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Das Stadtgespräch Ausgabe August 2023 auf Mein Rheda-Wiedenbrück

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Ergo: Die Abgabe des Rettungsdienstes wirkt sich zu allererst positiv für die Hauptamtlichen, aber eben nicht wie beabsichtigt für die Ehrenamtlichen aus. Der Gutachter sprach sich in der Ratssitzung ausdrücklich für die »Kopplung des Systems Rettungsdienst und Brandschutz aus Motivationsgründen aus. Dadurch können die feuerwehrtechnischen Mitarbeiter zum einen Einsatzdienst im Rettungsdienst fahren sowie feuerwehrtechnische Aufgabe im rückwärtigen Dienst übernehmen. Aufgrund der geringen Einsatzzahlen im Brandschutz ist die Stadt für einen reinen feuerwehrtechnischen Dienst unattraktiv«. Weitere Nachteile Mit der beschlossenen Rückübertragung entfällt zudem die Grundlage für die langjährige Einbindung des DRK in den Regelrettungsdienst der Stadt. Die ehrenamtlichen Rettungssanitäter des DRK entlasten an den Wochenenden in 24-Stunden-Schichten von ihrer neuen Einsatzzentrale an der Fuggerstraße (früher Bahnhof, davor Ev. Krankenhaus) aus den hauptamtlichen Rettungsdienst der Stadt Rheda-Wiedenbrück. Der DRK-Kreisverband als Träger des ehrenamtlichen Rettungsdienstes machte zudem in einer Pressekonferenz am 5. Juli deutlich, dass durch die Übertragung des Rettungsdienstes an den Kreis den für den Rettungsdienst der Stadt Rheda-Wiedenbrück tätigen Rettungsassistenten des Roten Kreuzes die Möglichkeit des praktischen Einsatzes genommen werde. Die praktische Erfahrung sei aber erforderlich, damit die Rettungskräfte beispielsweise bei Großveranstaltungen, wie Rosenmontag, zum Einsatz kommen können. Die Stadt Rheda-Wiedenbrück sei dann gezwungen, auf viel teurere private Rettungssanitäter zurückzugreifen. Im Übrigen sei zu berücksichtigen, dass im Falle der Abgabe des Rettungsdienstes die derzeitige Refinanzierung der rettungsdienstlichen Stellenanteile der Feuerwehrtechnischen Beamten und Beamtinnen sowie der Leitungs- und Verwaltungsstellen durch die Krankenkassen über die Rettungsdienstgebühren entfiele. Ohne Hauptamtliche geht es nicht Benjamin Käser sagte in der Ratssitzung: »Die im Brandschutzbedarfsplan definierte Leistungsfähigkeit ist ohne die vier hauptamtlichen Funktionen im Brandschutz nach Analyse der Erreichungsgrade der Jahre 2019 bis 2022 nicht erreichbar. Wird die definierte Leistungsfähigkeit nicht erreicht, kann die Stadt ihre Ausnahmegenehmigung verlieren und muss daraufhin eine ständig besetzte hauptamtliche Feuerwache mit sechs Funktionen über 24 Stunden und 7 Tage die Woche vorhalten«. Das entspricht der grundsätzlichen Regelung nach dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz NRW schreibt in § 10: »Als mittlere kreisangehörige Stadt muss die Stadt eine ständig besetzte hauptamtliche Feuerwache mit sechs Funktionen über 24 Stunden und 7 Tage die Woche vorhalten. Da die ehrenamtlichen Löschzüge in Rheda-Wiedenbrück sehr leistungsfähig sind, wurde eine Ausnahmegenehmigung bei der Bezirksregierung beantragt, welche der Stadt erlaubt weniger hauptamtliche Funktionen (4 Funktionen an 5 Werktagen im 12-Stunden-Dienst) vorzuhalten«, so der Gutachter weiter. 22 Das Stadtgespräch

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