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NK 10_2023

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28 LEADGENERIERUNG

28 LEADGENERIERUNG RECHTLICHE FEHLER BEI DER LEADGENERIERUNG VERMEIDEN © Adobe Stock | peterschreiber.media Bei der Leadgenerierung im Marketing müssen einige Aspekte beachtet werden. Insbesondere rechtliche Fehler sollten im besten Fall vermieden werden, damit später keine Probleme entstehen. Besonders beim Datenschutz lauert die Gefahr der Nichtbeachtung gewisser Regelungen, die von der DSGVO bei der Erhebung von Daten vorgeschrieben sind. Was ist Leadgenerierung? Leadgenerierung bezeichnet einen Prozess, bei dem potentielle Kunden, die sogenannten Leads, gewonnen werden. Bei der Generierung werden die Leads qualifiziert, kontaktiert und damit zu Kunden generiert. Handelt es sich um qualifizierte Leads, besteht meist bereits ein Interesse bei den Leads, sodass mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Kundenbeziehung erzeugt werden kann. Dementsprechend werden im Vorfeld Daten der potentiellen Kunden ermittelt, damit herausgearbeitet werden kann, ob es sich um qualifizierte Leads handelt. Die Leadgenerierung ist für das Marketing eine wichtige Strategie, denn die Gewinnung neuer Kunden ist für die Unternehmen von großer Bedeutung. Die Aufrechterhaltung der Stammkunden reicht meist nicht aus für die Unternehmen. Wie erfolgt die Leadgenerierung? Durch das Internet wurden immer mehr Möglichkeiten der Leadgenerierung geschaffen. Zu einigen Wegen zählen z.B. die Website eines Unternehmens, Newsletter und Social-Media-Auftritte eines Unternehmens. Bei der Leadgenerierung werden die Kontaktdaten der User abgefragt, sodass auf den jeweiligen Kanälen der Kontakt zu den Kunden hergestellt werden kann. Dabei werden sogenannte „Optin“ für E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder Postanschriften abgefragt. Opt-in ist ein ausdrückliches Zustimmungsverfahren, bei dem die Kunden eine Kontaktaufnahme u.a. für Zwecke wie der Werbung, vorher explizit erlauben. Die wohl häufigsten Opt-in bestehen für E-Mail-Adressen und Telefonnummern. Über diese Wege werden viele Leads generiert. Rechtliche relevante Bereiche Die Leadgenerierung birgt das Risiko der Missachtung von rechtlichen Aspekten. Zu den beiden wichtigsten Bereichen, die beachtet werden müssen gehört das Wettbewerbsrecht, insbesondere das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) und das Datenschutzrecht. Das UWG muss meist für jeden Werbekanal, also E- Mail, Telefon, etc. gesondert ermittelt werden. Die Regelungen, die für den Datenschutz wichtig sind, sind bei den verschiedenen Werbekanälen weitestgehend identisch. DSGVO unbedingt beachten! Für das Datenschutzrecht sind Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) zu beachten. Die DSGVO dient dem Schutz personenbezogener Daten von Personen, die durch Unternehmen erhoben, gespeichert und bearbeitet werden. Einwilligung zur Speicherung und Nutzung notwendig Laut der DSGVO müssen für die Speicherung und Nutzung von Daten die Erlaubnis der Personen abgefragt werden. Die Erlaubnis kann dabei jederzeit von den Kunden widerrufen werden. Nur so kann ein Lead rechtssicher generiert werden. Es muss sich um eine transparente und informierte Einwilligung handeln. Die Einwilligung darf nicht durch Irreführung erlangt sein. Eine Irreführung liegt vor, wenn man nicht genau erkennt, dass man eine Einwilligung zur Datenspeicherung und -nutzung abgibt, sondern eigentlich eine andere Handlung