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Goldene Jahre_Uckermark

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SEITE 54 RATGEBER 4. LEBENSPHASE Die Wahl des Bestatters Ein Trauerfall ist für die Familie, Freunde und Bekannte ein emotional einschneidendes Ereignis. Bevor irgendetwas in die Wege geleitet wird, muss ein Arzt eine Todesbescheinigung ausstellen. Verstirbt ein Mensch zu Hause, sind es die Angehörigen, die den Arzt herbeirufen. Tritt der Todesfall beispielsweise in einem Pflegeheim, Krankenhaus oder Hospiz ein, wird über diese Institution der Arzt bestellt. Verstorbene Menschen dürfen bis zu 36 Stunden zu Hause bleiben, mit Ausnahmegenehmigung noch länger. Einzelheiten regeln die Gesetze der jeweiligen Bundesländer. In einem Todesfall fehlt aufgrund der Trauer Der Friedhof als Ort der Trauer und Erinnerung. FOTO: BDB oft die Kraft, die weiteren Entscheidungen zu treffen. Deshalb ist es wichtig, in dieser schweren Zeit einen Bestatter an der Seite zu haben, der kompetent bei den nächsten Schritten berät und mit dem man sich versteht. Bei der Wahl des Bestatters sollte man darauf achten, sich gut aufgehoben zu fühlen. Arbeitet der Bestatter transparent und nimmt die Wünsche ernst? Gibt es die Möglichkeit, den Abschied selbst mitzugestalten, die Musik auszuwählen? Darf man die Urne selber kaufen? Es ist hilfreich, mehrere Angebote einzuholen und in Ruhe zu vergleichen. Der Bundesverband Deutscher Bestatter (BDB) hat ein eigenes Qualitätssiegel herausgegeben. Bestatter, die eine bestimmte berufliche und persönliche Qualifikation nachgewiesen haben, dürfen dieses „Markenzeichen“ führen. Es ist hilfreich, sich über die eigenen Bedürfnisse klar zu werden und anschließend in Ruhe ein Bestattungsunternehmen auszuwählen.

RATGEBER 4. LEBENSPHASE SEITE 55 Nachlass ohne Streit Mehr als die Hälfte der Deutschen hat kein Testament – Rechtsschutz hilft Deutschland ist ein Land der Erben. Ob Geld, Häuser oder Grundstücke: Bis 2024 werden nach Schätzungen des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) 3,1 Billionen Euro an Privatvermögen vermacht. Mehr als die Hälfte der Bundesbürger hat jedoch bislang kein Testament verfasst – die Beschäftigung mit dem Thema ist den meisten unangenehm. „Dabei könnte eine Nachlassregelung in vielen Fällen verhindern, dass sich Familien streiten”, betont Johannes Goth, Vorstand der Deutschen Anwaltshotline AG. Sich auf die gesetzliche Erbfolge zu verlassen, ist nicht immer sinnvoll. Ohne Testament etwa erbt eine Ehefrau beim Tod ihres Mannes in der Regel nur die Hälfte des Vermögens, den Rest erhalten die Kinder. Unter Umständen müsste die Ehefrau beispielsweise das mit dem Verstorbenen erworbene Haus verkaufen, damit sie ihre Kinder auszahlen kann. Soll die Frau Alleinerbin werden, ist ein Testament nötig. Das gilt auch, wenn Kinder untereinander nicht gleichgestellt werden sollen, Nachlass Sich auf die gesetzliche Erbfolge zu verlassen, ist nicht immer sinnvoll. Mit einem rechtssicheren Testament kann man Streitigkeiten in der Familie vermeiden. etwa weil eines bereits vorab einenGeldbetragerhaltenhat. Wer sein Erbe einer gemeinnützigen Organisation vermachen möchte, Nichtverwandte berücksichtigen oder Personen vom Erbe ausschließen will, muss seinen „letzten Willen“ ebenfalls schriftlich festhalten. Ein rechtlich unanfechtbares Testament zu verfassen, ist komplex – viele fühlen sich damit überfordert. Konkrete Hilfe bieten Rechtsschutzversicherer wie die DEVK. Ihren neuen Online-Service in Kooperation mit der Deutschen Anwaltshotline AG können alle Versicherten nutzen, die seit Januar 2016 eine DEVK-Rechtsschutzversicherung mit Premium-Schutz vereinbart oder ihren Vertrag darauf umgestellt haben. Ein Dokumenten-Assistent auf der Homepage führt FOTO: DJD/DEVK Schritt für Schritt durch die Formulare. Sind alle Fragen beantwortet, erstellt das Programm das individuelle Testament. Sobald es handschriftlich abgeschrieben und unterzeichnet ist, wird es rechtsgültig. Wer möchte, kann sich zudem kostenlos telefonisch von einem unabhängigen Anwalt beraten lassen – ohne Selbstbeteiligung.

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