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Taxi Times München - 1. Quartal 2022

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TAXITARIF FAKTEN GEGEN

TAXITARIF FAKTEN GEGEN DIE ANGST Weil in Deutschland sowohl die Inflationsrate als auch der Mindestlohn kräftig steigen, wird in München eine Preisanpassung beim Taxitarif nötig sein. Wie hoch darf die ausfallen? Der Gesetzentwurf liegt vor und wird wohl auch demnächst so beschlossen werden: Die neue Bundesregierung will zum 1. Oktober den gesetzlichen Mindestlohn auf zwölf Euro erhöhen, gleichzeitig die Minijob-Grenze auf 520 Euro anheben. Legt man den aktuellen Mindestlohn von 9,82 Euro zugrunde, bedeutet das eine Erhöhung um 22 Prozent. Betroffen sind davon jene Branchen, in denen mehrheitlich der Mindestlohn bezahlt wird – dazu zählt auch die Taxibranche. Nicht etwa, weil sich der Taxiunternehmer als Arbeitgeber auf diese Art und Weise eine goldene Nase verdient, sondern weil er an einen Taxitarif gebunden ist, dessen Kalkulation auf Mindestlohnhöhe basiert. Doch dieses Lamentieren hilft den klassischen Mindestlohnbranchen nicht weiter, deren Gewinnspanne von einer 22-prozentigen Lohnerhöhung aufgefressen wird. Dazu zählt aus den oben genannten Gründen leider auch die Taxibranche. Die Personalkosten in den Betrieben betragen 60 bis 70 Prozent der Gesamtkosten, rechnen diverse Taxiverbände vor, unter anderem auch der Taxiverband Bayern auf Seite 13 dieser Ausgabe. Um das aufzufangen, muss der Taxitarif um 11,7 Prozent steigen. Parallel haben sich in den letzten Monaten auch die sonstigen Lebenshaltungskosten verteuert. Laut Statistischem Bundesamt lag die Inflationsrate im Januar 2022 bei 4,9 Prozent. Einen Bärenanteil daran tragen die Energiekosten, zu denen auch der Spritpreis zählt. Das trifft abermals die Taxibetriebe. Florian Bachmann vom TVB fasst Mindestlohn- und Spritpreiserhöhungen zusammen: „Rein rechnerisch ergibt sich dadurch eine reine Kostensteigerung allein in diesem Jahr um mehr als 15 Prozent.“ Alleine das ist schon ein schlagkräftiges Argument für eine Erhöhung des Münchner Taxitarifs. Und es ist beileibe nicht das einzige. Der Schutz vor dem Corona-Virus und die damit verbundenen Lockdowns in Dauerschleife ließen deutschlandweit die Umsätze zusammenbrechen. Um das zu überstehen, haben viele Taxibetriebe ihre Reserven aufbrauchen müssen. Deshalb müssen die aktuellen Kostensteigerungen jetzt kompromisslos eins zu eins weitergegeben werden. HÖHERE PREISE – WENIGER NACHFRAGE? Die Angst vieler Taxiunternehmer und -fahrer, Preiserhöhungen würden zu einem Nachfragerückgang führen, weil dann weniger Menschen mit dem Taxi fahren, erweist sich in den meisten Fällen als unbegründet. Das Taxi zählt sowieso unter allen öffentlichen Mobilitätsangeboten zu den hochpreisigen Varianten. Wer trotzdem darauf zurückgreift, macht dies in den meisten Fällen mangels einer anderen praktikablen Alternative. Dort, wo also das Taxi alternativlos ist, wird man auch den höheren Preis bezahlen – erst recht dann, wenn es sich im Rahmen von Anpassungen gestiegener Kosten bewegt. Florian Bachmann ist sich sicher, „dass unsere Kunden für die Weitergabe gestiegener Kosten jede Menge Verständnis mitbringen“. Das sehen auch andere Landesverbände so. „Die Bürger in Deutschland haben Parteien gewählt, die hohe Mindestlöhne und mehr Klimaschutz versprochen haben“, schreibt beispielsweise der Landesverband Thüringen des Verkehrsgewerbes e. V. (LTV). Beides koste und bringe dem Staat sowie den Bürgern mehr Geld. Das Gewerbe bräuchte folglich kein schlechtes Gewissen zu haben, die Preise den Kosten anzupassen. „Gehen Sie selbstbewusst auf Ihre Kunden zu, denn Sie können auch selbstbewusst sein“, rät FOTO: Pixabay 8 1. QUARTAL 2022 TAXI

