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NK 01_2016

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30 RECHT

30 RECHT STEUERBEGÜNSTIGTE KRANKEN­ UNTERSTÜTZUNG DURCH ARBEITGEBER GANZ OHNE PRIVATE ZUSATZ­ VERSICHERUNG Effiziente Arbeitnehmerbindung durch lichen Nachteile für Arbeitnehmer, betriebliche Leistungen im Krank- wenn der Arbeitgeber sich durch frei­ heitsfall: kein voller steuerlicher Ab- willige Zuschüsse auch für Wahlleis­ zug aller Beiträge zur Kranken- und tungen großzügig zeigen wollte, kön­ Pflegeversicherung. Nach § 10 I Nr. 3 nen jedoch vermieden werden. Denn EStG sollten seit 2010 alle Beiträge Arbeitgeber haben die Möglichkeit zu einer privaten Kranken- und Pfle- steuerlich flexibler zu gestalten und geversicherung in voller Höhe als Mitarbeiter enger einzubinden. „sonstige Vorsorgeaufwendungen“ steuerlich absetzbar sein. Dies gilt Beihilfekasse des Arbeitgebers jedoch nur, soweit es sich anteilig statt Steuerfalle für Arbeitnehmer um eine sogenannte Basisabsiche- Der Arbeitgeber kann – ganz ohne rung (Basis-Krankenversicherung Vertrag mit einer „betrieblichen“ Kran­ und Pflege-Pflichtversicherung) han- kenversicherung – eine eigene Lö­ delt. sung für seine Mitarbeiter installieren. Dafür genügt es, dass der Ar­ Der Bundesfinanzhof (BFH, Urteil vom 02.09.2014, Az. IX R beitgeber für die Mitarbeiter und deren Fa milienangehörige beispiels­ 43/13) bestätigte zuletzt, dass steu­ weise Kran ken-Leistungen selbst erfreie Zuschüsse des Arbeitgebers oder über eine Unterstützungskas­ zur Kranken- oder Pflegeversiche­ se oder eine Stiftung zusagt. Neben rung (§ 10 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 EStG) solchen Krankenleistungen können „insgesamt“ im unmittelbaren wirt­ auch erweiterte Lohnfortzahlungen schaftlichen Zusammenhang mit den oder Zuschüsse für Brillen oder Zäh­ lassung Vorsorgeaufwendungen i. S. d. § 10 ne versprochen werden. als Versi­ Einkom­ Abs. 1 Nr. 3 EStG stehen, also der so­ Im Einzelfall kann das (z. B. bei über­ cherungsge­ men und die genannten Basisabsicherung. Die Fi­ wiegend betrieblichem Interesse) sellschaft und un­ Möglichkeit, nanz ämter verrechnen steuerfreie steuerfrei sein. Steuerfreiheit kommt terliegt daher keiner Kinder beitragsfrei Zu schüsse an den Arbeitnehmer, auch dann in Frage, wenn soziale Aufsicht oder Regulierung. abzusichern. Eine über­ gleich viel ob für Basisleistungen oder Gründe im Vordergrund stehen. Leis­ Eine kostengünstige Verwaltung proportionale Erhöhung der für Wahlleistungen, ausschließlich mit tungen durch Unterstützungskassen bei fehlenden Vertriebskosten kommt Beiträge im Alter wie in der PKV, be­ den begünstigten Beiträgen zur Ba­ können jedenfalls zumindest stets in zudem den Arbeitnehmern zugute. Beihilfekasse mit versicherungsma­ dingt durch eine individuell versi­ sisversicherung, die dann insoweit den steuerlichen Grenzen optimiert thematischer Betreuung entwickelt. cherungsmathematische Prämien­ nicht mehr steuerlich geltend ge­ werden. Die eigene Beihilfekasse Steuervorteile sind Heute wird dies oft noch über eine kalkulation, muss nicht sein. Im Aus­ macht werden können. Diese steuer­ eines Arbeitgebers braucht keine Zu­ verfassungsgemäß gesichert Gruppenversicherung oder im Rah­ land ist dies ohnehin meist sozialer, Da das Verfassungsgericht ausdrück­ men der sogenannten betrieblichen da hier eine Prämienberechnung nach lich die Kosten für eine angemesse­ Krankenversicherung über eine pri­ dem sogenannten „Community Ra­ ne Krankheitsvorsorge von der Be­ vate Krankenversicherung (PKV) ge­ ting“ üblich ist. steuerung freigestellt hat, trifft dies staltet. Doch ist ein eigenes Angebot auch für Beiträge zu einer Unter­ durch den Arbeitgeber nicht nur preis­ Versicherungspflicht für nicht stützungskasse zu. Entsprechende werter, sondern bewirkt auch eine gesetzlich Versicherte besteht bei Steuerbescheinigungen heute be­ stärkerer Bindung und Identifikation Alternativlösungen nicht reits teils seit mehr als 70 Jahren be­ des Mitarbeiters. Dazu kommt, dass Eine Versicherungspflicht für „Un­ stehender Krankenunterstützungs­ steuerlich weit mehr anerkannt wird versicherte“ tritt nach dem Gesetz VITA kassen werden daher auch regelmäßig von den Finanzämtern aner­ als bei einer betrieblichen Krankenversicherung. Damit die Leistung kein nicht ein, wenn eine vergleichbare Absicherung im Krankheitsfall be­ Dr. Johannes Fiala kannt. Deckt der Arbeitgeber für Arbeit­ Arbeitslohn wird, muss eine Gleichbehandlung gewährleistet sein, so steht, wie über eine Unterstützungskasse, wenn der Rechtsanspruch auf Rechtsanwalt (München), MBA nehmer direkt die hälftigen Kosten über eine genügend selbstständige die Leistungen durch eine Zusage des Finanzdienstleistungen (Univ.), MM (Univ.), der Unterstützungskasse, statt einen Unterstützungskasse in Stiftungsform. Arbeitgebers erfolgt, die aber sogar Geprüfter Finanz- und Anlageberater (A.F.A.), Lehrbeauftragter für Zuschuss zu zahlen, so tritt eine Lohn­ auf das gesetzliche Mindestniveau Bürgerliches- und Versicherungsrecht (Univ.) und Bankkaufmann. steuerpflicht hierfür nicht ein. Auch Solide Planung und Kalkulation ist beschränkt werden kann. Doch kann www.fiala.de die Zahlungen der Unterstützungs­ Voraussetzung die Versicherungspflicht auch sogar kasse im Krankheitsfall sind in voller Um Überraschungen zu vermeiden, erfüllt werden, indem die Unterstüt­ Höhe steuerfrei, weil ihnen ein ent­ ist bei Krankheitskostenzusagen di­ zungskasse für jedes Mitglied eine Dipl.-Math. Peter A. Schramm sprechender Aufwand an Krankheitskosten entgegensteht. rekt über Arbeitgeber oder über eine Unterstützungskasse eine solide Planung und versicherungsmathema­ Rückdeckungsversicherung bei einem deutschen Privaten Krankenversicherer für ambulante und stationäre Sachverständiger für Versiche­ Unterstützungsleistungen für tische Kalkulation der voraussichtli­ Leistungen im Mehrbettzimmer ab­ rungsmathematik (Diethardt), gesetzlich versicherte Arbeitnehmer chen Leistungen aufgrund zunächst schließt, mit maximal 5.000 Euro jähr­ Aktuar DAV, öffentlich bestellt Auch Zusagen – durch den Arbeit­ externer Erfahrung erforderlich. Erst lichem Selbstbehalt pro Person. und vereidigt von der IHK geber direkt oder über eine Unter­ danach können auch die Leistungen Derartige Rückdeckungsversicherun­ Frankfurt am Main für Versiche­ stützungskasse – für Zusatzleistun­ endgültig festgelegt werden. gen werden derzeit für ca. 40 Euro rungsmathematik in der priva­ gen an gesetzlich versicherte Arbeit­ Bei der Beitragsgestaltung können im Monat für Erwachsene und die ten Kran kenversicherung. nehmer und Familienangehörige sind im Gegensatz zur privaten Kranken­ Hälfte für Kinder angeboten. Dies www.pkv-gutachter.de möglich. Eine solche Einrichtung ha­ versicherung auch soziale Aspekte empfiehlt sich ohnehin, um eine un­ ben zum Beispiel die Waldorf-Schu­ berücksichtigt werden, so neben vorhergesehene Belastung durch len zusammen mit der Hannoverschen einer Altersunabhängigkeit auch das Großschäden abzufangen. 01.2016

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