Weitere Infos! Herbst-Edition 2021 WARUM SOLLTEN UNTERNEHMER EINEN EHEVERTRAG HABEN? Einfach QR-Code abscannen Ein Rechtstipp von Rechtsanwalt Alexander Russo Viele Paare stellen sich die Frage nach der Notwendigkeit eines Ehevertrages entweder überhaupt nicht oder schieben sie vor sich her. Dies ist insbesondere zu Beginn einer Ehe meist der Fall. Gerade in Zeiten des Glücks möchte man sich nicht mit diesem unliebsamen Thema beschäftigen. Dabei gibt es einige Konstellationen in welchen die Errichtung eines Ehevertrages für beide Seiten durchaus sinnvoll ist. Aber was ist eigentlich ein Ehevertrag? Wird die Ehe miteinander geschlossen und kein Ehevertrag vereinbart, so leben die Ehegatten nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches im gesetzlichen Güterstand der sogenannten „Zugewinngemeinschaft“. Dies hat zur Folge, dass im Falle der Trennung und Scheidung grundsätzlich eine Verteilung des Vermögens stattfi ndet. Im Ergebnis wird das in der Ehe erwirtschaftete Vermögen zu gleichen Teilen unter den Ehegatten aufgeteilt. Mittels eines Ehevertrages lassen sich hiervon jedoch abweichende Regelungen treffen. Dabei kann im Rahmen des Vertrages nicht nur die Frage eines Zugewinnausgleichs geklärt, sondern auch für Themen wie Unterhalt, Versorgungsausgleich (Rentenanwartschaften) etc. eine vom gesetzlichen Standard abweichenden Vereinbarung getroffen werden. Warum ist ein Ehevertrag gerade für Unternehmer wichtig? Gerade für Unternehmer und Selbstständige (Freiberufl er etc.) besteht in der Regel ein besonderes Bedürfnis für die Errichtung eines Ehevertrages. Denn auch wenn zu Beginn einer Eheschließung alles gut läuft und man quasi im siebten Himmel schwebt, muss dieser Zustand nicht von Dauer sein. Der Fortbestand eines Unternehmens sollte aber in keinem Fall allein von dem Bestehen der ehelichen Lebensgemeinschaft abhängig sein. Leben die Ehegatten - mangels Ehevertrag - im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft so kommt im Falle der Trennung und Scheidung der oben beschriebene Ausgleichsanspruch (Zugewinn) in Betracht. Relevant für die Berechnung dieses Anspruchs können auch die Anteile am Unternehmen sein. Hier ist zum einen die Bewertung dieser Anteile meist sehr zeit- und kostenintensiv. Zudem müssen zur Erfüllung des Zugewinnausgleichsanspruchs als Zahlungsanspruch auch noch im Ergebnis genügend liquide Mittel zur Verfügung stehen. Es empfi ehlt sich daher die Thematik nicht auf die lange Bank zu schieben, sondern sich frühzeitig mit ihr zu befassen. Der Gesetzgeber hat viele Möglichkeiten zur Vertragsgestaltung bereitgestellt, welche die Risiken für das Unternehmen und die damit verbundenen Arbeitsplätze minimieren und gleichzeitig einen gerechten Ausgleich für die Ehegatten bereithalten. Unser Tipp: Reduzieren Sie die Risiken für Ihr Unternehmen indem Sie anwaltliche Beratung zur Errichtung eines Ehevertrages in Anspruch nehmen. Dies schützt Sie und Ihr Unternehmen und verschafft Klarheit für die ungewisse Zukunft. Natürlich können Sie einen errichteten Ehevertrag auch jederzeit gemeinsam noch einmal abändern und an neue Begebenheiten (zum Beispiel Nachwuchs etc.) anpassen. In diesem Zusammenhang sollte ferner über die Errichtung eines Testamentes (Unternehmertestament - mehr Details in der nächsten Ausgabe) nachgedacht werden, um auch den Erbfall nach den eigenen Wünschen zu regeln. § RECHTSTIPP 58 | SaarLorLux ...c›est savoir vivre RECHTSANWÄLTE MÜNSTER & RUSSO PARTNERSCHAFT MBB SAARGEMÜNDER STR. 39 · 66119 SAARBRÜCKEN TEL. 0681/ 950 47-0 · E-MAIL: INFO@MUENSTER-RUSSO.DE PR-Anzeigen
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