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NK 05_2018

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30 RECHT FALSCHER

30 RECHT FALSCHER STEUERMELDUNG DES VERSICHERERS ERFOLGREICH WIDERSPRECHEN Das Finanzgericht Münster (FG, Ur- tet, die Rente beginnt zu früh oder teil vom 30.01.2018, Az. 5 K 3324/16 E) kann sinken oder es ist der falsche entschied kürzlich, dass eine vor Al- Versicherungsnehmer oder Beitrags- tersrentenbeginn endende Berufs- zahler vereinbart. unfähigkeitsrente nicht entsprechend einer Basisrente zum größ- Genaue steuerliche ten Teil, sondern mit weit weniger als Vertragsprüfung vermeidet zu der Hälfte zu versteuern ist. Denn sie hohe Rentenbesteuerung ist wie bei sonstigen (Renten-)Ein- In der Vergangenheit sind hier – ggf. künften nur mit dem geringen Er- zeitweise mit eventuell dann fehler- tragsanteil steuerlich als Einkom- hafter Aufteilung von Versicherungs- men zu erfassen. Das Finanzamt hin- beiträgen bzw. Prämien sowie fal- gegen hatte sich wiederholt auf die scher Zuordnung der Rente – syste- inhaltlich unzutreffende elek tro ni­ matisch von Versicherern und un- sche Übermittlung des Lebensver- besehen nach deren Meldung von sicherers berufen. der Finanzverwaltung Fehler gemacht worden. Diese haben, wie im Falsche elektronische Übermittlung Fall des FG Münster, sichtbar zu Wei- des Versicherungsträgers führt zur terungen im Sinne anschließender Steuerverkürzung fehlerhafter Beurteilung geführt, Der Bundesfinanzminister (BMF- mit teuren Auswirkungen für Schreiben vom 19.08.2013 und vom den Rentner. Es dürfte sich 10.01.2014, BStBl. I 2013, 1087 bzw. für Bezieher von (auch BU-) BStBl. I 2014, 70) hatte bereits seit 2013 Privatrenten potenziell loh- geäußert, dass der Prämienanteil für nen, die steuerliche Be- die Berufsunfähigkeitszusatzversiche- handlung beim Finanzamt rung (BUZ zur Basisrente) nicht wie Sonderausgaben großteils bei der Fotolia/© deagreez anhand der eigenen konkreten Vertragsunterlagen reinen Basisrente in der Ein kom men- kritisch zu hinterfragen – op- steuer abzugsfähig ist, wenn die BU- Sonderausgabenabzug kam. Der Fra- Richtig gestaltete BUZ-Rente timal erst im Rentenbezug un- Rente planmäßig vor Beginn der Al- ge einer Hinterziehung, ggf. in mittel- ist lediglich mit dem Ertragsanteil ter Mitnahme vorher aufgrund ters rente endet oder etwa wenn de- barer Täterschaft, war man – soweit zu versteuern Fotolia/© detailblick-foto der – nicht erkannten – Falschmel- ren Prämienanteil höher als die Hälf- aus dem Urteil erkennbar – bisher Endet eine BU-(Zusatz-)Versiche- dungen des Versicherers erzielten te ist. noch gar nicht nachgegangen. Er rung planmäßig vor dem Beginn der Steuervorteile. Gleichwohl hatte der Versicherer (VR) meinte dann wohl, deshalb die ge- – nicht unmittelbar anschließenden Versicherungsnehmer bzw. Steuer- So werden BU-Renten oft zunächst die Prämien der BUZ mitgezählt und zahlte Rente ebenso falsch melden – Altersrente, so ist sie nicht wie eine pflichtige weder auf die EDV-Mel- im Leistungsfall auf bis zu einige somit überhöht gemeldet, sodass zu sollen, damit sie zum Ausgleich (Basis-)Altersrente höher zu versteu- dungen des VR noch auf die jeder- Jahre befristet – dann kann für die- es jahrelang zu einem überhöhten zu hoch versteuert wird. ern als nur mit dem niedrigen Ertrags- zeit zutreffende Behandlung bei der se Zeit und analog danach ein ge- anteil. Ihr Beitrag kann dann auch Steuerveranlagung verlassen. ringerer der jeweiligen Dauer ent- nicht großteils als Sonderausgabe sprechender Ertragsanteil beim Fi- geltend