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Taxi Times DACH - September 2017

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WAHL IN DEUTSCHLAND DIE

WAHL IN DEUTSCHLAND DIE GRÜNEN WOLLEN MOBILITÄT FÜR ALLE Alle Welt zerpflückt das PBefG nach Gutdünken. Die Grünen im Bundestag haben sich die Mühe gemacht zu schauen, was da drin steht, und was die vielfach geforderten Änderungen bewirken würden. Zu diesem Zweck hat der Grünen­ Bundestagsabgeordnete Stephan Kühn im Namen seiner Bundestagsfraktion ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten mit dem Titel „Reformbedarf PBefG – Rechtsrahmen für Mobilitätsangebote mit flexibler Bedienung unter besonderer Berücksichtigung des Bedarfs in Räumen und für Zeiten mit schwacher Nachfrage“ ist Anfang Juni einem kleinen Kreis von Experten vorgestellt worden und könnte in der kommenden Legislaturperiode die Basis für eine sachliche Diskussion über sinnvolle Verbesserungen des PBefG sein. STADT UND LAND FUNKTIO- NIEREN UNTERSCHIEDLICH Kühn witzelte, um das Personenbeförderungsrecht zu verstehen, bräuchte man ein abgeschlossenes Jurastudium. Dabei lässt sich dessen eigentlicher Zweck in einer Kernthese zusammenfassen: Das PBefG gewährleistet bezahlbare Mobilität für alle Stephan Kühn, Mitglied des Bundestags. als Daseinsvorsorge. Es dient dem Schutz der Verbraucher und nicht dem Schutz alteingesessener Verkehrsträger vor unliebsamer Konkurrenz, wie gerne behauptet wird. Wer öffentlichen Personen nah ­ verkehr an jedem Ort, zu jeder Zeit, zu überschaubaren Preisen und somit als „Daseins vorsorge für alle“ haben will, muss »Auf der ‚fernmündlichen‘ Übermittlung von Fahraufträgen zu bestehen, ist antiquiert.« diesen Verkehr regulieren und darf ihn nicht nur den Kräften des Marktes überlassen. Mit explodierenden Preisen bei starker Nachfrage und gar keinem Angebot bei geringer Nachfrage kann keine sozial verträgliche Mobilität sichergestellt werden. In Ballungsräumen funktioniert der ÖPNV mit dem bestehenden PBefG ganz gut. Allenfalls muss bei einer eventuellen Reform geprüft werden, ob es intelligentere wirtschaftlichere Lösungen behindert. Überhaupt muss bei der Zulassung neuer Verkehrsformen darauf geachtet werden, ob sie das Mobilitätsangebot tatsächlich verbessern. Oder nur bestehende Strukturen zerstören, um das Geschäft in die eigene Tasche umzuleiten. Im ländlichen Raum sieht es anders aus. Dort ist die allgemeine, flächendeckende Mobilität zu jeder Zeit unter den bestehenden Regeln kaum wirtschaftlich darstellbar. Ob hier mit anderen Regeln oder schlicht mit mehr öffentlichem Geld Verbesserungen erzielt werden können, darüber soll nachgedacht werden. DAS TAXIGEWERBE WÜRDE ZUGRUNDE GEHEN Anpassungen des PBefG an moderne Gegebenheiten werden als sinnvoll erachtet. Auf der „fernmündlichen“ Übermittlung von Fahraufträgen zu bestehen, ist in Zeiten, wo jeder einen Computer mit umfassenden Fähigkeiten in der Tasche bei sich trägt, antiquiert. Wenn jedoch das Rückkehrgebot für Mietwagen isoliert aufgehoben würde, wäre die Unterscheidung zwischen Taxis und Mietwagen dahin. Das Taxigewerbe mit seiner Betriebspflicht, Beförderungspflicht und Tarifpflicht würde zugrunde gehen, wenn sich Mietwagen ohne diese Anforderungen überall bereithalten dürften. Als wenig sinnvoll wird die Experimentierklausel im PBefG erachtet. Danach dürfen neue Dinge, die im Gesetz nicht vorgesehen sind, unter bestimmten Umständen erprobt werden, müssen aber nach vier Jahren wieder beendet werden, selbst im Erfolgsfall. Aber Achtung! Mit einer irgendwie gearteten Öffnungsklausel, wen auch immer zu ermächtigen, irgendwelche „Innovationen“ dauerhaft zu erlauben, wäre das Einfallstor für die jungen, dynamischen Erneuerer, die gerade mit und ohne Disruptionsgeheul in das Personenbeförderungsgeschäft drängen. Da muss eine klare Überprüfung eingebaut sein, ob die Neuerungen den ÖPNV tatsächlich verbessern und nicht dem Sinn und Zweck des Gesetzes widersprechen – nämlich Verbraucherschutz und mobile Daseinsvorsorge für alle. wh MONTAGE: Raufeld Medien FOTO: Stephan Kühn 8 SEPTEMBER / 2017 TAXI

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