34 Digitalisierung Elektronische Arbeitszeiterfassung Führt der neue Gesetzesentwurf zur Stechuhr 2.0? Ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sieht die elektronische Arbeitszeiterfassung vor. Das sorgt für Diskussionen: Kommt hier eine neue bürokratische Hürde, droht gar das Ende der Vertrauensarbeitszeit? Oder bringt eine elektronische Zeiterfassung sogar handfeste Vorteile für gut vorbereitete Unternehmen? Wir haben mit Marian Asche von unserem assoziierten Mitglieds unternehmen OptiTime gesprochen. : Herr Asche, vor einigen Monaten hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen neuen Referentenentwurf veröffentlicht, der die elektronische Arbeitszeiterfassung vorsieht. Was steht Neues drin? Marian Asche: Grundsätzlich ist die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung nichts Neues. In Deutschland besteht seit dem 13.09.2022 die Pflicht zur systematischen Erfassung der geleisteten Arbeitszeit (siehe § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG). Dies wurde im Mai 2019 vom EuGH gefordert und nun umgesetzt. Diese Pflicht beinhaltet, dass der Arbeitgeber ein verlässliches, objektives und revisionssicheres System bereitstellen muss, um die tägliche Arbeitszeit (Beginn, Ende und Dauer) aller Arbeitnehmer zu erfassen. Wirklich neu an dem Gesetzesentwurf, über den die Bundesregierung nun berät, ist, dass er eine elektronische Erfassung am Tag der Arbeitsleistung vorschreibt. „Elektronisch“ bedeutet alles, aber nicht handschriftlich. Das geht im Prinzip auch mit Excel, wenn die revisionssichere Versionierung und Speicherung gesichert ist. „Am Tag der Leistung“ ist so zu verstehen, dass grundsätzlich keine rückwirkende Erfassung vergangener Arbeitszeiten erlaubt ist. Allerdings ist eine gute Zeiterfassung kein Nachteil. Sie ist sogar eher ein Wettbewerbsvorteil. Kritiker sagen, eine solche Form der Zeiterfassung erschwere die flexible Planung von Arbeitszeiten. Das steht im Gegensatz zu der Forderung der Auftraggeberseite, Straßenbauprojekte schneller abzuschließen, damit der Verkehr frühzeitig wieder rollen kann. Wie geht das zusammen? Dass die Baubranche auf mehr Bürokratie kritisch reagiert, kann ich gut nachvollziehen. Marian Asche, geschäftsführender Gesellschafter OptiTime Süd (Quelle: OptiTime) Man denke nur an die neue Wegezeiten-Entschädigung für Baubetriebe, die jüngst umgesetzt werden musste. Da entsteht der Eindruck, eine Vorgabe aus Brüssel und Berlin folge auf die nächste. Auf der anderen Seite war bereits seit Längerem klar, dass Deutschland die europäischen Vorgaben umsetzen würde. Die vorige Regierung konnte sich nicht einigen, die aktuelle musste es nun. Allerdings ist eine gute Zeiterfassung kein Nachteil. Sie ist sogar eher ein Wettbewerbsvorteil. Unsere Kunden nutzen die Möglichkeiten, um z. B. ihre Betriebsabläufe effizienter und somit rentabler zu gestalten oder ihre teils sehr unterschiedlichen Unternehmensbereiche genauer und vergleichbarer zu steuern. Elektronische Arbeitszeiterfassung: Was ist der Stand? Das Bundesarbeitsministerium berät über eine Reform des Arbeitszeitgesetzes. Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit sollen künftig elektronisch und noch am selben Tag erfasst werden. Der Referentenentwurf (RefE-ArbZG) beinhaltet eine Öffnungsklausel, die Ausnahmeregelungen bei Bestehen eines Tarifvertrages ermöglicht. Danach muss die Erfassung nicht elektronisch und nicht am gleichen Tag erfolgen, jedoch spätestens nach Ablauf des siebten Tages vorliegen. Außerdem sind Übergangsvorschriften für die Umsetzung der elektronischen Zeiterfassung vorgesehen: Arbeitgeber ab einer Zahl von 250 Mitarbeitern müssen sie erst innerhalb eines Jahres, bei 50 bis 250 Mitarbeitern sogar erst zwei Jahre nach Inkrafttreten des Geset zes vollumfänglich umgesetzt haben. Bei 10 bis 50 Mitarbeitern räumt der Referentenentwurf fünf Jahre Zeit für die Umsetzung ein. Bei weniger als 10 Mitarbeitern ist eine elektronische Erfassung nicht erforderlich. Allerdings hat eine (analoge) Zeiterfassung zu erfolgen. Nach einem Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13. September 2022 besteht in Deutschland eine Pflicht zur systematischen Erfassung der gesamten Arbeitszeit. Das höchste deutsche Arbeitsgericht folgte damit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Mai 2019. 5|2023
