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Das Stadtgespräch Ausgabe Juli 2023 auf Mein Rheda-Wiedenbrück

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Das Stadtgespräch Ausgabe Juli 2023 auf Mein Rheda-Wiedenbrück

Wir stehen Ihnen im

Wir stehen Ihnen im Trauerfall persönlich zur Seite Standesamtliche Nachrichten Vom 1.5.2023 – 31.5.2023 Standesamtsbezirk Rheda-Wiedenbrück In dem angegebenen Zeitraum wurden insgesamt 26 Ehen geschlossen, eine Geburt und 37 Sterbefälle beurkundet. Nachfolgend sind nur die Personenstandsfälle aufgeführt, zu denen die Beteiligten ihr Einverständnis gegeben haben: Auf der Schulenburg 43a | 33378 Rheda-Wiedenbrück Fon 05242/44375 | bestattungen-detemple.de Eheschließungen: Sarah-Lena Frankrone und Fabienne Stecklina | Jennifer Naber und Karsten Gerling | Theresa Roggenkamp und Damian Billen | Leonie Polit und Martin Suchaja | Katja Schreiber-Kolkmann, geb. Schreiber und Jean-Pierre O’Ware | Kerstin Schlaak, geb. Lindemann und Ralf Ortkraß | Natalie Malecha und Michael Krane | Sabrina Lim und Jan-Eric Fagin | Patricia Franziska Vogel und Johannes Maximilian Ebbersmeyer Sterbefälle: Christa Maria Eva Wendt, geb. Payha | Helga Weyers, geb. Segerath | Maria Wonnemann, geb. Holthöfer | Johannes Pöling | Anneliese Kreutzkamp, geb. Ramfort | Gottlieb Bengs | Mathilde Wilfriede Grundkötter, geb. Tünte | Karl-Hans Kabas | Maria Luise Schultefrankenfeld, geb. Peitz | Anton Brinkhaus | Karl-Hans Kabas | Magdalene Brinkmann, geb. Pötter | Rudi Hans-Joachim Hornig | Manfred Gustav Herbert Hänsel | Helmut Bierbaum | Karl Alfons Schygulla | Barbara Elisabeth Deneke-Hausen, geb. Schumann | Manfred-Franz Gottfried Wagner Trauerfloristik Jetzt auch online: Aussuchen, bestellen, liefern lassen Schalten Sie Familienanzeigen wie zur Geburt, rundem Geburtstag, Einschulung und Co. im Stadtgespräch. Rufen Sie uns an: 40810! www.blumenhaus-wagner.de 42 Das Stadtgespräch

K Kommt die Pflicht zur elektronischen Rechnung ab 2025? Im Umsatzsteuerrecht kommt der Rechnung schon seit jeher eine besondere Bedeutung zu. Denn nur der Besitz einer Rechnung ermächtigt den Empfänger einer Leistung, sich die gezahlte Umsatzsteuer für eine erhaltene Leistung als Vorsteuer vom Finanzamt erstatten zu lassen. Im Jahr 2018 wurden noch nur ca. 80 % der Rechnung in Papier ausgefertigt. Heute nutzen bereits fast die Hälfte aller Unternehmen in Deutschland die Vorteile der elektronischen Rechnungstellung. Auf europäischer Ebene ist man bestrebt, das betrugsanfällige bestehende Mehrwertsteuersystem im Binnenmarkt möglichst schnell zu reformieren, um Steueraufkommen zu sichern und das Besteuerungsverfahren an den Fortschritt in der Digitalisierung anzupassen. Deshalb hat die Kommission am 8. Dezember 2022 einen entsprechenden Reformvorschlag vorgelegt, den sie als »VAT in the digital age« bzw. kurz als »VIDA« bezeichnet. VAT ist die englischsprachige Abkürzung für die Umsatzsteuer und steht für »Value Added Tax«. Im Reformvorschlag ist unter anderem die Umstellung auf eine vollständige elektronische Rechnungstellung zwischen Unternehmern bis 2028 vorgesehen. Darüber hinaus schlägt die EU eine Meldung grenzüberschreitender Leistungen in Echtzeit (binnen 2 Tagen) an das Finanzamt vor. Das Bundesfinanzministerium hat den Vorschlag der EU zum Anlass genommen, um im April 2023 einen Gesetzesvorschlag für die verpflichtende Einführung der elektronischen Rechnung für nationale Leistungen zwischen Unternehmen (sog. »B2B«-Leistungen, also business to business) zu unterbreiten. Dabei schlägt das BMF vor, diese Reform bereits zum 1. Januar 2025 in Deutschland einzuführen. Diese hätte zur Folge, dass die elektronische Rechnung schon in weniger als 2 Jahren die Papierrechnung im Geschäft zwischen Unternehmern vollständig und verpflichtend ablösen würde. Die Verbände der Wirtschaft wurden vom BMF um Stellungnahme gebeten. Die Bundessteuerberaterkammer hat im Mai 2023 darauf reagiert und den Reformvorschlag grundsätzlich auch unter Aspekten des internationalen Wettbewerbs für den Standort Deutschland begrüßt. Zugleich wurde auf die Zweifelsfragen zur Umstellung verwiesen und eine Entlastung für kleine und mittlere Unternehmen gefordert. Die weitere Entwicklung der Reformvorhaben bleibt abzuwarten. Wir empfehlen den Unternehmen, sich frühzeitig mit der Einführung der elektronischen Rechnung und den damit verbundenen Herausforderungen zu befassen und EDV-Systeme sowie die Prozesse darauf auszurichten. Das Stadtgespräch 7 Sebastian Reckeweg, LL.M., Steuerberater Der Autor ist Gesellschafter der Kanzlei Wortmann & Partner & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rheda-Wiedenbrück HOLZ – WOHNEN – GARTEN IMPRESSUM: Verlag/Herausgeber: M.E. Verlag GmbH & Co. KG, Michael Ebeling Anschrift für Redaktion und Verlag: Nickelstr. 7a, 33378 Rheda-Wiedenbrück · Tel. 05242 / 40810 info@meverlag.de · www.das-stadtgespraech.de Titel: Lana_Samcorp – shutterstock.com Druck: Bonifatius GmbH, Karl-Schurz-Str. 26, Paderborn Verteilung: durch Boten Verbreitete Auflage: 22.500 an die Haushalte in Rheda-Wiedenbrück (einschl. Ortsteile), kostenlos Druckauflage: 22.750 Exemplare Erscheinungsweise: monatlich Es gilt die Preisliste 04/2022 Breslauer Str. 36 Rheda-Wiedenbrück Tel.: (05242) 4 98 42 Mobil: 0171 / 735 55 76 www.joergplugge.de Das Stadtgespräch wird als Monatsmagazin mit großer Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit bearbeitet. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit wird nicht übernommen. Jegliche Ansprüche müssen abgelehnt werden. Namentlich gekennzeichnete Artikel stimmen nicht unbedingt mit der Meinung des Herausgebers überein. Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und Druckvorlagen wird keine Haftung übernommen. Die Veröffentlichung und Kürzung derselben behalten wir uns vor. Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers. Dies gilt insbesondere für Anzeigen. Für eventuelle Schäden durch fehlerhafte oder nicht geschaltete Anzeigen oder Beilagen wird Haftung nur bis zur Höhe des entsprechenden Anzeigenbzw. Beilagenpreises übernommen. Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil dieser Zeitschrift darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages vervielfältigt oder verbreitet werden. Unter dieses Verbot fällt insbesondere die gewerbliche Vervielfältigung per Kopie, die Aufnahme in elektronische Datenbanken und die Vervielfältigung auf CD-Rom. 43

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