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Taxi Times DACH - 2. Quartal 2023

KRANKENFAHRTEN ZEIT FÜR

KRANKENFAHRTEN ZEIT FÜR EINEN BUNDESWEITEN RAHMENVERTRAG! Vereinbarungen mit Krankenkassen bestehen oft aus »Rahmenvereinbarung« und »Entgeltregelung«. Während Letzteres weiterhin regional eigenständig bleiben sollte, wäre es an der Zeit, Rahmenverträge bundesweit einheitlich zu gestalten. Wie fast alles ist im Sozialgesetzbuch (SGB) auch die Grundvoraussetzung für die Versorgung mit Krankentransportleistungen geregelt. In § 133 ist der Abschluss von Verträgen zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern zur Sicherstellung von flächendeckender Versorgung auch für Krankenbeförderungen im Rahmen des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) gefordert. Die Verträge beinhalten die Vergütungsvereinbarungen und die zugehörigen Rahmenbedingungen, in denen geklärt wird, was, wie und wann angerechnet werden kann. Die – meistens von den Verbänden auf Landesebene abgeschlossenen – Verträge sind entweder Gesamtverträge (Vergütung und Rahmen) oder in einen Rahmenvertrag und einen separaten Vergütungsvertrag aufgeteilt. Die Vergütungsvereinbarungen für die Taxi- und Mietwagenunternehmer eines Bundeslandes werden auch für die Beförderung von Versicherten von Krankenkassen anderer Bundesländer anerkannt. Befördert etwa ein Unternehmer aus dem Rheinland einen Versicherten der AOK Hessen, dann erkennt diese den in NRW an. REGELUNG ZUM SCHUTZ DER UNTERNEHMER Nicht klar geregelt ist der Schutz der Unternehmer. Was ist etwa unter einer „ordnungsgemäß“ ausgestellten Verordnung zu verstehen? Was müssen bzw. können Fahrer und Unternehmer bei einer vom Arzt ausgestellten Verordnung prüfen? Ob die Behandlung tatsächlich stationär ist? Wann sie stattfand? Ob Merkzeichen bzw. Pflegegrad stimmen? Dürfen bzw. müssen diese Angaben überprüft, also nachgefragt werden oder verbietet der Datenschutz diese Nachfrage – bzw. ist hier nicht Vertrauensschutz für den Leistungserbringer gegeben? Die genehmigungsfreien Fahrten müssten von der Kasse übernommen werden. Falls sie nicht die entsprechenden Unterlagen zu Merkzeichen/Pflegegrad hat, der Patient doch nur ambulant im Krankenhaus war oder der Aufenthalt schon länger zurückliegt, muss der Unternehmer sehen, wie er an sein Geld kommt. Häufig verstehen Patienten nicht, warum sie dann trotz Verordnung eine Rechnung bekommen, und lehnen die Zahlung ab. Das sind nur einige Beispiele, warum trotz ordnungsgemäß ausgestellter Verordnung Fahrten nicht von der Krankenkasse bezahlt werden. Es ließen sich unzählige weitere aufzählen, die immer wieder zu Ärger und Einnahmeverlust führen. Da Taxifahrten je nach Vergütungsvereinbarung einer Sondergenehmigung nach § 51 PBefG bedürfen, sind Vergütungsverträge auf Landesebene sinnvoll. Anders ist es bei den Rahmenverträgen, die Vereinbarungen beinhalten, wie, wann und zu welchen Voraussetzungen eine Abrechnung mit der Krankenkasse erfolgen kann. Da hierbei Bundesgesetze eine Rolle spielen, sollte über einen einheitlichen Rahmenvertrag mit bundesweiter Gültigkeit nachgedacht werden. Die Nachfrage bei der Bundesaufsicht der Krankenkassen, ob und inwieweit der Unternehmer welches Risiko zu tragen hat, ergab den Hinweis, letztlich obliege es den Vertragspartnern nach § 133 SGB V, „ggf. in den Verträgen Genaueres zu Art und Umfang von Verordnungs- bzw. Abrechnungsprüfungen zu vereinbaren“. Darin könne auch festgelegt werden, welche Anforderungen seitens des Leistungserbringers der Krankenfahrt an die Prüfung einer gültigen ärztlichen Verordnung zu stellen sind. Das alles spricht für bundeseinheitliche Rahmenverträge. Gerade in unserer schnelllebigen – und nach möglichst billigen Dienstleistungen rufenden – Gesellschaft werden klare, faire und verlässliche Verträge immer wichtiger. gs GISELA SPITZLEI Gisela Spitzlei war von 1974 bis 2005 Taxiunternehmerin und steht seit 1980 dem Abrechnungszentrum Spitzlei vor. Gewerbepolitisch engagiert sie sich seit 1974 und ist seit den 1990er-Jahren im Fachausschuss Krankenfahrten des Bundesverbands BVTM, seit 1999 als dessen Vorsitzende. FOTO: Axel Rühle 30 2. QUARTAL 2023 TAXI

