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Taxi Times Special 2016 - Kauf

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EICHRECHT EICHFÄHIGE

EICHRECHT EICHFÄHIGE TAXIS Neue Taxis, bei denen der Unternehmer auf der Rechnung nachweisen kann, dass sie mit Taxipaket gekauft wurden, erhalten bei der Konformitätsbe wertung grünes Licht. Das gilt für folgende Modelle: TAXAMETER UND SIGNALGEBER GEHÖREN ZUSAMMEN Audi: A6 + A8 (L + K, nur Mietwagen paket) Citroën + DS Automobiles: DS 5, C-Elysée (L), C4 Cactus, C4 Picasso (SUV), C5 Tourer (K), (Grand) C4 Picasso, Berlingo (Van), Jumpy / Space Tourer, Jumper (Bus) Dacia: Logan MCV (K), Lodgy, Dokker (Van), Duster (SUV) Fiat: Scudo, Ducato (Bus) Ford: Mondeo (L + K), C-Max, S-Max (M-VAN), Grand C-Max, Galaxy, Transit Tourneo Connect (Van), Transit Tourneo Custom, Transit (Bus) Honda: CR-V (SUV) Hyundai: i30 (L + K), i40 (K), H-1 Travel (Bus) Kia: Optima (L + K, Hy) Lexus: GS (L) Mazda: CX-5 (SUV) Mercedes-Benz: B-Klasse, C-Klasse (L + K), Citan (Van), E-Klasse (L + K), S-Klasse (L), V-Klasse, Vito, Sprinter (Bus) Mitsubishi: Outlander (SUV, Hy) Nissan: Leaf, e-NV 200 (E), Pulsar (L), Qashqai, X-Trail (SUV), NV 200 Kombi / Evalia, NV 300, NV 400 (Bus) Opel: Insignia (L + K), Meriva (M-Van), Zafira (Van), Vivaro (Bus) Peugeot: 508 (L + K), 508 RXH (K), 5008, Partner Tepee (Van), Expert / Traveller, Boxer (Bus) Renault: Talisman (L + K), Scénic (M-Van), Grand Scénic, Kangoo, Grand Kangoo (Van), Espace (SUV), Trafic, Master (Bus) Seat: Alhambra (Van), Skoda Octavia, Superb (L + K) Toyota: Auris (L + K, Hy), Avensis (K), Mirai (L, WS), Prius (L, Hy), Prius+ (Van, Hy), Verso (Van), RAV4 (SUV, Hy), ProAce, ProAce Verso (Bus) VW-Pkw: Golf (K), Passat (L + K), Touran, Sharan (Van) VW-Nutzfahrzeuge: Caddy (Van), T6 (Bus) Ein reformiertes Eichgesetz sorgt dafür, dass nicht mehr jedes Fahrzeug ein Taxi werden kann. Die freie Auswahl ist eingeschränkt. ABKÜRZUNGEN / ERLÄUTERUNGEN: Bus (bis zu 9 Sitzplätze), E = Elektroantrieb, Hy = Hybridantrieb, K = Kombi, L = Limousine, M-Van = Mini-Van (maximal 5 Sitzplätze), SUV (höherer Einstieg), Van (bis zu 7 Sitzplätze), WS = Wasserstoff Eigentlich ist das Gesetz zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens (MessEG) und die damit verbundene Mess- und Eichverordnung (MessEV) schon am 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Doch die Umsetzung und deren Auswirkungen speziell für den Taxibereich sind derart kompliziert, dass die Eichämter der einzelnen Bundesländer zunächst alles beim Alten beließen bzw. wie in Berlin eine sehr pragmatische Lösung einführten. Dann aber – ab dem Jahreswechsel 2015/2016 – gin gen etliche Eichbehörden dazu über, die im Gesetz geforderte Konformitätsbewertung bei der Erst - eichung einzufordern. