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Taxi Times München - 3. Quartal 2020

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E-MOBILITÄT E IST O.

E-MOBILITÄT E IST O. K.! Mit dem Aus von CleverShuttle in München hat sich ein Personenbeförderer verabschiedet, der bei seinem Fuhrpark konsequent auf Wasserstoff- und Stromantrieb gesetzt hat. Diese Lücke kann nun das Taxi füllen. Der Rückzug von CleverShuttle in München (siehe Seite 21) ist aus betriebswirtschaftlicher Sicht konsequent und überfällig, aus ökologischer Sicht aber ein Verlust – schließlich hat der Sammeltaxi- Beförderer (der doch mehrheitlich Einzelbeförderungen durchführte) mit seiner Flotte bewiesen, dass hohe Laufleistungen sehr wohl mit Wasserstoffbzw. Stromtanken in Einklang zu bringen sind. Nicht zuletzt deshalb werden die (nun mehrheitlich grünen) Stadtpolitiker*Innen weiterhin auf alternative Antriebsarten setzen. Wer also in seinem Mobilitätskonzept den Faktor „Elektro“ aufweisen kann, wird zweifelsohne einen Vorteil haben. Das ist nicht nur die Chance, sondern sogar die Verpflichtung des Taxigewerbes, sich hier offen zu zeigen. Denn wenn das Taxigewerbe keine E-Taxiflotte anbietet, dann füllen die Lücke ganz schnell doch wieder andere. Die Zeichen, dass die Stadt gerne deutlich mehr E-Taxis hätte als bislang, sind mehr als deutlich, denn erst vor Kurzem wurde die Münchner E-Taxi-Förderung verlängert. Anstatt bis zum 31. August 2020, wie ursprünglich vorgesehen, können nun die Förder-Anträge bis zum 31. Dezember 2021 eingereicht werden. Ziel der Beihilfe ist es, dem Münchner Taxigewerbe den Umstieg auf das E-Taxi schmackhaft zu machen. Wie das Münchner Referat für Gesundheit und Umwelt mitteilte, soll die E-Taxi-Subvention aber auch ein Baustein sein, um dem städtischen Klimaschutzziel, bis zum Jahre 2035 klimaneutral zu werden, einen Schritt näherzukommen. Wie bislang unterstützt die Münchner E-Taxi- Förderung jeden gefahrenen Besetztkilometer mit 20 Cent. Maximal können so bis zu 40 Prozent des Netto-Fahrzeugpreises auf diesem Weg refinanziert werden. Neu angepasst wurde auch die vorgeschriebene Haltezeit der E-Taxis. Aus bislang 36 Monaten Nutzungsdauer wurden jetzt 48 Monate. Hinter dieser Entscheidung Der Nissan e-NV200 kann auch mit einem Heckausschnitt für den Rollitransport ausgestattet werden. steckt die Idee, den E-Taxis, die übrigens auch über einen Brennstoffzellenantrieb verfügen dürfen, über einen längeren Zeitraum die Abschöpfung der Besetztkilometerpauschale zu ermöglichen. Für die Taxiunternehmer bedeutet das im Gegenzug, dass sie ihr Fahrzeug, auch wenn die maximale Fördersumme erreicht wurde, trotzdem vier Jahre halten müssen. Diese Änderungen sind ab dem 1. September 2020 gültig. Ebenfalls neu ist, dass auch bestehende Förderverträge auf Wunsch über den Zeitraum von 48 Monaten die E-Taxi-Förderung in Anspruch nehmen dürfen. AKTUELL ERST 27 E-TAXIS Der mit zwei Millionen Euro dotierte Fördertopf aus Mitteln des Integrierten Handlungsprogramms zur Förderung der Elektro mobilität in München (IHFEM) birgt derzeit noch große Ressourcen. Seit dem Start des E-Taxi-Projekts im September 2017 sind lediglich 27 begünstigte E-Taxis auf Münchens Straßen unterwegs. Gemeinsam haben sie rund 1,2 Millionen Besetztkilometer zurückgelegt, was einer bislang ausgezahlten Fördersumme von rund 240.000 Euro entspricht. Es bleibt also noch viel Luft nach oben. Ganz bemerkenswert mit Blick auf München ist jetzt sogar eine Kumulierung verschiedener Förderungen nicht mehr per se ausgeschlossen. Die noch recht frische städtische Inklusionstaxiförderung weist beispielsweise ausdrücklich darauf hin, dass sie mit der E-Taxi-Förderung kombinierbar ist. Weiterhin steht auch die E-Taxi- Priorisierung am Flughafen noch im Raum und wird sicher in nächster Zeit kommen. Natürlich funktioniert eine E-Taxi-Förderung nur dann, wenn es geeignete Fahrzeuge gibt. Bei den Automobilherstellern hat sich, wenn auch nur zögerlich, mittlerweile etwas getan. Immer mehr taxitaugliche E-Fahrzeuge kommen auf den Markt. Sogar Volkswagen und Mercedes bieten entsprechende Modelle an. Gleichzeitig werden andere E-Taxis deutlich rabattiert. Erst kürzlich hat Nissan den Leaf im Preis gesenkt und bei dem Großraumtaxi e-NV200 wird jetzt auch das Taxipaket subventioniert. Grundsätzlich haben die E-Fahrzeuge tendenziell bei der Reichweite FOTOS: Jaguar Land Rover, Intax 22 3. QUARTAL 2020 TAXI