INTERNATIONAL DER GROSSE ZORN AUF UBER IN FÜNF METROPOLEN Uber- und Taxifahrer hatten Anfang Juni in Brüssel, Amsterdam, Genf, Paris und London zeitgleiche Protestkundgebungen gegen Uber durchgeführt. Die Themen waren teils unterschiedlich. DIE GROSSE ORIENTIERUNGSLOSIG- KEIT IN MOSKAU Die Drohnenangriffe unbestimmter Herkunft auf das Moskauer Regierungsviertel führten dort zu Sicherheitsmaßnahmen, unter denen auch die Taxifahrer zu leiden haben. In Amsterdam, dem europäischen Hauptsitz der Uber-Zentrale, lag der Schwerpunkt der Proteste auf der Scheinselbstständigkeit der Fahrer. Die Demo fand rund zwei Wochen vor dem Termin eines Berufungsverfahrens statt, bei dem es um die Einstufung von Uber als Arbeitgeber geht (über das Ergebnis werden wir auf unserer Website www.taxitimes.com berichten). Rund 50 Uber-Fahrer waren im Konvoi zum Firmensitz gefahren. Die Türen bei Uber blieben allerdings verschlossen, zu Gesprächen war der Plattformvermittler nicht bereit. In einigen Städten wurden auch andere Themen aufgegriffen, etwa das automatische Blockieren von Fahrern in den Apps oder die hohe Vermittlungsprovision bei Uber-Aufträgen von 25 Prozent. In Brüssel hatten sich etwa 100 Uber-Fahrzeuge und „Straßentaxis“ (App-Taxis) an den Protesten beteiligt. Die dortigen Uber-Mitarbeiter hatten sich, beschützt von etwa 20 Polizisten, hinter dem eisernen Eingangstor des Geländes in ihre Büroräume zurückgezogen. Die Protestaktionen gingen von den jeweiligen Gewerkschaften der Länder aus. wf Uber-Proteste in Brüssel NOCH MEHR INTERNATIONALE TAXITHEMEN Ohne Navis wissen Moskauer Taxis nicht, wie sie fahren müssen. Die russische Regierung scheint mit weiteren Angriffen auf Moskau zu rechnen und stört oder unterbricht zu Zeiten, in denen mit Luftangriffen zu rechnen ist, die GPS-Signale. Das hat zur Folge, dass Autofahrer zeitweise keine Navigationssysteme nutzen können, worunter einem Bericht zufolge auch die Moskauer Taxifahrer massiv leiden. Sie scheinen ihre Stadt nicht zu kennen und daher die Fahrgastziele nicht zu finden. Viele der Fahrten werden daher für Fahrgäste zu einer aufregenden „Magical Mystery Tour“, vor allem wenn es ins historische Zentrum geht, wo sich die wichtigsten Regierungsgebäude – mit den meisten GPS-Störsendern – befinden. Laut einem beliebten Taxiforum in Moskau versuchen Taxifahrer derzeit, ihre Fahrgäste dazu zu bringen, ihre Fahrt zu diesem Zentrum zu stornieren. Besonders unangenehm ist dies für Kunden, die ihre Bestellungen über den größten Anbieter Yandex bestellt und bereits im Voraus per Karte bezahlt haben. Diese Vorauszahlung wird nur nach langwierigen Verhandlungen mit dem Appanbieter zurückerstattet. wf FOTOS: Wim Faber, Dantaxi DÄNEMARKS TAXIFLOTTE WIRD NACH UND NACH ELEKTRISCH Was in Deutschland derzeit nur für Hamburg gilt, ist in Dänemark landesweit bestimmt: Neukonzessionen für Taxis werden dort nur dann erteilt, wenn die eingesetzten Fahrzeuge eine bestimmte Effizienzklasse nachweisen – was de facto den reinen Dieselmotor als Antriebsart von vornherein ausschließt. Durch frühzeitige Planung sind Dänemarks Taxibetriebe und -vermittler auf diesen Wandel allerdings gut vorbereitet. 2013 das erste E-Taxi in die Flotte aufgenommen. Mittlerweile hat man über 500 Elektro-Taxis im Einsatz. Dafür nutzt man den größten Ladeknotenpunkt für Elektro-Taxis in Skandinavien, den man 2021 in Zusammenarbeit mit E.ON errichtet hat. Dies sei laut Dantaxi Geschäftsführer Carsten Aastrup die bedeutendste Maßnahme seines Unternehmens für die Energiewende gewesen und habe dazu geführt, dass ein großer Teil der Fahrzeuge ohne die Das größte Unternehmen und Vermittler des Landes hatte bereits Dantaxi-Geschäftsführer Carsten Aastrup sieht eine große Zukunft für E-Taxis in Dänemark. Nutzung öffentlicher Ladestationen aufgeladen werden kann. sg TAXI 2. QUARTAL 2023 31

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