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Taxi Times DACH - 4. Quartal 2023

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KOLUMNE BEI

KOLUMNE BEI KRANKENFAHRTEN MUSS NOCH VIELES AUF DEN PRÜFSTAND EIN DEBATTENBEITRAG VON GISELA SPITZLEI Was die Daseinsvorsorge betrifft, sind die Krankenfahrten ein wesentlicher Bestandteil, ohne den im Gesundheitswesen nichts geht. Dafür sprechen die Zahlen aus dem Gesundheitsministerium eine deutliche Sprache, z. B. im Jahr 2019 knapp 40 Millionen Transporte – eine Zahl, die sich sicher in den nächsten Jahren noch deutlich erhöhen wird. Wie wir auf dem Deutschen Taxi- und Mietwagentag in Ludwigshafen erfahren durften, ist auch bei den Krankenkassen das Thema Krankenfahrten aktiv im Gespräch. Im Rahmen der Digitalisierung, der Umsetzung von E-Avis, E-VO, Image-Verfahren wird es in den nächsten Jahren viele Veränderungen geben. Auch das Thema Leitstellenvermittlung zur Entlastung des inzwischen völlig überforderten Rettungsdienstes wird in der Zukunft Leistung vom Taxi-/Mietwagengewerbe fordern. Hieran gilt es nun aktiv mitzuarbeiten. Einer der wesentlichen Punkte für die gute Umsetzung der Digitalisierung werden die entsprechenden Bedingungen sein. Dazu gehören vor allem Änderungen im Sozialgesetzbuch und den dazugehörenden Richtlinien sowie ein Rahmenvertrag auf Bundesebene, der die zu erfüllenden Bedingungen für alle festhält. Damit sind nicht die Vergütungsvereinbarungen gemeint, sondern es geht darum, dass auch die Programmierer der Abrechnung künftig einheitliche und damit überall umsetzbare Richtlinien haben. Vor allem aber, dass in diesem Rahmenvertrag auch die von den Unternehmern zu erfüllenden Bedingungen klar und deutlich formuliert werden. Dass Rechtssicherheit geschaffen wird für die Ausführung der Dienstleistung, gerade auch für die beteiligten Unternehmer. Beispiel: die genaue Erklärung, was eine ordnungsgemäße Verordnung ist und wer dafür haftet. Zurzeit wird der Unternehmer, der diese Verordnung ja nicht ausstellt, dafür in die Pflicht genommen, wenn die Verordnung den Anforderungen der jeweiligen Krankenkasse nicht genügt. Reklamationen und deren Heilung muss der Unternehmer beim Arzt einholen, denn nur dieser ist berechtigt, eine Änderung durchzuführen oder zusätzlichen »Es muss Rechtssicherheit geschaffen werden für die Ausführung der Dienstleistung, gerade auch für die beteiligten Unternehmer.« Gisela Spitzlei, Vorsitzende des Ausschusses für Kranken- und Sonderfahrten im BVTM Vermerk anzubringen. Eine sehr aufwendige, teure und belastende Aufgabe für den Unternehmer, vor allem, weil gerade für die geforderten Änderungen und Bestätigungen in den Praxen kaum Verständnis besteht. Leider muss man auch immer wieder erfahren, wenn dann wegen der Ablehnung der Krankenkassen aus formalen Gründen die Rechnung an die Patienten gesendet wird, dass dann, wenn sie mit dieser Rechnung zu ihrer Krankenkasse gehen, ohne weitere Änderung die Kosten übernommen werden. Zusätzlich müssen die Genehmigungsvoraussetzungen bzw. die Genehmigung von Krankenfahrten generell auf den Prüfstand. Wenn die Leitstellenvermittlung erfolgreich sein soll, so gehört dazu dann auch die genehmigungsfreie Übernahme der von dort vermittelten Fahrten. Dass das Genehmigungsverfahren heute ein bürokratisches Monster ist, das Menschen gerade in einer psychisch und physisch schweren Phase ihres Lebens belastet, und dass Hilfe vom Unternehmer dabei immer öfter mit der Begründung „Datenschutz“ abgelehnt wird, gehört auch auf den Prüfstand. Eine der Begründungen für die Genehmigungspflicht ist, dass sonst ohne Kontrolle überallhin befördert wird. Dem ist entgegenzuhalten, dass schon jetzt in den vorhandenen Rahmenverträgen geregelt ist, dass nur zur nächsterreichbaren (geeigneten) Behandlung befördert werden darf, es sei denn, der Arzt hat ausdrücklich unter Behandlungsstätte ein anderes Ziel angegeben. Es liegt also in der Verantwortung des Arztes, der als Einziger berechtigt ist, eine Verordnung auszustellen, und nicht in der Verantwortung des Dienstleisters. Um Digitalisierung und optimale Nutzung der vorhandenen Ressourcen in Zukunft möglich zu machen, müssen nicht nur Computerprogramme geschrieben werden, sondern auch die Bedingungen auf den Prüfstand. Um das zu erreichen, ist es auch wichtig, dass die öffentliche Wahrnehmung der Leistung – Krankenfahrten durch das Gewerbe – mehr und besser kommuniziert wird. gs FOTO: BVTM 34 4. QUARTAL 2023 TAXI

