle den Antrag unbedingt gleich zu Beginn deiner Lehre. Wer zu spät ist, kann zwar BAB noch rückwirkend bekommen, allerdings nur für den Monat, in welchem diese beantragt wurde. Einen Onlineantrag, den du bequem am PC zu Hause ausfüllen könntest, gibt es leider nicht. Die Antragsformulare liegen in Papierform in der für deinen Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit aus. Du hast uns gerade noch gefehlt … Jetzt für ein FSJ bewerben. Wir bieten dir eine attraktive FSJ- und Bundesfreiwilligendienststelle in den Bereichen: Fahrdienste*, Hausnotruf-Einsatzdienst*, Hausnotruf-Technik*, Kindertagesstätten, Ambulante Pflege, Rollstuhldienst am Flughafen, Menüservice*, Ganztagsschulbetreuung oder als Erste-Hilfe-Dozent* (m/w). * Erfordert Führerschein Klasse B. Auch das noch: Während des FSJ/BuFDi erhalten die Freiwilligen u. a. 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