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet Konfor mitätsbewertung, dass die bisherige Ersteichung nun von einem Konformitätsbewertungsverfahren (KBV) abgelöst wird. Anders als die Ersteichung, die als hoheit - liches Recht nur von den Eichämtern durch - geführt werden durfte, unterliegt das KBV dem Privatrecht. Wer ein solches Verfahren durchführt, wird damit zur Konformitätsbewertungsstelle und muss nachweisen, dass die im Gesetz vorgeschriebenen Sicher - heitsanforderungen eingehalten werden. Diese Überprüfungen sind sehr aufwendig und damit von den Funkwerkstätten aus Kos tengründen nicht durchführbar. So gab es ab 1. Januar 2015 zwar ein neues Gesetz, aber letztlich keine Kontrollinstanz. Folglich mussten die Eichämter einspringen. Sie wurden die neuen Konformitätsbewertungsstellen – und interpretierten je nach Bundesland ihren neuen Job höchst unterschiedlich. Während die einen das Verfahren noch am selben Tag durchwinkten (wenn der Einbau des Taxameters durch die Funkwerkstatt schriftlich dokumentiert wurde), dauerte bei anderen Eichbehörden die Überprüfung mehrere Wochen. Parallel suchen die Mit - glieder eines Regelermittlungsausschusses nach Lösungen für eine bundeseinheitliche Vorgehensweise und nach Vereinfachungen. Was wird nun bewertet? Was muss kon form bzw. einheitlich sein? Das neue Eichgesetz fußt auf der Verwendung eines sogenann ten EU-Taxameters, das zusammen mit dem Signalgeber ein Messgerät ergibt. So steht es in der zu befolgenden Europäischen Messgeräterichtlinie (MID). Vereinfacht ausgedrückt geht es um eine lückenlose Dokumentation des Weges, den ein Impuls zwischen dem Signalgeber und der An zeige auf dem Taxameter zurücklegt. Auf diesem Weg dürfen keine (nachträglichen) Mani pulationen möglich sein. Dafür müssen drei Stellen garantieren: Fahrzeughersteller, Funkwerkstatt und Taxameterhersteller. Am einfachsten gestaltet sich das bei Letz teren – denn Hale, Kienzle, Semitron und Co erklären die Konformität Ihrer Ge räte anhand einer EG-Baumusterprüfbescheinigung. Komplizierter wird das bei den Fahrzeugherstellern. Sie legen ihren Impuls nur dann offen, wenn für das Fahrzeug ein Taxipaket entwickelt wurde. Somit haben Taxiunternehmer, die auf Marken zurückgreifen wollen, deren Hersteller kein Taxipaket werkseitig oder über einen Umrüster ent - wickeln lassen, eingeschränkte Auswahl - möglichkeiten. Ähnlich schwierig wird es bei Privatfahrzeugen, die nachträglich zu einem Taxi umgerüstet werden sollen. In beiden Fällen empfiehlt es sich, mit den Funkwerkstätten vor dem Kauf Kontakt aufzunehmen. Deren Spezialisten haben bei den Exoten oftmals „an den unmöglichsten Stellen“ noch ein Signal gefunden. jh 8 SEPTEMBER / 2016 TAXI ABBILDUNG: Taxi Times QUALITÄT, DIE ANKOMMT. WO SIE WOLLEN. Taxi-Unternehmer Peter Köhl schwört auf seine Toyota Hybrid-Flotte, die ihn immer wieder aufs Neue begeistert: „In meiner 30-jährigen Berufserfahrung hatte ich noch nie zuverlässigere und sparsamere Fahrzeuge, die so wenig Wartung benötigen. Wie zum Beispiel mein Toyota Prius: 420.000 Kilometer – ohne eine einzige Panne!“ Kraftstoffverbrauch Toyota Prius innerorts/außerorts/kombiniert 3,3–2,9/3,3–3,1/3,3–3,0 l/100 km, CO-Emissionen kombiniert 76–70 g/km (nach EU-Messverfahren).

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