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2016-2 REISE und PREISE

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RECHT Der Reiserechts-

RECHT Der Reiserechts- Experte rät Die Rechtssprechung ist undurchsichtig und knifflig. Rechtsanwalt Moritz Walprecht nimmt Stellung zu ausgewählten Leserfragen. Rechtsanwalt Moritz Walprecht ist auf Reiserecht spezialisiert. Gepäcks einzustehen. Bitte beachten Sie unbedingt, dass Schadensersatzansprüche wegen verlorenen Gepäcks unbedingt binnen einem Monat ab geplantem Reiseende gegenüber dem Reiseveranstalter schriftlich geltend gemacht werden müssen. Aktuelle Urteile »Stornierung wegen Zika-Virus« Im Sommer letzten Jahres haben wir für April eine Pauschalreise nach Brasilien gebucht. Teil der Reise ist neben größeren Städten auch eine Rundreise durch den Regenwald. Inzwischen ist meine Frau schwanger. Wegen des Zika-Virus haben wir erhebliche Bedenken, die Reise anzutreten. Können wir stornieren? SO IST DIE RECHTSLAGE Eine kostenfreie Stornierung ist grundsätzlich nur möglich, wenn die Reise aufgrund eines äußeren Ereignisses erheblich gefährdet oder beeinträchtigt werden würde. Nach den derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen birgt eine Infektion Schwangerer mit dem Zika-Virus ein Risiko frühkindlicher Fehlbildungen. Das Auswärtige Amt empfiehlt daher Schwangeren, von vermeidbaren Reisen in Zika-Virus-Ausbruchsgebiete abzusehen. Auch hat die WHO den globalen Gesundheitsnotstand aufgrund der Zika- Epidemie ausgerufen. Die Voraussetzungen für eine kostenfreie Stornierung sind also zumindest für Schwangere zu bejahen. »Reisepreisminderung wegen Wanzenbissen« Kürzlich waren wir in Griechenland im Urlaub. Bereits nach der ersten Nacht waren meine Frau und ich übersät mit juckenden roten Punkten: Bisse von unzähligen Bettwanzen. Am zweiten Urlaubstag haben wir vom Reiseleiter ein anderes wanzenfreies Zimmer erhalten. Trotzdem hatten wir noch bis zum Heimflug und darüber hinaus mit den ganzen Bissen, vor allem dem massiven Juckreiz, zu kämpfen. Der Urlaubsgenuss war dahin. Der Veranstalter meint nun, dass wir eine Reisepreisminderung nur für die erste Nacht bekommen. Ist das korrekt? SO IST DIE RECHTSLAGE Eine Minderung des Reisepreises kann für den Zeitraum verlangt werden, in dem die Reise beeinträchtigt war. Zwar mussten Sie nur eine Nacht in dem »Wanzen-Zimmer« verbringen, doch spürten Sie die Auswirkungen dieser einen Nacht noch bis zum Urlaubs ende. Nach Auffassung vieler Gerichte rechtfertigen anhaltende Gesundheitsbeschwerden infolge von Insektenbissen durchaus auch für den Zeitraum nach dem Umzug in ein mangelfreies Zimmer eine Reisepreisminderung (so z. B. OLG Celle, Urteil vom 26.03.2015, Az. 11 U 249/14). »Kofferverlust bei Pauschalreise« Ich habe im Oktober eine Pauschalreise nach Tunesien gemacht. In München hatte ich eine Golfbag aufgegeben, die in Tunsien aber nie ankam bzw. wohl dort geklaut wurde. Einem Mitreisenden passierte dasselbe. Der Veranstalter zahlt nicht. Was ist zu tun? SO IST DIE RECHTSLAGE Wenn Ihr aufgegebenes Gepäck bei einer Pauschalreise nicht am Urlaubsort ankommt, sollten Sie das fehlende Gepäck unmittelbar nach der Landung am Flughafen am Schalter für fehlendes und beschädigtes Gepäck melden und sich hierüber eine Bescheinigung ausstellen lassen. Zudem ist es erforderlich, das Fehlen des Gepäcks möglichst noch am ersten Reisetag gegenüber der örtlichen Reiseleitung zu rügen und sich