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LOGISTIK express Fachzeitschrift | 2019 Journal 4

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LOGISTIK express 4/2019 | S28 • Der “UK Integrated Trade Tariff“ gilt nicht für irische Waren, die zwischen der Republik Irland und Nordirland befördert werden. Das VK hat beschlossen, den EU-Zollsatz einseitig anzuwenden, jedoch nur für Waren mit Ursprung Irland. • Drittlandswaren, einschließlich und vor allem jene aus den anderen EU-Staaten, müssen einem vollständigen Zollverfahren unterzogen werden sowie den erforderlichen regulatorischen Kontrollen. Für diese Waren gilt der britische temporäre Zolltarif. •Vereinfachungen soll es für KMUs geben. Details wurden aber noch nicht bekannt gegeben. • Das VK hat beschlossen, für Waren, die zwischen beiden Regionen befördert werden, in GB keine summarischen Eingangs- oder Ausgangserklärungen zu verlangen. Ob dies nur für irischen oder alle Waren gilt, ist noch zu klären. • Ab dem 1. November 2019 soll auch ein vereinfachtes Interimverfahren «Transitional Simplified Procedure (TSP)» gelten, um Importe aus der EU nach GB schnell und reibungslos abzufertigen. TSP reduziert die Menge an Informationen, die beim Grenzübertritt der Waren bereitgestellt werden müssen. Stattdessen können die vollständige Zollanmeldung und die Zahlung der Abgaben im Nachhinein erfolgen. Um das TSP zu nutzen, sind eine Anmeldung im eZollsystem und eine GB EORI-Nummer erforderlich. TSP gilt nur für den Handel zwischen der EU und GB. Außerdem gibt es einige Ausnahmen bei der Anwendung. Zum Beispiel können Zollagenten oder Zollvermittler TSP-Zollerklärungen nur im Namen von bereits registrierten Unternehmen abgeben • Britische Unternehmen werden in Zukunft das NCTS-System der EU für den Transport von Waren im Rahmen der “Common Transit Convention“ (CTC) nutzen. Die britische Regierung hatte das Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren unterschreiben, um Unternehmen zu ermöglichen, Waren über EU-Grenzen hinweg ohne Zahlung von Einfuhrzöllen zu befördern, bis die Waren an ihren tatsächlichen Bestimmungsort ankommen. Zur weiteren Vereinfachung dieses Versandverfahren gelten die bereits vom UZK bekannten Möglichkeiten. Die Vorbereitungen laufen Trotz des politischen Hickhacks laufen die Vorbereitungen auf den Brexit seitens der Unternehmen, Behörden usw. sowohl in der EU wie auch in Großbritannien. Irland wird bei einem ungeregelten Brexit Kontrollen von Waren und lebenden Tieren in der Nähe der Grenze zum britischen Nordirland sowie in Häfen, Flughäfen und bei irischen Unternehmen durchführen. Die Details werden derzeit mit der EU-Kommission ausgearbeitet. Die irische Grenzfrage gehört zu den umstrittensten Punkten bei dem für den 31. Oktober geplanten britischen EU-Austritt. Die EU und ihr Mitglied Irland wollen Kontrollposten an der Grenze zu Nordirland unbedingt vermeiden, weil eine neue Teilung der Insel politische Unruhen auslösen könnte. Eurotunnel hat für die ca. 5000 Lkw, die täglich den Channel Tunnel passieren, Terminals für die Zollabfertigung in Folkestone und Coquelles eingerichtet. Die Waren im Wert von rund GBP 130 Mrd. entsprechen 26% des Handelsvolumens zwischen Großbritannien und Kontinentaleuropa. Auch in den Häfen auf beiden Seiten des Ärmelkanals wurden bereits große Investitionen getätigt und weitere sind geplant, einschließlich der Ausbildung zusätzlicher Zöllner. EU-Firmen mit starker Abhängigkeit vom britischen Markt sowie britische Firmen mit hohen Exporten in die EU suchen bereits seit geraumer Zeit nach neuen Absatzmärkten. Angesichts der sich abschwächenden Weltkonjunktur ist dies kein leichtes Unterfangen. Hohe Kosten Zwischenlager, die zum ersten Austrittstermin im April eingerichtet wurden, um Versorgungsengpässe zu vermeiden, wurden zwischenzeitlich bereits teilweise wieder abgebaut. Bei Waren mit Verfallsdatum (Lebensmittel und Pharmazeutika) entstanden durch die Terminverschiebungen hohe Schäden. Lagerhaltungskosten und der notwendige Abbau von

Lagerüberschüssen haben zudem die Gewinne erodiert. Die Planungsunsicherheit macht eine Lieferkettenoptimierung schwierig. Gibt es einen besseren Weg? Agiles Supply Chain Management ist gefragt Um schnell und kostenoptimiert reagieren zu können, ist eine detaillierte Situationsanalyse nötig: • Welche Kunden, Lieferanten und Unterlieferanten sind vom Brexit betroffen? • Um welche Warenvolumen -werte geht es? •Welche zusätzlichen Kosten entstehen dem Unternehmen durch den Brexit? • Wo könnte es Engpässe in der Lieferkette geben? • Wie können Lieferketten verändert werden, um Störungen zu vermeiden? Es braucht eine ganzheitliche Übersicht über das Supply-Chain-Ökosystem, soweit es den Handel EU-GB betrifft. Nur so können Lieferoder Produktionsengpässe rechtzeitig erkannt und Alternativen gesucht werden. Nur gemeinsam und im regen Informationsaustausch miteinander können die Handelspartner die Auswirkungen potenzieller Brexit-Störungen bewältigen und abschwächen. Für die notwendige Transparenz und strategische Entscheidungen braucht es Daten! Brexit-ready sein, bedeutet mit zeitnahen, genauen und vollständigen Daten im Supply Chain Management zu arbeiten. Das ist leichter gesagt als getan! Die meisten Unternehmen betreiben mehrere ERP – Systeme, mit verschiedenen Anwendungen und arbeiten teilweise noch mit Exel-Tabellen und manuellen Prozessen. Im Vorteil sind jetzt Unternehmen, die sich in Vorbereitung auf den Brexit von Patchwork-IT-Anwendungen losgesagt und vernetzte End-to-End-Plattformlösungen eingeführt haben. Diese Firmen verfügen über die Daten, um die notwendigen strategischen Entscheidungen zur Lieferkettenoptimierung nach dem Brexit zu treffen. Eine “End-to-End”-Lieferkettenplattform, wie sie u.a. von E2open angeboten wird, unterstützt nicht nur die Vorbereitungen für den Brexit, sondern ist auch ein hervorragendes Instrument zur Bewältigung anderer globaler Handelsherausforderungen. Dazu zählen protektionistische Maßnahmen, schrumpfende Absatzmärkte, Naturkatastrophen usw. Endto-End-Transparenz bei Lieferketten oder Liefer-Ökosystemen sind mit und ohne Brexit eigentlich eine Notwendigkeit um im globalen Wettbewerb bestehen zu können. (US)

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