vornehmen wollte, wie z.B. eine Anmeldung oder ein Download eines Produktes. zu ermöglichen, damit die Kunden aufgeklärt sind. Viele Kunden sind ansonsten verärgert, sollte gar nicht oder erst nach viel zu langer Zeit auf ihre Nachfrage reagiert werden. Alte Leads datenschutzkonform nutzen Neben der Leadgenerierung von neuen Kunden, können Unternehmen außerdem ihre alten Leads versuchen zu reaktivieren. Sollten Unternehmen bereits einige Daten von Usern haben, kann versucht werden Einwilligungen zu erlangen. Damit wären auch dieser alte Lead datenschutzkonform und könnten genutzt werden. Innerhalb des Leads weiterqualifizieren Weiterhin besteht die Möglichkeit ein Opt-in für z.B. Telefon oder Email weiter zu qualifizieren. Innerhalb dieses Opt-in können weitere Daten abgefragt werden, wobei auch hier die Datenschutz Verordnung beachtet werden muss. Damit können die Leads ausgebaut werden. Datenweitergabe an Dritte Vielfach werden zur Leadgenerierung externe Unternehmen genutzt. Diese Unternehmen müssen dann genau angeben, welche Daten sie an Dritte weitergeben. Handelt es sich lediglich um einige wenige Unternehmen, an die die Daten weitergegeben werden, ist es empfehlenswert namentlich zu erwähnen an wen die Daten weitergegeben werden und um welche Daten es sich genau handelt. Konsequenzen bei Nichtbeachtung der DSGVO Sollen die Datenschutz-Regelungen missachtet werden, drohen den Unternehmen Sanktion. Unternehmen laufen Gefahr hohe Bußgelder zahlen zu müssen. Es wird den Unternehmen angeraten, dass für eine rechtssichere Leadgenerierung gesorgt wird, um Sanktionen zu vermeiden. Sollten dennoch mal Fehler unterlaufen worden sein, lohnt sich eine schnelle Reaktion. Je früher die Fehler behoben werden, desto geringer sind Risiken und Schäden, die man dadurch verursacht hat. SBS LEGAL – Ihre Kanzlei für Datenschutzrecht Die Neukundengenerierung stellt einen wichtigen Teil des Marketings dar. Eine Leadgenerierung im Einklang zu den Datenschutzregelungen ist von großer Bedeutung. Die DSGVO Regelungen können viele Unternehmen überfordern und vor Problemen stellen. SBS-Legal Rechtsanwälte können bei sämtlichen Fragen beraten und bei der Einhaltung der Regelungen der DSGVO unterstützen. Der Erstkontakt zu SBS LEGAL ist immer kostenlos. André Schenk, LL.M. Eur. Rechtsanwalt & Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz André Schenk, LL.M. Eur. betreut als Gründungspartner von SBS LEGAL seit mehr als 15 Jahren die Dezernate Unternehmensrecht, Vertragsrecht und gewerblichen Rechtsschutz. Seine Schwerpunkttätigkeit bildet die rechtliche Betreuung, Gestaltung und Absicherung von Startups, Unternehmen, die neue Vertriebskanäle oder Vertriebsmärkte eröffnen, ebenso wie die anwaltliche Begleitung neuer Vertriebs- und Vermarktungsstrategien. Zu seinen Kunden zählen international tätige umsatzstarke Unternehmen aus der Direktvertriebsbranche, die den deutschen Markt eröffnen wollen (oder Deutschland als Europazentrale für den EU-Vertrieb gewählt haben) ebenso wie Online- Händler, Internet- Dienstleister und sonstige Direktvertriebsunternehmen. www.sbs-legal.de 10.2023 Schnelle Datenauskunft ermöglichen Sollten Kunden nicht sicher sein, woher ein Unternehmen ihre Daten hat, können diese eine Datenauskunft verlangen. Sollte eine Datenauskunft erfragt worden sein, sollte eine zeitnahe Auskunft erfolgen. Die typische DSGVO Auskunft sollte dabei nicht länger als 1 Monat dauern. Wenn es gewichtige Gründe gibt, kann die Datenauskunft auch längere Zeit erfordern. Wichtig ist es die Auskunft Laura Novakovski Rechtsanwältin, Spezialistin für IT-Recht und Datenschutzrecht & Zertifizierte Datenschutzbeauftragte (TÜV) Telefon (+49) 040 / 7344 086-0 mail@sbs-legal.dewww.sbs-legal.de