hierüber ein Mängelanzeigeprotokoll ausstellen zu lassen. Sofern das Gepäck nicht binnen 21 Tagen nach der Landung gefunden und Ihnen übergeben wurde, können Sie wahlweise die Fluggesellschaft, die den Flug durchgeführt hat, oder den Pauschalreiseveranstalter in Haftung nehmen und Schadensersatz fordern. Da der Reiseveranstalter nicht nur für das Hotel, sondern auch für den Flug Ihr Vertragspartner ist, hat dieser vertraglich für den Transport und die Aushändigung des Haben Sie Fragen zum Thema Reiserecht? Teilen Sie uns unter der E-Mail-Adresse Recht@REISE-PREISE.de Ihre Fragen mit. Rechtsanwalt Moritz Walprecht erläutert in jeder Ausgabe die Rechtslage zu ausge wählten Fragen. Antworten per E-Mail und individuelle Beratung sind leider nicht möglich. Keine Reisepreisminderung bei Einbruch in Hotelsafe Ein Diebstahl aus dem Hotelsafe stellt nach Auffassung des AG München keinen Reisemangel dar und berechtigt daher nicht zu einer Reisepreisminderung. Zwar werde dadurch der Erholungserfolg der Reise beeinträchtigt, doch sei ein Diebstahl eine Reisestörung, welche dem allgemeinen Lebensrisiko entstamme. AG München, Urteil vom 6.8.2015, Az. 275 C 11538/15 Fluggesellschaften mit Recht auf sofortige Bezahlung Während bei der Buchung einer Pauschalreise zunächst nur eine Anzahlung fällig wird, verlangen Fluggesellschaften direkt mit der Buchung die Bezahlung des vollständigen Ticketpreises, auch wenn die Buchung lange vor dem Flug erfolgt. Der Bundesgerichtshof hält diese Praxis unabhängig von der Höhe des Preises und dem zeitlichen Abstand der Buchung zum Flugtermin für rechtmäßig und begründet dies damit, dass die vollständige Zahlung bei Flugbuchungen weltweit üblich sei. BGH, Urteil vom 16.2.2016, Az. X ZR 97/14, X ZR 98/14 und X ZR 5/15 Flugpersonal darf Alkoholkonsum verweigern Um eine Belästigung oder Gefährdung der Sicherheit anderer Fluggäste zu vermeiden, darf Fluggästen den Ausschank und Konsum von Alkohol verweigert werden. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob rein objektiv betrachtet tatsächlich eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Fluges besteht. Ausreichend ist allein der subjektive Anschein einer Gefahr. LG Berlin, Urteil vom 8.9.2014, Az. 84 S 105/13 Magen-Darm-Erkrankung wegen defekter Kläranlage Eine Magen-Darm-Erkrankung im Urlaub aufgrund einer defekten örtlichen Kläranlage rechtfertigt eine Reisepreisminderung. Nach Auffassung der Richter handelt es sich hierbei nicht um die Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos. Einer Reisepreisminderung steht auch nicht entgegen, dass die Kläranlage nicht im Einflussbereich des Reiseveranstalters steht. LG Köln, Urteil vom 24.8.2015, Az 2 O 56/15 Fotos: Panthermedia/Roger Boog, Privat NICHT VERPASSEN! REISE & PREISE 3-2016 erscheint am 5. Juli 2016 98 REISE & PREISE 2-2016

Diese Reise veranstalten wir bereits im 6. Jahr mit großem Erfolg: Über 6.000 Reisegäste sind seither mit uns an die Seidenstraße gereist! UNSER GESCHENK FÜR SIE: AMIN MAALOUF Geben Sie bei Buchung dieser Reise den Aktionscode RP504 an. Wir schenken Ihnen dann diesen historischen Roman über das sagenumwobene Leben des Philosophen Omar Khajjam. Flug ab/an: Termine: Paderborn-Lippstadt 28.09. - 05.10.2016 Stuttgart 28.09. - 05.10.2016 Frankfurt 05.10. - 12.10.2016 Hannover 05.10. - 12.10.2016 Erfurt-Weimar 12.10. - 19.10.2016 Friedrichshafen 19.10. - 26.10.2016 Bremen 26.10. - 02.11.2016 Rostock-Laage 26.10. - 02.11.2016 