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01 | 2015 banking insight

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18 banking insight Sie sind dem Baseler Ausschuss ein Dorn im Auge: Schwankungen bei risikogewichteten Aktiva (Risk Weighted Assets, RWA). Die Baseler Aufseher versuchen, diese zu reduzieren und die Gültigkeit der Kalibrierung zu überprüfen, sodass Kapitalanforderungen ihrem unterliegenden Risiko besser entsprechen. Dafür veröffentlichten sie im März 2015 das Konsultationspapier „Revisions to the Standardised Approach for Credit Risk“ mit Vorschlägen zur Veränderung des jetzigen Kreditrisikostandard-Ansatzes (KSA). Zugleich hat der Ausschuss im Dokument „Capital-Floors: the Design of a Framework Based on Standardised Approaches“ die Einführung von Capital-Floors, also Kapitaluntergrenzen, für IRB-Institute analysiert. KSA-basierte Capital-Floors würden die intern ermittelten Kapitalanforderungen von IRB-Instituten mit denen, die sich aus einer theoretischen KSA-Berechnung ergeben, vergleichen. Ist die Kapitalquote niedriger als eine noch zu definierende Grenze, müssen die Banken zusätzliches Kapital unterlegen. Die Auswirkungen dieser neue Regel sind eindeutig: Die Kapitalunterlegung kann im besten Fall genauso hoch ausfallen wie momentan – eventuell sogar noch höher. Alle Banken sind betroffen Die Weiterentwicklung des KSA zielt schließlich auf jene Geldhäuser ab, die anhand von regulatorischen Parametern ihre Kapitalanforderungen berechnen. Der neue Ansatz plant die Einführung von „einfachen“ Modellen – etwa unter dem Einsatz von Kennzahlen wie Leverage, Umsatz oder Loan to Value. Bei Letzterem handelt es sich um die Höhe des Kredits im Vergleich zum Sicherheitswert. All diese Kennzahlen sollen helfen, Aktiva risikoorioentierter zu ermitteln und vor allem den übermäßigen Verlass auf externe Ratings zu reduzieren. In nahezu allen Fällen sind die neu zugewiesenen Risikogewichte deutlich höher als beim jetzigen Ansatz, was eine künftige Erhöhung der Kapitalunterlegung bei KSA-Instituten andeutet. So versucht die Aufsicht die Banken besser gegen Krisen zu wappnen. In der vergangenen Finanzkrise hat sich schließlich gezeigt, dass viele der damaligen Maßnahmen ineffektiv waren. Der Baseler Ausschuss hat seitdem zahlreiche Stellschrauben unter die Lupe genommen – fast immer mit dem gleichen Ergebnis: Höhere sowie qualitativ bessere Kapitalunterlegungen sind die Lösung. Institute zeigen sich skeptisch Abb. 8: Wie Institute zu den Kapitalanforderungen aus Basel III stehen Denken Sie, dass die seit Basel III eingeführten Kapitalanforderungen zu einer erhöhten Systemstabilität beitragen? Welcher der folgenden Aussagen stimmen Sie am ehesten zu? Ich bin mir sicher, dass die neuen Kapitalanforderungen zu einem sicheren Bankensystem führen. Eine Aktualisierung ist zwar notwendig, aber nicht alle Maßnahmen sind sinnvoll. Ich halte die meisten Änderungen für unnötig und nicht zielführend. Ich finde alle damit verbundenen Maßnahmen unnötig. Die große Mehrheit der befragten Führungskräfte stimmt der Aktualisierung des Standards zu, wobei über 60 Prozent von ihnen die geplante Form für falsch halten (siehe Abbildung 9). Den Führungskräften ist also ebenfalls klar, dass etwas geändert werden muss – auch wenn sie sich gegenüber weiter steigenden Eigenmittelanforderungen skeptisch zeigen. Vor allem für Regionalbanken und Sparkassen ist absehbar, dass sich viele ihrer derzeitigen Klassifizierungsverfahren stark ändern müssen (siehe Abbildung 8). Dieser Aufwand bedeutet ge- Führungskräfte Großbank / Landesbank Privatbank / Regionalbank Banktyp Sparkasse Sonstige* Ja, nach dem IRB- Basisansatz IRB-Institut** Ja, nach dem fortgeschrittenen IRB- Ansatz Systemrelevant bzw. EZB-überwacht Nein Ja Nein Basis (Fallzahl) 100 31 32 19 18 35 34 20 79 21 34 % 71 % 16 % 26 % 11 % 60 % 35 % 0 % 41 % 10 % 50 % 19 % 72 % 63 % 50 % 37 % 53 % 65 % 48 % 57 % 9 % 6 % 9 % 0 % 22 % 0 % 9 % 25 % 5 % 24 % 4 % 0 % 3 % 11 % 6 % 3% 0 % 10 % 4 % 5 % Weiß nicht/keine Angabe 3 % 3 % 0 % 0 % 11 % 0 % 3 % 0 % 3 % 5 % * Zu Sonstigen zusammengefasst: genossenschaftliches Kreditinstitut, Spezialinstitut, Niederlassung eines ausländischen Kreditinstituts; ** Ohne „Weiß nicht“ Basis: alle Führungskräfte, N = 100 (skalierte Abfrage) ■ min. 5 Prozentpunkte über dem Gesamtwert ■ min. 5 Prozentpunkte unter dem Gesamtwert Quelle: Studie banking insight 2015