Digitalisierung 35 Zusätzlich verfügen sie über eine umfangreiche Datenbasis mit der z.B. Kalkulationen oder Preissetzungen deutlich genauer angestellt werden können. Zu Ihrer Frage nach der Flexibilität: Der aktuelle Entwurf beinhaltet für den Bausektor schon heute Öffnungsklauseln. Diese ermöglichen es z. B. den Tarifparteien, die rückwirkende Erfassung (bis zu 7 Tage) zu erlauben. Zusätzlich sind, gestaffelt nach Unternehmensgröße, Übergangsfristen vorgesehen. Und dass dieser Entwurf das Ende der Vertrauensarbeitszeit bedeutet, ist schlicht ein Gerücht. Die Tarifparteien können auch hier gesonderte Regelungen finden. Flexibilität ist also vorgesehen, aber auch nur, wenn diese im Bautarif geregelt wird. erfolgreiche Einführung einer Zeiterfassung gut vorbereitet werden will. Jedes Unternehmen hat eigene Arbeitsabläufe und Strukturen, die man dokumentieren und für eine gute Zeiterfassungslösung berücksichtigen sollte. Auch die verschiedenen Interessensgruppen haben eigene Anforderungen, während z. B. das Controlling eine möglichst genaue und detaillierte Erfassung wünscht, ist den Bauleitern, Polieren und der Personalabteilung meist ein eher schlanker und effizienter Prozess wichtig. Hier sollten alle Beteiligten früh in die Einführung der Zeiterfassung eingebunden werden, um einen bestmöglichen gemeinsamen Weg abzustimmen. Denn nur mit einer guten Kommunikation wird die Erfassung später angenommen. Das ist letztlich die entscheidende Abnahme für jedes System: Der Erfolg einer Zeiterfassung steht und fällt mit der Akzeptanz der Mitarbeiter. Wer jetzt ein System wie unseres einführt, ist für die zu erwartenden Anforderungen gerüstet und hat in jedem Fall mehr Nutzen als Kosten. Herr Asche, vielen Dank für das Gespräch. Das genaue Hinsehen beruhigt. Aber wie schätzen Sie die Erfolgschancen des Gesetzesentwurfs grundsätzlich ein? Ist damit zu rechnen, dass er so oder so ähnlich in näherer Zeit umgesetzt wird? Das ist natürlich schwer zu sagen, aber es spricht vieles dafür. Das EuGH-Urteil ist ziemlich eindeutig. Die Länder bekommen von der EU zwar einen zeitlichen Spielraum für die Umsetzung, aber die Inhalte sind klar vorgegeben. Deshalb gehen wir davon aus, dass eine Spezifizierung der Arbeitszeiterfassung zeitnah kommen wird. Der aktuelle Entwurf geht den üblichen Weg des Gesetzgebungsprozesses, auf dem es sicherlich noch Anpassungen geben wird. Zumindest hat die FDP bereits Diskussionsbedarf angemeldet. Wir sind ein mittelständisches Unternehmen und beschäftigen uns mit der Herstellung von Asphaltmischgut für den Straßenbau. Wir gehören zu den namhaften Produzenten in Baden-Württemberg, sind seit mehr als 60 Jahren auf diesem Markt tätig und betreiben mehrere Mischanlagen in unserem Marktgebiet. Zur Unterstützung unseres Vertriebs in Baden-Württemberg suchen wir für die Vermarktung von Asphalt im Straßenbau – zum nächstmöglichen Zeitpunkt – eine(n) Vertriebsmitarbeiter /-in Digitale Arbeitszeiterfassung führt im Alltag zu mehr Nutzen als Aufwand. (Quelle: Adobe Stock) Empfiehlt es sich, noch eine Weile abzuwarten, wie diese Veränderungen ausfallen? Oder sollten Unternehmen sich zeitnah mit der Einführung einer elektronischen Zeiterfassung beschäftigen? Wir begegnen öfter einer abwartenden Haltung. Die Praxis zeigt allerdings, dass eine Ihre Aufgaben: • Pflege der Geschäftskontakte sowie Neukundenakquise bei Bauunternehmen im Tief- und Straßenbau • Betreuung und Organisation von Großbaustellen • Selbständige Bearbeitung einzelner Vertriebsgebiete Ihr Profil: • Ausbildung oder Studium im technischen oder kaufmännischen Bereich • Berufs-/Branchenerfahrung von Vorteil • IT-Kenntnisse SAP und MS Office erwünscht • Eigeninitiative, Zielstrebigkeit, Einsatzbereitschaft und Teamfähigkeit Wir bieten: Neben einem leistungsgerechten Gehalt, einem Firmenwagen und persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten bieten wir Ihnen Raum zum selbständigen Arbeiten in einem hoch motivierten Vertriebsteam. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Bitte senden Sie Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen gerne auch per E-Mail an: Makadamwerk Schwaben GmbH & Co. KG Siemensweg 5 70794 Filderstadt Telefon: 0711/50319–0 info@mw-schwaben.de www.makadamwerk-schwaben.de 5|2023
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