Kalta Minor in Chiwa © Dietmar Guth 8 Tage Rundreise entlang historischer Route: Mythos Seidenstraße Phantastische orientalische Bauwerke warten auf Sie Alte Handelsstädte an der Seidenstraße: Chiwa, Bukhara, Samarkand Beste Flugzeiten durch Gabelflüge ohne Umsteigen Seit 2000 Jahren verbindet die sagenumwobene Seidenstraße China mit dem Abendland. Allein ihr Name weckt Träume von Karawanen, kostbaren Stoffen und orientalischen Gewürzen. Im einstigen Reich Dschingis Khans sind die Zeugen der Vergangenheit noch lebendig: Prachtvolle orientalische Bauwerke prägen das Bild der alten Handelsstädte. Abseits der Städte fasziniert eine außergewöhnliche Landschaft. Überall trifft man auf eine schier unglaubliche Gastfreundschaft! Noch ist die Seidenstraße ein Geheimtipp für Reisende. Entdecken Sie hier den unverfälschten Orient mit all seiner Magie und Mystik! Reiseprogramm*: 1. Tag: Flug nach Urgench - Chiwa 2. Tag: Chiwa - Kizilkum Wüste - Bukhara 3. Tag: Bukhara - Zusatzpaket: Folklore Abend in Medrese 4. Tag: Bukhara - Karawanserei Rabati Malik - Samarkand 5. Tag Samarkand - Zusatzpaket: Galadinner zu klassischer Live Musik 6. Tag Samarkand - Zusatzpaket: Tagesausflug Sharisabs 7. Tag Samarkand - Taschkent - Zusatzpaket: Abschiedsdinner zu Folklore 8. Tag Taschkent - Rückflug Fordern Sie den ausführlichen Sonderprospekt gratis an! Mythos Seidenstraße - Eine zauberhafte Reise entlang historischer Route Schon für Goethe hatte die Seidenstraße einen mystischen Klang Phantastische orientalische Bauwerke warten auf Sie Alte Handelsstädte an der Seidenstraße: Samarkand, Bukhara und Chiwa Taschkent - Bindeglied zwischen Geschichte und Moderne Flug mit renommierter Linienfluggese lschaft *) Diese Reise findet bei gleichen Leistungen auch mit umgekehrter Programmabfolge statt. AUSÜHRLICHE BESCHREIBUNG & MEHR REISEN UNTER: www.24.globalis.de GLOBALIS® ERLEBNISREISEN Uferstraße 24 · 61137 Schöneck · e-Mail: info@globalis.de · Reisehotline: (0 61 87) 48 04 - 840 Mo-Fr 9 - 20 Uhr, Sa 9-15 Uhr · Bitte geben Sie bei Ihrem Anruf den Aktionscode RP504 an. Eingeschlossene Leistungen: Sonderflug ohne Umsteigen nach Urgench und zurück von Taschkent (bzw. umgekehrt) 7 x Übernachtung in Hotels der Mittelklasse, davon: 1 x Übernachtung in Chiwa oder Urgench 2 x Übernachtung in Bukhara 3 x Übernachtung in Samarkand 1 x Übernachtung in Taschkent 7 x Frühstück Rundreise und Besichtigungen inkl. Eintrittsgelder: Stadtbesichtigung Chiwa Besichtigung des Minarett Kalta Minor Besuch der Freitagsmoschee in Chiwa Fahrt durch die rote Wüste Kizilikum Stadtrundgang Bukhara Besichtigung des Poi-Kalon Komplex Besichtigung der Ark Festung Besuch der Chor-Minor Moschee Besichtigung Karawanserei Rabati Malik Stadtbesichtigung Samarkand Besichtigung des Registanplatz Besuch der Totenstadt Shah-i Sinda Besichtigung des Observatorium des Ulugh Beg Besichtigung der Bibi Xanom Moschee Stadtbesichtigung Taschkent Deutsch sprechende Reiseleitung vor Ort Reiseliteratur 1.395,- Reisepreis: € P.P. im Doppelzimmer, Einzelzimmerzuschlag: € 199,- Zusätzlich vorab buchbar: Zusatzpaket, bestehend aus: 7 x Mittagessen und 7 x Abendessen Tagesausflug nach Sharisabs Visum einschließlich Besorgung € 195,- p.P. z.Zt. € 107,- p.P. Rail & Fly: Zug zum Flughafen u. zurück € 70,- p.P. Es gelten die Reisebedingungen des Reise veranstalters: GLOBALIS Erlebnisreisen GmbH, Uferstr. 24, 61137 Schöneck

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