Perspektiven 19 meinsam mit der gegenwärtigen Niedrigzinsphase eine starke Belastung für diese Institute. Von den befragten KSA-Banken findet keine, dass die neuen Richtlinien zu einem sicheren Bankensystem führen werden. Lediglich Großbanken sind von den neuen Maßnahmen überzeugt. Daraus lässt sich schließen, dass große Institute von den neuen Einschränkungen weniger betroffen sind, was ihnen einen Wettbewerbsvorteil verschafft. Andere Bank, andere Situation Ob sie wollen oder nicht – künftig müssen alle Institute die neu eingeführten Kennzahlen nach KSA adaptieren: Erfolgt die Kapitalberechnung über KSA, stellen die Kennzahlen die neuen regulatorischen Parameter dar. Für IRB- Häuser dient die KSA-Berechnung nur als Referenz und Basiswert, um den Capital-Floor zu bestimmen. Der Umfrage zufolge können IRB-Banken die entsprechenden Indikatoren bereits berechnen, da bei ihnen meist Kreditrisikoschätzverfahren existieren, die solche Indikatoren berücksichtigen (siehe Abbildung 10 und 11). Außerdem besitzen sie große Datenmengen, um interne Modelle zu entwickeln. Diese können als Basis für die KSA-Vergleichsrechnungen dienen. Im Vergleich dazu sind KSA-Institute schlechter für den Einsatz externer Einstufungen durch eine erweiterte KSA-Methodik aufgestellt. Dies verdeutlichen folgende Aspekte: ■■ Grundsätzlich brauchen KSA-Institute zwischen sechs und zwölf Monate, um die Kennzahlen bereitzustellen. Damit belegen sie den letzten Platz in dieser Kategorie. Eine Ausnahme bildet die Asset-Quality- Ratio, eine Art durchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit im eigenen Portfolio. Hier sind die KSA-Banken schneller unterwegs. ■■ Besonders kritisch ist die Situation in der Forderungsklasse Unternehmen, wo die aktualisierten Risikogewichte anhand von Umsatz und Leverage ermittelt werden. Momentan können jedoch 80 Prozent der Abb. 9: Wie Institute zu den Kapitalanforderungen aus Basel III stehen Denken Sie, dass die seit Basel III eingeführten Kapitalanforderungen zu einer erhöhten Systemstabilität beitragen? Welcher der folgenden Aussagen stimmen Sie am ehesten zu? Ich bin mir sicher, dass die neuen Kapitalanforderungen zu einem sicheren Bankensystem führen. Eine Aktualisierung ist zwar notwendig, aber nicht alle Maßnahmen sind sinnvoll. Ich halte die meisten Änderungen für unnötig und nicht zielführend. Ich finde alle damit verbundenen Maßnahmen unnötig. Weiß nicht/keine Angabe Führungskräfte 4% 3% 9% KSA-Institute diese Indikatoren nicht zuweisen (siehe Abbildung 11). ■■ Risikogewichte werden im Bereich Immobilienfinanzierung durch Loan to Value und Debt-Service-Charge ermittelt. Hinter Letzterem verbirgt sich der Anteil der Darlehensrate, bezogen auf das Nettoeinkommen. Die Situation bei der Erstellung dieser Kennzahlen ist ebenfalls problematisch: Obwohl sie teilweise als Treiber in Kreditrisikomodellen einfließen, können nur zehn Prozent der KSA-Institute den Loan to Value sofort berechnen. Bei der Debt-Service-Charge beträgt diese Quote 20 Prozent (siehe Abbildung 11). Das Kreditrisiko bleibt bei allen Banktypen der größte Treiber bei der Risikotragfähigkeitsanalyse. Änderungen in der Berechnungsmethode dieses Risikos und in der Eigenkapitalunterlegung würden die Banken nicht gutheißen – vor allem, wenn Minderungen extrem schwer zu erzielen sind. Die Kreditinstitute müssen schließlich seit der Einführung von Basel III einen Doppeleffekt steuern: Einerseits bekommen die gleichen Geschäfte durch die KSAoder IRB-Erweiterungen ein höheres Risikogewicht. Das heißt, Aktiva werden meist als riskanter angesehen. Andererseits ist mehr Kapital gefordert, um Risiken abzudecken. Seit Basel III erhöht sich die Kapitalquote schrittweise, bis sie im Jahr 2018 mindestens 10,5 Prozent beträgt. Wie oben analysiert, ist also die Ausgangslage insbesondere bei KSA-Instituten bescheiden, um die neuen Vorschläge umzusetzen. Daher ist es umso überraschender, dass ungefähr 70 Prozent der befragten Führungskräfte die neue Situation als positiv oder zumindest nicht als bedrohlich bewerten (siehe Abbildung 12). KSA-Institute und sonstige Banken gehen nur in etwa einem Drittel der Fälle von einer negativen Auswirkung aus. Fazit Fachkräfte 34% 17% Basis: alle Befragten, N = 200 (N = 100 Führungskräfte, N = 100 Fachkräfte); Einfachnennung Quelle: Studie banking insight 2015 50% 3% 16% 18% 46% Unterm Strich zeigen die Ergebnisse der Studie, dass Institute zwar durchaus Neuerungen bezüglich der Richtlinien zur Kapitalberechnung erwartet haben. Allerdings sind die aktuellen Reformvorschläge des Baseler Komitees wenig willkommen. Für KSA-Institute ändern sich, wie bereits erwähnt, die Regeln zur Ermittlung der RWAs. Diese sollen anhand von „einfachen“ Kennzahlen zugewiesen werden, was die Anforderungen an die Datenverfügbarkeit erhöht – in einigen Fällen erheblich. Viele dieser Institute

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