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Taxi Times DACH - 4. Quartal 2023

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DIE TAXITHEMEN

DIE TAXITHEMEN 2023 TABEA WIRD IN DER FLÄCHE AUSGEROLLT Die digitale Abrechnung der Bahntaxi-Gutscheine hat sich etabliert. Sie wird jetzt von den Städten auf die ländlichen Regionen ausgeweitet. Sebastian Wacker, der verantwortliche Koordinator bei der Deutschen Bahn AG (DB), war zum Deutschen Taxiund Mietwagentag gekommen, um Neues vom TaBeA-Projekt zu präsentieren. Den letzten Motivationsschub zur Digitalisierung habe vor einigen Jahren die Aufdeckung eines groß angelegten Missbrauchs gebracht, als in Dortmund Bahnmitarbeiter Gutscheine illegal an Teile des Taxigewerbes verkauft hätten. Das habe bei der DB zu Kündigungen und Strafanzeigen geführt. Mit den neuen QR-Code-Gutscheinen seien solche Straftaten ausgeschlossen. Gleichzeitig würde allen Beteiligten die Abrechnung erheblich erleichtert. Nach dem TaBeA-System vergütet die DB den rund 32.000 Taxiunternehmen in Deutschland einen Großteil der Rechnungsfahrten. Der Taxifahrer kann mittels auf den Gutschein gedrucktem QR-Code den Fahrauftrag für sich aktivieren. Durch eine Schnittstelle erscheinen die Gutscheininformationen einschließlich Fahrpreisdetails in der Regel direkt im Vermittlungssystem des Taxis. Am Fahrtziel schließt er die Fahrt ab, und die GPS-Positionen von Start- und Zielort werden mit dem Auftrag gespeichert. Dabei erkennt das TaBeA-System, ob es sich um eine Fahrt innerhalb des Pflichtfahrgebiets des einlösenden Taxis handelt (in diesem Fall übernimmt das System den vom Fahrer eingegebenen Fahrpreis) oder ob die pauschalen Kilometersätze gelten, die zwischen der DB und dem Bundesverband Taxi und Mietwagen e. V. (BVTM) im Rahmenvertrag vereinbart sind. ABRECHNUNG ERFOLGT AUTOMATISCH Wird der komplette Auftrag zeitnah und wie vorgesehen erledigt und im System registriert, so erfolgt die Abrechnung mit dem ausführenden Partnerunternehmen vollautomatisch. Ergeben sich aber Nachfragen, beispielsweise aufgrund der GPS-Daten, so wird der Auftrag in ein Nachprüfungsportal gestellt, über das dann nur die berechtigten Abrechnungspartner die Aufträge zur Auszahlung freigeben können. So kann die DB ihre Aufträge mit minimalem Aufwand an das Taxigewerbe weiterleiten und darf sich gleichzeitig sicher sein, dass diese ordentlich abgewickelt werden. Für die DB ist es wichtig, dass auch in der Fläche möglichst alle Taxis die Gutscheine abrechnen können, auch wenn dort nur selten Bedarf besteht und es sich für die Unternehmen vor Ort nicht lohnt, sich als digitaler TaBeA-Partner anzumelden. So soll die gesamte deutsche Taxiflotte für das Projekt verfügbar sein. Deshalb wird das Projekt derzeit in der Fläche ausgerollt. Mehr oder weniger alle Systempartner des Taxigewerbes können ihren Kunden über Schnittstellen den Zugang zum TaBeA-System ermöglichen. Auch die wenigen noch nicht digitalisierten Unternehmen oder solche, die keine Anbindung beauftragt haben, können zumindest für eine Übergangszeit TaBeA-Fahraufträge übernehmen und über regionale Abrechnungspartner abrechnen. Generell bleiben allerdings maximal 60 Tage Zeit, bis die Gutscheine zur Abrechnung im System gemeldet sein müssen. Danach verfallen sie. Seit dem 1. November 2023 gelten zum Teil andere Abrechnungsbedingungen. Gutscheinfahrten, die vom Taxibetrieb wie vorgesehen digital angenommen und verarbeitet werden, unterliegen nach wie vor den aktuellen geringeren Abrechnungsgebühren, da innerhalb des Systems auch ein erheblich geringerer Aufwand für die Abrechnung anfällt. Wer Gutscheine nicht digital annimmt, verursacht einen erhöhten Aufwand beim Abrechnungspartner und zahlt deswegen auch höhere Gebühren. So sollen Anreize zur Digitalisierung gesetzt und zugleich anfallende Aufwände gerecht vergütet werden. Daher werden für die Abrechnung von digital verarbeiteten Fahrten bis zu fünf Prozent vom Bruttoumsatz fällig, während für nicht digital verarbeitete Fahrten die Gebühr nun bis zu zehn Prozent beträgt, jedoch mindestens 15 Euro pro Fahrt. BVTM-Geschäftsführer Michael Oppermann bemerkte in seinem Vortrag, dass das Taxi-Gewerbe im TaBeA-Projekt endlich FOTO: Taxi Times 6 4. QUARTAL 2023 TAXI