E-MOBILITÄT zugelegt oder wie der Jaguar I-PACE auch bei der Ladegeschwindigkeit mit Wechselstrom. Anstatt wie bislang mit 7,6 kW kann der Brite jetzt dreiphasig mit bis zu 11 kW Wechselstrom geladen werden. Zusammengefasst kann man sagen, dass die Vorzeichen, auf ein E-Taxi umzusteigen, in München noch nie besser standen. Das unterstreichen zudem die relativ geringen Wartungskosten bei einem E-Auto. Weniger Verschleiß bei den Bremsen dank der Bremsenergie-Rückgewinnung oder die Abwesenheit von Motoröl sprechen deutlich für die Stromer. Natürlich darf man aber die Punkte nicht verschweigen, die den Umstieg auf die E-Mobilität deutlich erschweren. Gerade wenn es ums Geld geht, dann muss das Taxigewerbe genauer hinschauen. Der teuren Anschaffung elektromobiler Taxis mit meist weniger Rabatten stehen jene Kampfpreise gegenüber, zu denen spezielle Taximodelle mit Verbrenner angeboten werden. Bestes Beispiel hierfür ist die Mercedes V-Klasse und ihr elektrisches Pendant, der kürzlich vorgestellte EQV. Seit rund zwei Jahren sind zehn Jaguar-I-Pace- E-Taxis in München im Einsatz. Abgesehen davon, dass es für die V-Klasse ein Taxipaket gibt, werden alternativ auf den Kauf einer V-Klasse pauschal 15 Prozent Rabatt gewährt. Beim EQV muss man sich mit lediglich drei Prozent zufriedengeben (Stand 3.6.2020). Andere Hersteller, wie beispielsweise Kia, verfügen in ihrem Portfolio sogar über mehrere erhältliche E-Taxi-Modelle. Von der aktuellen Werbeaktion, die einen Rabatt von 16 Prozent verspricht, profitieren aber nur Kias mit Verbrennungsmotor. TEURER STROM Bei den Betriebskosten wird es derzeit für das Elektroauto auch relativ eng. Diesel ist aktuell so günstig wie schon lange nicht mehr, während die Strompreisgestaltung immer undurchschaubarer wird. An den städtischen Normalladesäule lässt sich der gleiche Stromanbieter den Strom teurer bezahlen als in den eigenen vier Wänden. Ist man auf einen Schnelllader angewiesen, wird man noch mehr bestraft. Ob das wirklich zielführend ist, sei dahingestellt. Um eine bessere Planbarkeit und damit auch Akzeptanz für das Projekt E-Taxi zu erreichen, sollten sich die Stromanbieter über eine Flatrate oder zumindest eine Strompreisbindung Gedanken machen. Ansonsten müssen bei der Kalkulation noch viele Fragezeichen einbezogen werden. Da hilft es auch nicht, wenn der Naturschutzbund (NABU) herausgefunden haben will, dass im Vergleich zum Verbrenner das größte Einsparungspotenzial darin liegt, wenn man sein E-Taxi (langsam) daheim lädt. In der Praxis ist das sicherlich nur für Einzelfahrer mit Wohneigentum sinnvoll. Für den Unternehmer, der seine Fahrzeuge mehrschichtig einsetzt, ist dieser gut gemeinte Vorschlag sicher nicht umsetzbar. Trotzdem wird man letztlich nicht am elektrischen Antrieb vorbeikommen. Das macht auch eine Webinar-Reihe deutlich, die im Juli vom Bundesverband Taxi und Mietwagen e. V. abgehalten wurde. Jeden Montag wurden andere Aspekte thematisiert, von den verschiedenen als E-Taxi erhältlichen Fahrzeugtypen über die richtige Ladeinfrastruktur bis hin zu einer Übersicht, welche Förderungen für das E-Taxi relevant sein könnten. Schon bei der Auftaktveranstaltung wurde deutlich, wie wichtig die E-Mobilität für das Taxigewerbe sein wird. Im letzten der vier Webinare war übrigens der Münchner Taxiunternehmer Gregor Beiner einer der Referenten. Sein Beitrag war der Erfahrungsbericht mit der eigenen E-Taxiflotte, der nach wie vor sehr positiv ausfällt. E-Taxis in München haben also durchaus Perspektive. Wenn die Stadt elektrische Personenbeförderung will, genügt Hellelfenbein. Dazu braucht man kein CleverShuttle. Wobei man nun durchaus deren gebrauchte Flotte übernehmen könnte … sg Dr. J. Cichon* Unfallschadenregulierung Fahrerlaubnisrecht Erbrecht Dr. Cichon & Partner* Rechtsanwaltskanzlei in München Neuhausen seit 1962 M. Werther* Fachanwältin: Verkehrsrecht Zivilrecht N. Nöker* Fachanwältin: Arbeitsrecht Verwaltungsrecht Tätigkeitsschwerpunkte S. v. Kummer* Fachanwalt: Familienrecht Sozialrecht M. Wunderlich-Serban Fachanwältin: Mietrecht Privatinsolvenzen Dr. B. Schwerdt* Fachanwältin: Strafrecht Bußgeldsachen A. Friedmann Gewährleistungsrecht Reiserecht Johann-von-Werth-Straße 1, 80639 München, Tel.: 089 / 13 99 46-0, Fax: 089 /16 59 51 TAXI 3. QUARTAL 2020 23

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