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Taxi Times München - 3. Quartal 2023

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RUFSCHÄDIGUNG DER

RUFSCHÄDIGUNG DER TAXI-RUFMORD DURCH DIE STAATSANWALTSCHAFT In München ist ein Mietwagenfahrer wegen Vergewaltigung verurteilt worden. Die Medien berichten von einem „Taxifahrer“. Die Staatsanwaltschaft und das Gericht hätten das verhindern können. Auf der Heimfahrt vom Fahrer vergewaltigt zu werden, zählt zu den schlimmsten vorstellbaren Erlebnissen für einen Fahrgast, der sich einem gewerblichen Fahrdienst anvertraut. Einer jungen Münchnerin ist das im Juni letzten Jahres widerfahren. Die 23-Jährige hatte mit Freunden in einer Bar die Nacht bis morgens durchgefeiert, war alkoholisiert und übermüdet und bestellte sich gegen 10 Uhr über die Free Now-App einen Mietwagen, um nach Hause zu fahren. Der Fahrer gab sich verständnisvoll und bot der Frau an, es sich auf der Rückbank bequem zu machen und die Schuhe auszuziehen – was sie dankbar annahm und wo sie wenig später einschlief. Der Fahrer parkte dann in Obermenzing auf einem Supermarktparkplatz – es war ein Sonntag –, öffnete eine hintere Tür und vergewaltigte die wehrlose Frau. Als sie vor Schmerz aufwachte, ließ er von ihr ab, setze sich wieder ans Steuer und fuhr sie zu ihrer Wohnung. Von dort verständigte die Frau sofort die Polizei. Der Beschuldigte wurde noch am selben Tag festgenommen. Im Juli 2023 wurde der 31-jährige Familienvater vom Landgericht München zu fünf Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Für die betroffene Frau wird es zumindest ein wichtiges Signal sein, dass die Tat nicht ungesühnt bleibt. Laut Zeitungsberichten ist sie schwer traumatisiert und wird psychotherapeutisch behandelt. NACHFRAGE BEI DER POLIZEI Ein Aspekt, der für die betroffene Frau sicher bedeutungslos ist, spielt für das Taxigewerbe eine ganz erhebliche Rolle, weshalb der Fokus hier auf einem Nebenaspekt des Prozesses liegt: Warum haben die Medien in ihren Berichten mehrheitlich von einem „Taxifahrer“ geschrieben? Dieser Frage sind Taxi Times und die Taxi München eG gleich nach dem ersten Prozesstag nachgegangen. Der Prozess lief über mehrere Wochen. Vom Prozessauftakt hatten mehrere Medien berichtet. Sie hatten ausnahmslos das Wort „Taxifahrer“ verwendet. Nachforschungen der beiden Münchner Taxizentralen ergaben jedoch, dass zum fraglichen Zeitpunkt keine Taxibestellung für die Abholadresse eingegangen war. Thomas Kroker von der Taxi München eG fragte daraufhin bei der Polizei nach und erfuhr, dass es sich bei dem Fahrzeug um einen schwarzen Opel handelte, der für die Mietwagenplattform Free Now gefahren war. Taxi Times konnte die Korrektur dadurch sofort vor- Obwohl die „Bild“-Zeitung darüber informiert wurde, dass es sich um keinen Taxifahrer handelt, ist Falschmeldung nicht von der Website genommen oder korrigiert worden. SCREENSHOT: „Bild“ 16 3. QUARTAL 2023 TAXI

