26 Nachhaltigkeit Das Fräsen von Flächen Besondere Güte- und Prüfbestimmungen für das Fräsen von Flächen bei Bauweisen mit Asphalteinlagen: Dem Fräsen kommt eine besondere Bedeutung bei der Bauweise mit Asphalteinlagen zu – bei der Verlegung der Asphalteinlagen und bei deren Ausbau. Beide Szenarien werden in der Besonderen Güte- und Prüfbestimmung beschrieben. Um das entsprechende Gütezeichen „Fräsen“ führen zu können, hat das Fräsunternehmen einige Anforderungen insbesondere an die maschinelle Ausstattung, die Überwachung und – mindestens genauso wichtig – an die Mitarbeitenden, die mit der Durchführung betraut sind, zu erfüllen. Es bedarf einer qualifizierten Führungskraft und Baustellenfachpersonal, die spezielle Qualifikationen und Erfahrungen erfüllen sowie einen Schulungsnachweis erbringen müssen. Dem Fräsen kommt eine besondere Bedeutung bei der Bauweise mit Asphalteinlagen zu – bei der Verlegung der Asphalteinlagen und bei deren Ausbau. Herstellen und Anspritzen von Bitumenemulsionen Besondere Güte- und Prüfbestimmungen für das Herstellen und das Anspritzen von Bitumenemulsionen für die Verlegung von Asphalteinlagen: In Deutschland liegen Herstellung und Anspritzen von Bitumenemulsionen für die Verlegung von Asphalteinlagen zumeist in einer Hand. Aus diesem Grund wurden beide Gewerke in einem Gütezeichen zusammengefasst. Sollte dies einmal nicht der Fall sein, hat das anspritzende Unternehmen sicherzustellen, dass der Hersteller der Bitumenemulsion die Voraussetzungen erfüllt. Da die Herstellung von Bitumenemulsionen der DIN EN 13808 bzw. den Technischen Lieferbedingungen für Bitumenemulsion (TL BE-StB) – und damit der CE-Kennzeichnung – unterliegt, wird hierauf aufgesetzt. Da in der DIN EN 13808 lediglich das sogenannte 2+-System gefordert wird (Überwachung der Produktion), nicht aber die Fremdüberwachung der Bitumenemulsionen selbst, wird diese im Rahmen der Besonderen Güte- und Prüfbestimmungen zusätzlich gefordert. Die Anforderungen an das Anspritzen der Bitumenemulsion an sich sind ähnlich aufgebaut wie beim Fräsen. Es müssen die personellen (qualifizierte Führungskraft, Baustellenfachpersonal) sowie die technischen Voraussetzungen erfüllt, der Schulungsnachweis erbracht und die Überwachung gewährleistet sein. Des Weiteren ist das Festlegen der projektspezifischen Bitumenemulsion hinsichtlich Art und Menge von entscheidender Bedeutung. Dies ist ein Zusammenspiel von Unterlage (verbleibende alte Fahrbahn), Bindemittel, Asphalteinlage und Überbauung unter Berücksichtigung eventueller weiterer Randbedingungen (Wetter, Steigungen etc.). Eine detaillierte Übersicht der zu berücksichtigenden Faktoren wurde in der „Checkliste für die Festlegung der projektspezifischen Bitumenemulsion“ zusammengefasst. Diese Voraussetzungen müssen alle erfüllt sein, um das Gütezeichen „Bitumenemulsion“ zu führen. 5|2023
Nachhaltigkeit 27 Das Anspritzen der gefrästen Unterlage mit Bitumenemulsion gewährleistet einen optimalen Schichtenverbund. Deshalb müssen Unternehmen für das entsprechende Gütesiegel ihre technische und fachliche Eignung nachweisen. Prüfung und Lieferung von Asphalteinlagen Besondere Güte- und Prüfbestimmungen für die Prüfung und Lieferung von Asphalteinlagen: Das Gütezeichen für die Prüfung und Lieferung von Asphalteinlagen kann sowohl vom Hersteller als auch z. B. von einem Händler beantragt werden. In beiden Fällen ist der Antragsteller dafür verantwortlich, dass die Vorgaben der Besonderen Güte- und Prüfbestimmung eingehalten werden. Asphalteinlagen unterliegen gemäß der DIN EN 15381 der CE-Kennzeichnung. Auch hier ist lediglich das 2+-System vorgesehen. Eine permanente Fremdüberwachung der Produkte an sich wird nicht gefordert. Aus diesem Grund wurde in der Besonderen Güte- und Prüfbestimmung eine detaillierte Regelung für die regelmäßige Fremdüberwachung der Produkte mit aufgenommen. Des Weiteren gibt es klare Anforderungen an die Überwachung, an die Fremdüberwacher, an die Durchführung der Probennahme und der Lieferkennzeichnung/Produktidentifikation. Weiterhin ist der Gütezeichenbenutzer dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass zu jeder Zeit aktuelle Einbauanleitungen seiner Produkte den verlegenden Unternehmen zur Verfügung stehen. Diese müssen sich zweifelsfrei den tatsächlich im konkreten Projekt eingesetzten Asphalteinlagen zuordnen lassen und produkt- oder produktartenspezifische Charakteristika, die für die Verlegung von Bedeutung sein könnten, beschreiben. Um sicherzustellen, dass Verleger nachweislich Erfahrung mit den jeweils zu verlegenden Produkten haben, muss der Gütezeichenbenutzer entsprechende Verlegerzertifikate erstellen und den Verlegern zur Verfügung stellen. Unter den genannten Voraussetzungen ist ein Unternehmen, das Asphalteinlagen in den Verkehr bringt, berechtigt, das Gütezeichen „Herstellung“ zu verwenden. Luxivit Granit® Aufhellungsgestein Luxivit Granit® ist ein sehr heller Naturstein der zur Aufhellung für den Asphaltstraßenbau Verwendung findet. Seine helle Farbe und kristalline Steinstruktur bewirken eine hohe Licht- und Wärmereflexion. Als Zuschlagstoff für aufgehellte Asphaltdeckschichten hat sich Luxivit® schon vielfach bewährt. Außerdem wird Luxivit Granit® Aufhellungsgestein auch schon als Abwehr von überhitzten Innenstadtstraßen und Plätzen verwendet. erhöhte Griffigkeit durch Zugabe von Luxivit® – PSV 57 bis zu 8 °C geringere Erwärmung gegenüber dunklem Gestein wegen Sonnenreflektion Bayer. Wald Granitwerke K. A. Thiele GmbH & Co. KG Am Bahnhof 12 94538 Fürstenstein info@thiele-granit.de · www.thiele-granit.de · Telefon: 08504 9119-0 Straße mit Luxivit Granit® nach 12-jähriger Nutzungsdauer im Vergleich zu einem 5|2023 grauen Granit mit ähnlich langer Liegezeit.
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