ZAHLUNGSVERHALTEN 29 NUR BARZAHLUNG? 66% FÜR VERBOT VON „CASH ONLY“! © Adobe Stock | Ladanifer Zu Wochenbeginn habe ich eine aktuelle Digital-Studie der Postbank publiziert, die ihren Fokus auf das Zahlungsverhalten der Jugend gelegt hat. Heute der Blick eine Analyse des Digitalverbandes Bitkom, der auch das Digitalverhalten der Senioren mit einbezieht. 95 Prozent der Deutschen setzen an der Kasse auf Karte, Smartphone oder Smartwatch Statt an der Kasse Münzen oder Scheine aus dem Geldbeutel suchen, einfach Bankkarte, Smartphone oder Smartwatch ans Lesegerät halten – der Trend zum kontaktlosen Bezahlen setzt sich ungebrochen fort. In den vergangenen drei Monaten haben 95 Prozent der Deutschen mindestens einmal auf diese Weise bezahlt, vor einem Jahr lag der Anteil noch bei 90 Prozent. 6 von 10 (60 Prozent) nutzen kontaktloses Bezahlen sogar mehrmals die Woche. Das ist eine deutliche Steigerung gegenüber den 50 Prozent aus dem Vorjahr. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung von 1.178 Personen in Deutschland ab 16 Jahren im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. Ein Zehntel (10 Prozent) zahlt mehrmals täglich kontaktlos, ein Viertel (27 Prozent) täglich, 23 Prozent mehrmals pro Woche, 29 Prozent einmal die Woche und 6 Prozent seltener. „Immer mehr Menschen nutzen das kontaktlose Bezahlen und sie nutzen es immer häufiger. Viele Läden und Restaurants weisen inzwischen deutlich auf die Möglichkeit hin, da sie allen Beteiligten Vorteile bringt: Der Bezahlvorgang geht schneller, ist bequemer und unterm Strich auch für die Geschäftstreibenden effizienter“, sagt Kevin Hackl, Bereichsleiter Digital Banking & Financial Services beim Bitkom. Zwischen den Altersgruppen gibt es beim kontaktlosen Bezahlen zwar deutliche Unterschiede, es hat sich aber auch bei den Älteren fest etabliert. 98 Prozent der 16- bis 29-Jährigen haben in den vergangenen drei Monaten mindestens einmal kontaktlos bezahlt, bei den 30- bis 49-Jährigen sind es ebenso wie bei den 50- bis 64-Jährigen 99 Prozent. Und selbst unter den Senioren ab 65 Jahren hat eine deutliche Mehrheit von 86 Prozent in den letzten drei Monaten kontaktlos bezahlt. 84 Prozent der Jüngeren zahlen zumindest ab und zu mit Smartphone oder Smartwatch Zugenommen hat auch der Anteil derjenigen, die mit Smartphone oder Smartwatch an der Kasse bezahlen. Erstmals hat eine knappe Mehrheit (51 Prozent) der Deutschen diese Möglichkeit in den letzten drei Monaten genutzt, vor einem Jahr lag der Anteil mit 45 Prozent noch knapp darunter. 8 Prozent bezahlen mehrmals täglich kontaktlos mit Smartphone oder Smartwatch, 13 Prozent täglich und 12 Prozent mehrmals pro Woche. Ebenfalls 12 Prozent haben einmal pro Woche auf diese Weise bezahlt, 6 Prozent seltener. Besonders beliebt ist das Bezahlen mit Smartphone und Smartwatch bei den Jüngeren von 16 bis 29 Jahren, von denen es 84 Prozent zumindest ab und an genutzt haben. Bei den 30- bis 49-Jährigen sind es 65 Prozent und bei den 50- bis 64-Jährigen 53 Prozent. Zurückhaltend sind in diesem Fall die Älteren ab 65, von denen nur 19 Prozent Smartphone oder Smartwatch zum kontaktlosen Bezahlen nutzen – aber auch hier gibt es gegenüber dem Vorjahr (11 Prozent) einen deutlichen Anstieg. Und die Zahlen werden weiter steigen, geht es nach den Wünschen der Kunden. 