DIE TAXITHEMEN 2023 Von links: Michael Oppermann (BVTM), Sebastian Wacker (DB), Roman Marx (BVTM/Taxi Deutschland) Der BVTM informiert über das TaBeA-System einmal mit seinen Stärken überzeugen könne: Mit 32.000 beteiligten Unternehmen und 50.000 Fahrzeugen könne ihm hier kein Mitbewerber Konkurrenz machen. Außerdem werde mit einer Pooling-Quote von 2,0 Fahrgästen pro Fahrt ein Wert realisiert, von dem andere „Sammler“ wie Moia nur träumen könnten. Er stellte die exakten Abrechnungsmodalitäten vor: Den DB- Gutscheinen liegen stets die zu fahrenden Kilometer gemäß aktueller Verkehrslage zugrunde, in der Regel auf Basis der kürzesten Strecke (Feldwege u. Ä. ausgenommen). Ergibt eine Überprüfung bei der vorangehenden Fahrpreisermittlung jedoch, dass sich durch die Wahl der kürzesten Strecke die Fahrzeit um mehr als 30 Minuten oder 30 Prozent verlängert, wird für die Besetztfahrt, also die Hinfahrt, stattdessen die schnellste Route zugrunde gelegt. Für die Rückfahrt wird immer der kürzeste Weg vergütet, egal, ob der Fahrer auch hier eine schnellere Route wählt. Ihm ist eine Überprüfung der Fahrpreisberechnung gemäß dieser Vorgaben also möglich, wenn auch nicht immer einfach. betonte er, dass das von Taxi Deutschland zur Abrechnung etablierte System sich auch für weitere große Auftragspartner eigne, die den Vorteil der bundesweiten Großflotte in Anspruch nehmen wollen. Wie lange man die aktuelle Teilnahmeoption auch für nicht digitalisierte Partner noch aufrechterhalten könne, konnte in der anschließenden Fragerunde nicht beantwortet werden, denn mit dieser zeitweiligen Öffnung falle ja gleichzeitig die erwünschte Kontrolloption der ordentlichen Fahrtabwicklung weg – und genau dieses Schlupfloch wollte man endgültig schließen. Digitalisierung bleibt also das Gebot der Stunde für alle Taxler deutschlandweit. Jüngster Schritt auf dem Weg zur flächendeckenden Funktion der Bahngutscheine: Der App-Vermittler Taxikomm24 ermöglicht die digitale Akzeptanz von Taxigutscheinen zu minimalen Kosten. Guido Kuth, Geschäftsführer der ExRam Innovations GmbH aus Eschweiler: „Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht und können unseren Kunden schon seit einiger Zeit die TaBeA-Integration anbieten. Bei Entwicklungen nehmen wir gerne unsere Kunden direkt mit ins Boot und bitten um Feedback. Durch dieses können wir nun einen intuitiven und schnellen Arbeitsablauf bereitstellen.“ rw TSE leicht gemacht! BEI ABWEICHUNGEN WIRD NACHGEPRÜFT Ein weiterer Knackpunkt: Oft erscheint es sinnvoll, Fahrgäste gleich zu Hause abzusetzen, insbesondere, wenn die Fahrt dadurch nicht länger ist als zum ursprünglichen Zielbahnhof. Das führt dann aufgrund der vom Auftrag abweichenden Geodaten im TaBeA-System automatisch zu Fahrstreckendifferenzen – und somit zu einer Nachprüfung, da die Fahraufträge im Regelfall von Bahnhof zu Bahnhof gelten. Roman Marx vom BVTM erläuterte kleine Tücken, die sich bei der Abrechnung ergeben können, etwa die Fahrpreisangabe als Nettopreis auf dem Gutschein, die regelmäßig zu Irritation führe. Gleichzeitig MCT-07 – Ihre ideale TSE-Lösung Nur 1 Gerät – keine Zusatzboxen! TSE-Karte rein, Software-Update rauf, eichen – und fertig. Die TSE-Karte gibt’s stressfrei beim HALE Kundendienst. Signiert Belegdaten direkt im Taxi – und sendet diese gleich ans HALE Datencenter Die Zukunft im Taxi. Ihre Vorteile mit HALE MCT-07: FOTO: BVTM Der rote Aufkleber „DB Taxigutschein willkommen“ ist ein wichtiger Blickfang für manchen Bahnkunden. Zusatzeingaben durch den Fahrer möglich: Pauschalpreise, Fahrttypen, Zahlarten, ... Sichere Speicherung der Fiskaldaten im HALE Datencenter – mit Export-Funktion www.hale.at/de-de/mct-07 HALE electronic GmbH | A-5020 Salzburg | Email: vertrieb-d@hale.de www.hale.de | www.dachzeichen.de TAXI 4. QUARTAL 2023 7

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