KOLUMNE GEMEINSAM MIT GLEICHGESINNTEN MEHR ERREICHEN! EIN DEBATTENBEITRAG VON BÄRBEL VON TEUFFEL FOTO: Axel Rühle Transport-Unternehmerin im ländlichen Raum zu sein, ist für mich mehr Berufung als Beruf. Hier gilt es vor allem, Krankenfahrten zu organisieren, Schülerinnen und Schüler sicher und zuverlässig zum Unterricht zu bringen sowie Angebotslücken im klassischen ÖPNV zu schließen, wie beispielsweise als Ersatz für eine Buslinie einzuspringen. Mein Unternehmen – Luke Autoverkehr – bietet aus einem Sortiment an Dienstleistungen u. a. hierfür vielseitige Mobilitätslösungen an. Und dieses breit gefächerte Portfolio ist auch dringend notwendig, um die Herausforderungen im ländlichen Raum schultern zu können. Mit der eigentlichen Arbeit als Unternehmerin ist es jedoch nicht getan, wenn man Hindernisse identifiziert, die es – nicht nur für einen selbst, sondern für die gesamte Branche – zu überwinden gilt. Schnell stellt man fest, dass es Verbündete braucht, um Herausforderungen für das Gewerbe nachhaltig anzugehen. Sich Gleichgesinnte zu suchen, um Positionen zu bündeln und mit einer Stimme vorzutragen, ist essenziell für das Durchsetzen politischer Forderungen, aber auch für den betriebswirtschaftlichen Erfolg eines jeden Unternehmens. Sehr wichtig, um erfolgreiche und zuträgliche Vertragskonditionen mit den Krankenkassen auszuhandeln oder mit den jeweilig zuständigen Verkehrsbehörden Tariferhöhungen besser durchsetzen zu können. Und – um natürlich auch bundesweit seine Interessen im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) gut vertreten zu wissen. Kurzum: Interessenvertretung für Taxiunternehmerinnen und -unternehmer ist ein entscheidendes Instrument, um seine Interessen zu schützen und Vorschriften zu gestalten. Es ermöglicht, im Entscheidungsprozess eine Stimme zu haben und sich für die eigene Branche starkzumachen. Für mich war es daher nur die logische Konsequenz: Wenn ich etwas für mein Unternehmen und meine Branche erreichen will, muss ich mich gewerbepolitisch engagieren. Mein Familienunternehmen Luke wurde bereits 1956 von meinen Eltern gegründet und ist seit fast 50 Jahren Mitglied im Verband des Verkehrsgewerbes Baden. Für mich war daher »Der Zusammenschluss innerhalb unseres eher kleinteiligeren Gewerbes macht uns stark und resilienter gegen Konkurrenz von außen.« Bärbel von Teuffel, Vorstandsmitglied des Bundesverbandes Taxi und Mietwagen naheliegend, mich dort zu betätigen. 2008 wurde ich in die Vorstandschaft Fachvereinigung Taxi des VV Baden gewählt, deren Vorsitzende ich seit 2020 bin. Auch die gewerbepolitische Arbeit des Bundesverbandes Taxi und Mietwagen (BVTM) hat mich schon immer sehr interessiert. Deshalb engagiere ich mich in den Ausschüssen Gewerbepolitik und Krankenfahrten und wurde 2021 in die Vorstandschaft des BVTM gewählt. Als Vertreterin des ländlichen Raumes kenne ich die Probleme vor Ort aus meinem Alltag und kann meine jahrelange Expertise als Unternehmerin mit einfließen lassen. Genauso wichtig ist das regionale Engagement. 2006 war ich Gründungsmitglied der Taxi IG Ortenau. Durch regelmäßig stattfindende Taxistammtische konnten wir eine weitgehende Einigung der Ortenauer Taxiunternehmer erreichen und regionale Themen besprechen, die ich an unsere politischen Interessenvertretungen auf Landes-, aber auch auf Bundesebene weiterreiche. Ein idealer verlängerter Arm der Verbände. Das alles wäre als Einzelkämpferin nicht möglich. Der Zusammenschluss innerhalb unseres eher kleinteiligen Gewerbes macht uns stark und resilienter gegen Konkurrenz von außen. Beispiel: Mit dem Positionspapier „Eilsache Taxi – Was die Politik jetzt tun muss“ ist es dem BVTM gelungen, einen prägnanten Forderungskatalog zu erarbeiten, der die Politik zum Handeln auffordert, das Taxigewerbe nachhaltig vor unlauterem Wettbewerb zu schützen. Zusammen ist man weniger allein! Ich appelliere und ermutige daher jede Unternehmerin und jeden Unternehmer, sich zu engagieren und zu organisieren. Dafür ist der jeweilige Landesverband ideal. Die Beitragskosten sind gering, der Output unschätzbar! Mit dieser Mitgliedschaft unterstützen Sie automatisch auch den BVTM und können z. B. auch vom Newsletter TAXIplus profitieren. Werden Sie zu einer Stimme des Gewerbes und vertreten Sie mit uns die Positionen, die für das Taxi und den klassischen Mietwagen wichtig sind! bvt TAXI 4. QUARTAL 2023 35

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