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2014-1 REISE und PREISE

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RECHT ABO BESTELLEN? 1.

RECHT ABO BESTELLEN? 1. Telefonisch, per Fax oder E-Mail (siehe unten!) 2. über www.REISE-PREISE.de/abo 3. per Coupon in diesem Heft (S. 108) Impressum VERLAG REISE & PREISE-Verlags GmbH SITZ Hauptstr. 14, 21614 Buxtehude, Tel. 04161-71690, Fax -716915 POSTANSCHRIFT Postfach 1366, 21603 Buxtehude LESERBRIEFE Leserbriefe@REISE-PREISE.de BANK Volksbank Geest eG IBAN: DE19 2006 9782 0037 8160 00 BIC (Swift-Code): GENODEF1APE ANZEIGEN Evelin Klingauf, Tel. 04161-71690 REDAKTION Oliver Kühn, Torsten Kühn, Katja Dammann-Kohsiack, Jörg Potreck, Romy Stolt-Räther ENDREDAKTION Katja Dammann-Kohsiack CHEFREDAKTION Oliver Kühn MITARBEITER DIESER AUSGABE Andrea Bonder, Brigitte Bonder, Bernd Kubisch, Karsten-Thilo Raab, Marc Reisner, Hans-Werner Rodrian, Julia Siegers GRAFIK ComDesign GbR, Hauptstr. 14, 21614 Buxtehude, Tel. 04161-716969 LAYOUT Ulrich Heinsen, Thorsten Kriete, Anne Walke DRUCK Westermann Druck, Braunschweig EINZELPREIS € 5,50 VERTRIEB VU Verlagsunion KG, Am Klingenweg 10, 65396 Walluf TITELBILD großes Bild: TPH/Helga Lade, kleine Bilder: Panthermedia, laif/Polaris FOTOS (von oben links nach unten rechts) S.4 laif/Standl, South African Tourism, TAT, David A. Harvey/National Geographic/Getty Images, laif/Fautre/Le Figaro Magazine S.5 Tourismusverband der Region Kvarner, R&P, Aghadoe Heights Hotel, laif/Polaris ANZEIGEN Gültige Preisliste Nr. 26-2014 Nachdruck, Übernahme von Textpassagen, Aufnahme in Online-Dienste und Internet sowie Vervielfältigung auf Datenträgern wie CD-Rom etc. nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verlages. Namentlich gezeichnete Artikel bzw. Berichte von freien Mitarbeitern geben nicht unbedingt die Meinung des Verlages wieder. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Einsender von Berichten, Fotos etc. erklären sich mit der redaktionellen Bearbeitung einverstanden. Für unverlangt eingesandte Manuskripte und Fotos wird keine Haftung übernommen. Anspruch auf Ausfallhonorar, Archivgebühren und dergleichen besteht nicht. Die gesamte Auflage enthält Beilagen von CEWE Fotobuch und Explorer Fernreisen, eine Teilauflage Beilagen von Personal Shop und Plan International. Wir bitten um gebührende Beachtung. ISSN 0932-4186 JAHRES-ABO BESTELLUNGEN FRAGEN ZUM ABO Tel. +49-(0)451-4900167, Mo–Do 8:00–16:30 Uhr, Fr 8:00–14:00 Uhr, Fax +49-(0)451-4900190, E-Mail: REISE-PREISE.abo@dssgmbh.de ABO-VERSAND Data Service GmbH, Postfach 1238, 23613 Stockelsdorf INLAND € 19,60 inkl. Zustellgebühr AUSLAND (Economy) € 25,60 AUSLAND (Priority) € 36,60 WIDERRUF Die Bestellung kann innerhalb von 14 Tagen nach Absendung in Textform (Brief, Fax, E-Mail) ohne Angaben von Gründen und Rücksendeverpflichtung gegenüber dem Verlag widerrufen werden. DATENSCHUTZ Ihre Daten werden im Rahmen des BDSG (§28 Abs. 151 Nr. 1) ausschließlich für die Vertragsabwicklung verwendet. Die Datenverarbeitung erfolgt durch Data-Service GmbH, Stockelsdorf. Smartphone-Besitzer abonnieren hier: Die Reiserechts- Expertin rät Die Rechtssprechung ist undurchsichtig und knifflig. REISE & PREISE-Mitarbeiterin Ina Reinsch nimmt Stellung zu den Fragen unserer Leser. »Wer haftet bei der Sicherheitskontrolle?« Bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen wird man oft schon aufgefordert, seine Wertsachen aufs Band zu legen, wenn noch zahlreise Passagiere vor einem warten. Wer haftet aber, wenn etwas abhanden kommt? SO IST DIE RECHTSLAGE Ob und wer für abhanden gekommene Wertgegenstände bei der Sicherheitskontrolle haftet, ist rechtlich nicht unumstritten. So entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main im Jahr 2011, dass die Sicherheitskontrolle keine Haftung übernehmen muss. Der Fluggast sei selbst dafür verantwortlich, seine Sachen im Auge zu behalten. Häufig kommt es bei dieser Frage auf die Beweisbarkeit eines Diebstahls an. Reisende sollten ihre Wertgegenstände gut im Auge behalten. Kommt tatsächlich etwas abhanden, sollten Passagiere umgehend Strafanzeige stellen. »Darf die Reederei die Kabinenklasse ändern?« Im Februar 2014 starten wir zu einer Kreuzfahrt. Gebucht haben wir eine Außenkabine der Kategorie H. Die Reederei teilte nun mit, dass wir eine Kabine der Kategorie DD erhielten, da H überbucht sei. Diese ist allerdings billiger und schlechter, denn sie verfügt nur über eingeschränkte Sicht. Die Reederei hat uns eine Umbuchung in eine bessere Kategorie gegen Aufpreis angeboten. Eine Reisepreiserstattung für die Kabine DD lehnt sie ab. Müssen wir das akzeptieren? SO IST DIE RECHTSLAGE Nein, das müssen Sie nicht. Hier dürfte es sich um einen Reisemangel handeln. Ich empfehle Ihnen daher, die Reederei noch vor Reiseantritt schriftlich aufzufordern, Ihnen die gebuchte Kabinenkategorie zuzuweisen. Zusätzlich sollten Sie bei der Einschiffung auf die gebuchte Kategorie bestehen. Erhalten Sie diese nicht, müssen Sie den Mangel umgehend bei der Reiseleitung anzeigen. Akzeptieren Sie eine schlechtere Kabine, ohne zu Rechtsanwältin Ina Reinsch arbeitet seit vielen Jahren im Bereich Reiserecht. protestieren, nehmen Sie dem Veranstalter die Möglichkeit, den Mangel zu beseitigen. Ein Upgrade darf Ihnen der Veranstalter natürlich gern anbieten – jedoch ohne Zusatzkosten. Müssen Sie tatsächlich in der schlechteren Kabine reisen, können Sie nach dem Ende der Reise eine Minderung des Reisepreises verlangen. Ihre Ansprüche müssen Sie spätestens innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise geltend machen. »Entschädigung bei verpasstem Anschlussflug?« Unseren Anschlussflug nach New York haben wir verpasst, weil sich der Abflug in Frankfurt mit einer französischen Airline um fast zwei Stunden verzögert hat. Wir blieben in Paris hängen und kamen mit mehr als zwölfstündiger Verspätung in den USA an. Haben wir Anspruch auf eine Entschädigung? SO IST DIE RECHTSLAGE Nach der EU- Fluggastrechteverordnung dürften Sie An spruch auf 600 Euro Ausgleichszahlung pro Person haben. Nicht nur die Fluggäste annullierter, sondern auch die Passagiere verspäteter Flüge haben nämlich einen Ausgleichsanspruch, wenn sie infolge der Verspätung ihr Endziel mit mindestens dreistündiger Verspätung erreichen. Dieser Anspruch setzt nicht voraus, dass sich der Abflug um drei Stunden verzögert hat. Es genügt, dass der verspätete Abflug Grund dafür war, dass die Reisenden den Anschlussflug nicht mehr erreichten. Haben Sie Fragen zum Thema Reiserecht? Teilen Sie uns unter der E-Mail-Adresse Recht@REISE-PREISE.de Ihre Fragen mit. Rechtsanwältin Ina Reinsch erläutert in jeder Ausgabe die Rechtslage zu ausgewählten Fragen. Antworten per E-Mail und individuelle Beratung sind leider nicht möglich. NICHT VERPASSEN! REISE & PREISE 2-2014 erscheint am 8. April 2014 Fotos: Panthermedia/Roger Boog, Privat 116 REISE & PREISE 1-2014

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