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10 neubrandenburg

10 neubrandenburg &umgebung Kann denn Liebe Sünde sein? Lady Sunshine und Mister Moon sind am 1. März ab 18 Uhr zu Gast in der Konzertkirche Neubrandenburg. Wer die deutschen Schlager der 20er bis 50er Jahre liebt, der wird sich in der Konzertkirche Neubrandenburg in bester Gesellschaft befinden. Denn Lady Sunshine und Mister Moon laden zu einem Potpourri beliebter Melodien aus der „guten alten Zeit“ ein. „Kann denn Liebe Sünde sein?“, der bekannte Evergreen von Zarah Leander, ist Namensgeber für das neue Revue-Programm, in dem es mit Musik und Tanz und Zauberei zuweilen turbulent zugeht. Begleitet von den fünf Musikern ihres kleinen „Guten Morgen Orchesters“ interpretieren Elisabeth Heller und Oliver Timpe als Lady Sunshine und Mister Moon so bekannte Hits wie „Zwei kleine Italiener“, „Die Capri Fischer“, „Wenn der weiße Flieder wieder blüht“ und „Oh mein Papa“, unvergessen von Lys Assia. Mit „einem kleinen grünen Kaktus“ brechen sie nicht nur die „Herzen der stolzesten Frauen“ –sie nehmen ihre Gäste mit auf eine Reise in die Zeit der Zigarettenspitzen, der Jukebox und der Unbekümmertheit. Elisabeth Heller, die aus Wien stammt, und Oliver Timpe aus Leipzig, beide mit fundierter Musicalausbildung, lernten sich 2008 auf einem Begabtenförderkurs kennen. Im Herbst 2011 gründeten sie ihre eigene Band und starteten mit einer Programmeinlage im Maritim Hotel in Magdeburg. Lady Sunshine Sie bringen die „gute alte Zeit“ zum Klingen. und Mister Moon war einer der ersten Songs, der ins Repertoire aufgenommen wurde und da die Charakteristik von Elisabeth und Oliver perfekt zu einer quirligen Lady Sunshine und einem kühlen, smarten Mister Moon passten, lag der Titel als Name für das männlich-weibliche Duo auf der Hand. Beide Künstler sind auch privat ein Paar und lieben die Lieder der goldenen Jahre. Dem Publikum blüht mit jedem neuen Programm eine humorige Mischung aus Retro- Schlagern und Musik-Kabarett mit fliegendem Kostümwechsel und unter Einsatz verschiedener Instrumente, gesammelt und liebevoll gebunden zu einem bunten Strauß unvergessener Melodien. eventim.de VorVerkauf ©Veranstalter Nordkurier-Servicepunkt (Medienhaus, Friedrich-Engels- Ring 29) Nordkurier-Ticketservice unter 08004575 033 (Anruf kostenfrei). Lokalfuchs-Büro (Turmstraße 13)

Kassenführung ab 2020 Nicht alle Regelungen gelten bereits ab Januar Anzeige JörgOldag, Steuerberater Bereits seit 2017 gelten strenge Regeln für die Kassenführung. Seitdem dürfen nur noch elektronische Kassensysteme verwendet werden, die jede Bonierung einzeln, nicht änderbar und dauerhaft elektronisch speichern. Außerdem müssen die digitalen Daten der Kassensysteme mindestens zehn Jahre ausgelesen und einem Betriebsprüfer übergeben werden können. Ab dem 1. Januar 2020 werden die Anforderungen aneine ordnungsgemäße Kassenführung nochmals verschärft und die technische Sicherheitseinrichtung (TSE) Pflicht. Die gute Nachricht: Die Finanzverwaltung gewährt eine zeitlich befristete Nichtbeanstandungsregelung bis zum 30. September 2020, weil Sicherheitseinrichtungen noch immer nicht flächendeckend zertifiziert sind. Entwarnung kann dadurch aber nichtgegeben werden! Sobald die TSEdes Kassenherstellerszertifiziert ist, sind die technisch notwendigen Anpassungen und Aufrüstungen umgehend durchzuführen. Unternehmer und Hersteller müssen daher gemeinsam bei allen aktuell eingesetzten elektronischen oder computergestützten Kassen dafür sorgen, dass diese schnellstmöglich über das Sicherheitsmodul verfügen. Eine Ausnahme gibt es nur für Registrierkassen, die bauartbedingt nicht aufrüstbar sind. Sie dürfen noch bis Ende2022 weitergenutzt werden, vorausgesetzt, sie wurden nach dem 25. November 2010 und vordem 1. Januar 2020 angeschafft und ermöglichen eine Einzeldatenaufzeichnung. Für PC- Kassensysteme gilt diese Ausnahmeregelung nicht. Mitteilungspflichtfür Kassen kommtspäter Ab 2020 muss jedes neu angeschaffte, geleaste oder gemietete elektronische Aufzeichnungssystem mit Kassenfunktion innerhalb eines Monats beim zuständigen Finanzamt unter der Angabe vonSteuernummer, Zertifizierungs-ID und Seriennummer der technischen Sicherheitseinrichtung sowie dem Tag der Anschaffung bzw. des Leasing- oder Mietbeginns auf elektronischem Wege angemeldet werden. Auch für alle derzeit im Unternehmen verwendeten und ab dem 1. Januar 2020 weitergenutzten elektronischen Aufzeichnungssysteme (mit Ausnahme der bauartbedingt nicht aufrüstbaren) gilt die Mitteilungspflicht. Diese ist jedoch aufgeschoben, bis eine elektronische Übermittlung möglich ist. Achtung! Keinen Aufschub gibtes für die Belegausgabepflicht. Unternehmer müssen daher ab 1. Januar 2020 einen Papierbeleg ausdrucken oder dem Kunden einenelektronischen Beleg übermitteln. Sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne. SteuerberatunginNeubrandenburg Ihr Steuerberater für Unternehmer,Freiberufler undSelbständige allerBranchen | SCS ETL-SCS AG Steuerberatungsgesellschaft NiederlassungNeubrandenburg Friedrich-Engels-Ring49•17033Neubrandenburg Telefon(0395) 430880 •Fax (0395) 4308842 scs-neubrandenburg@etl.de www.etl.de/scs-neubrandenburg Ein Unternehmen der ETL-Gruppe |www.etl.de

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