RUFSCHÄDIGUNG „automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen wurde“, jetzt weder das Wort „Taxi“ noch das Wort „Mietwagen“ noch der Name „Free Now“ zu finden. Es ist nur noch vom „Fahrer“, von „seinem Wagen“ und einem „Fahrdienst“ mit App die Rede. Auch die dpa hat also aus der ursprünglichen Falschaussage lediglich etwas Schwammiges gemacht: Mittels einer geheimnisvollen Umschreibung werden das Mietwagengewerbe und der Vermittler Free Now auch von der dpa nicht beim Namen genannt. „Free Now“ kommt nur bei Taxi Times und „Bild“ vor. nehmen und kommentieren. Um eine weitere unberechtigte Rufschädigung für das Taxigewerbe zu verhindern, informierte Kroker postwendend alle Medien, die nach Taxi Times-Recherchen fälschlich von einem „Taxifahrer“ berichtet hatten, und bat um Richtigstellung. In erster Linie wandte er sich an die Deutsche Presse-Agentur (dpa), deren erste Meldung von zahlreichen Medien übernommen worden war. Daraufhin informierte die dpa sämtliche angeschlossenen Medien über den Fehler und veröffentlichte eine Berichtigung: „In einer früheren Version des Artikels war von einem ‚Taxi‘ die Rede. Die Begriffe ,Taxi‘ und ,Taxifahrer‘ wurden aus der Berichterstattung gestrichen. Die Begriffe fielen in der Anklageschrift, allerdings erklärte die Staatsanwaltschaft später, dass es sich nicht um ein Taxi im klassischen Sinn gehandelt habe.“ Dieser Satz wurde von den Nachrichtenportalen „Die Zeit“ und „Radio Mainwelle“ übernommen, die in ihren Originalmeldungen auch die Begriffe „Taxi“ und „Taxifahrer“ entfernten. Die Münchner Tageszeitungen „Bild“, „AZ“, „tz“ sowie diverse lokale Radiosender verwenden den falschen Begriff „Taxi“ bis heute (Stand Redaktionsschluss 11.8.2023) auf ihren Websites, zum Teil mit Symbolfotos von Taxis illustriert. Somit müssen sich die Münchner Boulevardmedien den Vorwurf gefallen lassen, der Taxibranche wider besseres Wissen einen gewaltigen Imageschaden zugefügt zu haben – und dies mutwillig weiterhin zu tun. Eines der ersten Medien, die von Kroker informiert wurden, ist die reichweitenstarke „Bild“-Zeitung aus dem Axel-Springer-Verlag, der 2017 Anteile am Uber-Konzern erwarb und seitdem scheinbar keine Gelegenheit auslässt, das Taxigewerbe negativ darzustellen. Im Fall der Vergewaltigung, bei dem die „Bild“ mit Datum 14. Juni über den Prozess berichtet, ist „Taxifahrer“ das erste Wort der Schlagzeile. Durch Krokers Intervention am 22. Juni wurde der Redaktion die Falschinformation bekannt. Reaktion der „Bild“-Online-Redakteure: keine. Die Meldung ist bis heute mit den falschen Fakten online. „Die Zeit“ platzierte unter der ursprünglichen Meldung deutlich sichtbar die Berichtigung der dpa. Statt konkrete Fakten zu nennen, ist in der Meldung, die „redaktionell nicht bearbeitet“, sondern „TAXI“ IST OBJEKTIV FALSCH Von vornherein vermeidbar wäre die Rufschädigung gewesen, wenn die Münchner Staatsanwaltschaft und in Folge auch das Landgericht sensibler bzw. präziser formuliert hätten. Das Wort „Taxi“ in der Anklageschrift ist objektiv falsch, da das Verbrechen, um das es in dem Prozess geht, nicht vom Fahrer eines Taxis (§ 47 PBefG), sondern vom Fahrer eines Mietwagens (§ 49 PBefG) begangen worden war. Dennoch waren weder Staatsanwaltschaft noch Gericht willens, wenigstens im Laufe des Prozesses von der falschen Begrifflichkeit abzurücken. Eine entsprechende Presseanfrage hatte Taxi Times bereits nach dem ersten Verhandlungstag gestellt. Somit wäre genügend Zeit gewesen, den Fauxpas auch im Hinblick auf die weiteren Verhandlungstage zu korrigieren. Weder die Staatsanwaltschaft noch die Pressestelle des Landgerichts sind auf die konkreten Fragestellungen eingegangen. Die Nachfrage von Taxi Times, ob man den falschen Begriff „Taxi“ in der Anklageschrift korrigieren würde, wurde nicht beantwortet. Ebenso wenig wurde seitens des Gerichts auf die Bitte eingegangen, wenigstens bei den weiteren angesetzten Prozesstagen den falschen Begriff „Taxi“ zu vermeiden. Die Tatsache, dass nach der Urteilsverkündung nicht nur das Nachrichtenportal „Spiegel“ immer noch von einem „Taxifahrer“ schrieb, deutet darauf hin, dass bis zum Schluss des Prozesses der falsche Begriff verwendet wurde. Auch die Münchner Boulevardmedien verwendeten bei ihren Berichten zum Urteil weiterhin den Begriff „Taxi“. Ob auch in der schriftlichen Urteilsbegründung von einem Taxifahrer die Rede sein wird, ist ungewiss. Das Urteil lag bei Redaktionsschluss dieser Ausgabe noch nicht vor. Vertreter der Münchner Taxibranche haben gegenüber Taxi Times angekündigt, den Fall juristisch prüfen zu lassen. Der Imageschaden und die Rufschädigung für das Münchner Taxigewerbe sind zu groß, als dass man das so stehen lassen dürfe. Somit dürfte ein Fall, der juristisch abgearbeitet ist, für die Münchner Staatsanwaltschaft und für das Gericht noch ein formelles Nachspiel haben. jh/ar Tarifumstellung aller Fabrikate ohne Termin möglich! Adler Taxameter & Funktechnik GmbH 80939 München • Heidemannstr. 37 Tel.: 089 – 255 44 114 info@adler-taxameter.de www.adler-taxameter.de • Spiegeltaxameter • Taxameter • Fiskaltaxameter • Wegstreckenzähler • Cey-Abrechnungssystem • iButton-Abrechnungssystem • NFC-Abrechnungssystem • Digitale Schichtaufzeichnung • Magnet / Bügel Dachzeichen • Quittungsdrucker • Datenfunksysteme • Sprechfunksysteme • Sitzkontakte • Taxi-Mietwagen Alarmanlage • Taxi-Zubehör • Handy / Tablet Halterungen • Dashcam • GPS-Ortungssysteme TAXI 3. QUARTAL 2023 17

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