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01 | 2014 banking insight

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30 banking insight 3 angemessenen Was sehen Sie an den Vorgaben von BCBS 239 kritisch? Stehen Kosten und Nutzen in einem Verhältnis? 4 Wie gerüstet sind die deutschen Banken für die Anforderungen und wo stehen sie bei der Umstellung? 3. Jäger: Die Kosten für die Umsetzung von BCBS 239 sind natürlich hoch. Noch hat die Aufsicht für Deutschland keine konkreten Anforderungen gestellt und ihre Erwartung sollte auch nicht sein, dass sich jedes mögliche Krisenszenario ad hoc per Knopfdruck auswerten lässt. Dazu sind Krisen zu unterschiedlich und zu schwer vorherzusehen. Es wird immer situationsbedingt individuelle Anpassungen bei der Datenaufbereitung geben müssen. Aus unserer Sicht sollte außerdem Qualität vor Zeit gehen. Die vorgesehenen Umsetzungsfristen sind gemessen an der Tragweite und den vielen weiteren neuen regulatorischen Anforderungen schon kurz. Hier wäre es wünschenswert, wenn die Institute insgesamt mehr Zeit hätten, um langfristige Lösungen zu schaffen, anstatt nur kurzfristig die Anforderungen des Baseler Papiers umzusetzen. Auch die Frist für einen Report sollte nicht zu kurz bemessen werden. Es bringt nichts, Daten schnell zu berichten, wenn es zuvor keine notwendige Qualitätssicherung in einem angemessenen Umfang gegeben hat. Schließlich müssen Daten oftmals aus verschiedenen IT-Systemen miteinander abgeglichen werden, zum Beispiel Risikodaten mit Daten des Rechnungswesens. 3. Goebel: Die Kosten hängen maßgeblich „ von der IT-Infrastruktur des jeweiligen Instituts ab. Eine allgemeine Kosten-Nutzen- Die dezentrale Verbundstruktur der Sparkassen- Finanzgruppe soll berücksichtigt werden. Analyse aus der Ferne ist daher schwierig. Wichtig für die Sparkassen-Finanzgruppe ist, dass die Besonderheiten unserer dezentralen Verbundstruktur, die durch ein einheitliches Rechenzentrum effektiv unterstützt wird, angemessen berücksichtigt werden. Nur dann können wir den Standard nutzenstiftend erfüllen. 3. Leonhard: Die Anforderungen sind zum Teil recht allgemein gehalten. Das ist zum einen zwar ein Vorteil, da in der Umsetzung die speziellen Geschäftsmodelle und Rahmenbedingungen der Banken berücksichtigt werden können. Zum anderen führt dies jedoch auch dazu, dass teilweise Unsicherheit besteht, was nun genau verlangt wird und welche konkreten Maßnahmen umgesetzt werden müssen. Keiner will am Ende viel Geld ausgegeben haben und dann in einer aufsichtlichen Prüfung schlechte Noten bekommen. Daher ist es wichtig, dass wir unsere Umsetzungsstrategien eng mit der Aufsicht abstimmen. Da die Vorgaben grundsätzlich richtig und sinnvoll sind, steht meines Erachtens die Kosten-Nutzen-Frage nicht im Vordergrund. Jedes Haus muss für sich einen Weg finden, das große Ganze in Teilschritten möglichst ökonomisch zu erreichen. Big-Bang-Lösungen sehe ich immer kritisch, und das nicht nur bei BCBS- 239-Projekten.

Praxis 31 Es geht jetzt darum, in den verbleibenden anderthalb Jahren noch eine effizientere Datenaggregation voranzutreiben. 4. Jäger: Aus unserer Sicht sind die betroffenen Häuser bereits auf einem guten Weg, bis Ende 2015 alles umgesetzt zu haben. „ Sie haben umfangreiche Projekte auf den Weg gebracht, um die Vorgaben fristgerecht zu erfüllen. Zudem sind in den Mindestanforderungen für das Risikomanagement viele Anforderungen von BCBS 239 bereits enthalten. Es geht jetzt sicherlich darum, in den verbleibenden anderthalb Jahren noch eine effizientere Datenaggregation voranzutreiben. 4. Goebel: Die Aufsicht hat in der Finanzmarktkrise schlechte Erfahrungen gemacht, als Banken risikorelevante Informationen bereitstellen sollten. Also gab es in diesem regulatorischen Feld offenbar Handlungsbedarf. Seit Veröffentlichung von BCBS 239 hat die Branche daher massiv im IT-Bereich investiert und dadurch beachtliche Fortschritte gemacht. Die Sparkassen-Finanzgruppe ist auf jeden Fall gut aufgestellt, um die Anforderungen zu erfüllen. Für die Sparkassen wird der Standard aber weitgehend erst relevant, wenn die Anforderungen in europäisches und nationales Recht integriert werden. Hier kommt es darauf an, wie umfangreich sie übernommen werden. Daher warten wir jetzt auf einen ersten Konsultationsentwurf. Wir werden alles daransetzen, dass die Regelungen auch den Bedürfnissen kleiner und mittlerer Institute mit „einfachem“ Geschäftsmodell und mehrmandantenfähiger IT-Infrastruktur entsprechen. Bis zur Klärung sind wir aber nicht untätig. Aus den Erfahrungen der letzten Jahre wissen wir, dass zumeist große Teile der Baseler Standards in das für uns relevante Aufsichtsrecht übergehen. Die Prinzipien übertragen wir daher schon heute auf unsere Gruppe, um unsere Ausgangssituation weiter zu verbessern. 4. Leonhard: Aus der Diskussion in den Bankenverbänden wissen wir, dass sich alle größeren Institute intensiv mit den Vorgaben und deren Umsetzung beschäftigen. Üblicherweise wird zunächst eine Soll-Ist- Analyse durchgeführt, die dann in ein Umsetzungsprojekt mit mehrjähriger Projektlaufzeit mündet. In vielen Banken sind die Datentöpfe und Prozesse für einzelne Bereiche bereits heute in sehr guter Verfassung. Das liegt daran, dass schon in der Vergangenheit die Anforderungen an die Berichtsprozesse sehr hoch waren. Beispiele dafür sind die Prozesse im bankaufsichtlichen Meldewesen, in der internen Risikoberichterstattung oder in der Liquiditätssteuerung. Die Herausforderung der BCBS- 239-Projekte liegt jedoch gerade in der Integration und Überführbarkeit dieser heute teilweise separaten Stränge. Das klingt zunächst nach einem reinen IT-Integrationsprojekt, ist aber tatsächlich insbesondere eine fachliche Herausforderung. ■ Foto: ©Gloch – Thinkstock

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