gemacht werden. Und dies Falsche Rentenbesteuerung auch nanzamt durchgesetzt werden, auch gilt eben auch, wenn durch einen bei der Basisrente? wenn der Versicherer einfach nur die Fehler des Versicherers der Beitrag Es wird sich – auch über die BUZ hi- planmäßige Gesamtdauer gemeldet der BUZ doch als Sonderausgabe naus bei der Altersrente – in vielen hat. Lohnenswert kann auch die ver- dem Finanzamt gemeldet und steu- Fällen lohnen, die Voraussetzungen sicherungsmathematische Überprü- erlich begünstigt wurde. für die (volle?) Besteuerung der Ba- fung der vom Versicherer ermittelten sisrenten zu überprüfen. Denn wenn anteiligen Besteuerung und Sozial- VITA Falsche elektronische Übermittlung des Versicherungsträgers führt zu die strengen steuerlichen Voraussetzungen zum Sonderausgaben- abgabenbelastung bei gemischt privat und als betriebliche Altersversor- Dr. Johannes Fiala vielfach höherer Steuer Auf den ersten Fehler (zu kurze BUZ- abzug nicht vorliegen, ist alles nur mit dem niedrigen Ertragsanteil zu gung angesparten Renten- und Kapitalzahlungen sein. Einzelne Aus- Rechtsanwalt (München), MBA Leistung, fälschliche Meldung zum versteuern, auch wenn der Versiche- bilder bei Beamten-Finanzfachhoch- Finanzdienstleistungen (Univ.), MM (Univ.), Ge- Sonderausgabenabzug) setzte der rer fälschlich die Beiträge als Son- schulen halten bis zu mehr als 90 prüfter Finanz- und Anlageberater (A.F.A.), Lehrbeauftragter für Bür- VR einen zweiten Fehler beim Ren- derausgaben gemeldet hatte und Prozent der Steuerbescheide für feh- gerliches- und Versicherungsrecht (Univ.) und Bankkaufmann. tenbezug oben drauf, nämlich die sie jahrelang zu hohen Steuervortei- lerhaft. www.fiala.de Meldung, die BU-Rente sei wie eine len geführt haben. Basisrente und damit höher zu ver- Zertifiziert wird beispielsweise bei Unzulässige Abführung steuern. Dem erteilte erst das FG auf der Basis- bzw. Rürup-Rente nur das von Sozialversicherung beim Dipl.-Math. Peter A. Schramm Sachverständiger für Versicherungsmathematik (Diethardt), Aktuar DAV, öffentlich bestellt und vereidigt von der IHK Frankfurt am Main für Versicherungsmathematik in der privaten Kran kenversicherung. www.pkv-gutachter.de Einspruch des Versicherten eine Absage, und bestätigte, dass nur ein Bruchteil zu versteuern ist, nämlich der sogenannte Ertragsanteil. Es erscheint glaubhaft, dass VR wegen der Falschmeldung zur Prämienzahlung „absetzbar wie Sonderausgaben“ sich nun auch noch befleißigt sehen, als untauglichen „Reparaturversuch“ eine neuerliche Falsch meldung zur BU-Rentenzahlung „zu ver- Produkt, § 5a AltZertG. Dies bedeutet jedoch gerade nicht, dass der jeweilige konkrete Einzelvertrag zum vollen Sonderausgabenabzug berechtigt ist. So kann es beispielsweise vorkommen, dass im Todesfall eine Kapitalauszahlung an Bezugsberechtigte oder Hinterbliebene vorgesehen wurde oder es wurde nur ein (nichtehelicher) Partner und kein Lebenspartner als Hinterbliebener Versorgungswerk Neben fehlerhafter steuerlicher Behandlung kann es auch dazu kommen, dass Beitragszahlungen oder Leistungen unzulässig mit Sozialabgaben belastet werden. So behielt ein „Versorgungswerk“ auf Leistungen aus freiwilliger privater BU und/ oder Rentensicherung bei GKV-Versicherten unzulässig Krankenkassenbeiträge ein – eine illegale faktische steuern wie normale Basisrente“ ab- vorgesehen. Oder der Vertrag ist Doppelverbeitragung (BSG, Urteil zusetzen. Offenbar kann sich der über tragbar oder vererblich gestal- vom 10.10.2017, Az. B 12 KR 2/16 R). 05.2018

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