TAXITARIF der LTV. Wenn nicht jetzt, wann dann? Dieses Motto galt bereits 2015. Mit der damaligen Ersteinführung des gesetzlichen Mindestlohns (8,50 Euro pro Stunde) waren flächendeckend in Deutschland fast alle Kommunen dem Wunsch des Taxigewerbes nach Tariferhöhungen gefolgt. „Im betrachteten Zeitraum vom 1. Oktober 2014 bis zum 30. September 2015 änderten sich bundesweit knapp 80 Prozent aller Taxitarife“, hatte damals das Taxiportal „Innenspiegel“ recherchiert. Im Durchschnitt seien die Tarife um knapp 20 Prozent erhöht worden – mit deutlichen Abweichungen nach oben und nach unten. „Unter Berücksichtigung der Laufzeiten der Vortarife und der Entwicklung der relevanten Preisindizes reduziert sich der Mindestlohneffekt für den Beobachtungszeitraum auf knapp zwölf Prozent, analysierte der „Innenspiegel“ die Auswirkungen vor sieben Jahren. Wer jetzt nicht reagiert, wird später umso mehr erhöhen müssen. Und dann ist der Sprung tatsächlich zu hoch. In Erfurt waren die Tarife im Jahr auf einen Schlag um 40 Prozent angehoben worden. Die Grundgebühr lag daraufhin bei 4,70 Euro, der Kilometerpreis bei drei Euro. Nachts jeweils 20 Cent mehr. Damit wurden vor allem die Kurzfahrten massiv verteuert. Dies habe dann kurzfristig zu einem Auftragsrückgang von etwa 30 bis 40 Prozent geführt, was allerdings nicht nur an der Erhöhung lag, sondern auch an der Tatsache, dass aufgrund der nicht rechtzeitig geeichten Taxameter die Fahrten in den ersten Wochen mit einer behördlich genehmigten Handtabelle abgerechnet wurden. „Das hat viel Vertrauen gekostet“, blickt die Verantwortliche einer Erfurter Taxizentrale zurück. Trotzdem war die Erhöhung alternativlos, „denn die verbliebenen Fahrten waren »Sie können selbstbewusst sein.« Aus einer Mitgliederinfo des Thüringischen Taxiverbands zum Thema Tariferhöhung dadurch wenigstens wirtschaftlich“, bestätigt ein Erfurter Taxiunternehmer. „Der Umsatz, für den man vorher 100.000 Kilometer fahren musste, wurde seitdem bereits nach 60.000 Kilometern erreicht.“ ÖFFENTLICHE TEILFINANZIERUNG Trotz alledem ist allen Verantwortlichen bewusst, dass eine unaufhörliche Aufwärtsspirale beim Taxipreis nicht möglich ist. Vom Bundesverband Taxi und Mietwagen (BVTM) kommt daher die Anregung für eine öffentliche Teilfinanzierung des Taxis. Was damit gemeint ist, erläutert BVTM-Geschäftsführer Michael Oppermann gegenüber Taxi Times: „Im Zuge der PBefG-Novelle wurde im Regionalisierungsmittelgesetz klargestellt, dass Taxis Teil des ÖPNV sind. Das Regionalisierungsmittelgesetz ist ein Geldverteilungsgesetz, das Bundesmittel an die Länder gibt, damit die einen angemessenen ÖPNV und Infrastruktur bereitstellen. Wo sich das Taxi aus sich heraus nicht trägt, ist es also mehr als angemessen, eine entsprechende Finanzierung bereitzustellen. Bislang gibt es dafür noch keine Blaupause, aber wir werden im ersten Halbjahr Vorschläge dazu vorstellen. Denkbar sind beispielsweise Zuschüsse für unwirtschaftliche Bereitschaftszeiten oder eine Subventionierung des Tarifs. Das Taxi ist ÖPNV und muss deshalb auch an der ÖPNV- Finanzierung partizipieren.“ Laut BVTM hätte die Bundesregierung hier also ein starkes und verlässliches Instrument zur Hand, die entsprechenden Vo raussetzungen zu schaffen, die dann schlussendlich auch die Erwirtschaftung des Mindestlohns ermöglichen. jh FAHRE DIE MODERNSTE TAXI-FLOTTE DER STADT Werde Fahrer:in der ersten e-Vitos mit Rollstuhlrampe § Hohe Flexibilität/24 h Verfügbarkeit § Zentraler Standort mit eigenem Parkhaus und Werkstatt § Ein offenes/kollegiales Betriebsklima § Elektroflotte von Mercedes und Jaguar sowie Hybridfahrzeuge Interesse geweckt? Jetzt bewerben! Wir freuen uns, Dich kennenzulernen: Occamstr. 20, 80802 München Tel.: 089 201 69 00 personal@muenchner-taxi-zentrum.de www.muenchner-taxi-zentrum.de FOTO: Daimler Ag.

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