6 von 10 (61 Prozent) wollen künftig noch seltener Bargeld verwenden – vor einem Jahr waren es erst 52 Prozent, die sich das vorgenommen haben. Dabei geben bereits 8 von 10 (81 Prozent) an, dass sie in den vergangenen Jahren seltener Bargeld verwendet haben – hier dürfte auch die Corona-Pandemie eine Rolle gespielt haben. Die Hälfte (51 Prozent) sagt sogar, dass sie Bargeld nur noch aus Sorge, an einer Kasse nicht digital bezahlen zu können, mitnimmt. Entsprechend geben 7 von 10 (70 Prozent) an, dass es sie stört, wenn man im Geschäft nicht ohne Bargeld bezahlen kann. Zwei Drittel (66 Prozent) wünschen sich daher eine gesetzliche Pflicht für Geschäfte, neben Bargeld-Zahlungen auch mindestens eine elektronische Bezahlmöglichkeit anzubieten. Zwei Drittel wollen „cash only“ an der Kasse gesetzlich verbieten lassen „Cash-only“ sollte für jedes Geschäft, jedes Restaurant und jede Verkaufsstelle endgültig der Vergangenheit angehören. Die Menschen wollen Wahlfreiheit beim Bezahlen und sie möchten mit Smartphone, Smartwatch oder Karte bezahlen können. Auf der einen Seite denkt die Politik über die Einführung von digitalem Zentralbankengeld (CBDC = Central Bank Digital Currency) nach, auf der anderen Seite müssen Verbraucher bei Ticketautomaten oder beim Kiosk um die Ecke nach Münzen suchen. Wahlfreiheit zu garantieren ist vornehmlich eine politische Aufgabe. Mein Fazit: Setzen auch Sie – unabhängig von Ihrem Alter – auf die Geldsysteme der Zukunft! Der Geldautomat der Zukunft – und auch schon der Gegenwart – sind Anwendungen in Form von Apps auf mobilen Endgeräten (Wearables) wie Smartphones und Smartwatches. Auch Blockchain-Wallets und dezentrale Anwendungen (DApps) werden dabei an Bedeutung gewinnen. 88.200 Krypto-Millionäre! Markus Miller Markus Miller ein gefragter und renommierter Social-Media-Experte. Mit über 110.000 Followern ist Markus Miller die Nr. 1 auf XING. Weitreichende Bekanntheit erlangte er durch seinen Live-Auftritt bei Aktenzeichen XY-Spezial: Vorsicht, Betrug zum Thema „Bitcoin“. Mit seinem neuen Buch „Kryptonomics“ schlägt Markus Miller nun die ökonomische und technologische Brücke ins Zeitalter der Digitalisierung und der neu entstehenden Plattform- und Token-Ökonomie. www.geopolitical.biz · www.krypto-x.biz Weltweit gibt es 88.200 Krypto-Millionäre, von denen knapp die Hälfte (40.500) ihr Vermögen in Bitcoin halten. Dies geht aus dem ersten „Crypto Wealth Report“ hervor, der von den führenden internationalen Spezialisten für Vermögens- und Investitionsmigration, Henley & Partners, aktuell veröffentlicht wurde. 425 Millionen Einzelpersonen besitzen mittlerweile Krypto-Währungen auf Basis der hochinteressanten Erhebungen. Dieser erste Krypto-Vermögensbericht seiner Art enthält exklusive Statistiken über die Anzahl der Krypto- und Bitcoin-Millionäre, Centi-Millionäre und Milliardäre, die vom globalen Wealth Intelligence- Unternehmen New World Wealth zur Verfügung gestellt wurden, sowie Erkenntnisse von führenden Wissenschaftlern, Branchenexperten und Krypto-Akteuren. Er enthält auch den neuen Crypto Adoption Index von Henley & Partners, der die besten Programme für den Wohnsitz und die Staatsbürgerschaft durch Investitionen für Krypto-Investoren vergleicht. Dabei werden mehr als 750 Datenpunkte ins Verhältnis gesetzt und Kryptofreundliche Investitionsmigrationsländer auf der Grundlage des Grads der Akzeptanz und Integration von Krypto-Währungen und der Blockchain-Technologie bewertet.

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