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Taxi Times München - 3. Quartal 2023

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ISARFUNK TAXIZENTRALE

ISARFUNK TAXIZENTRALE ACHTERBAHNFAHRT MIT DER EU Die Bewertung der Taxizentralen bei der künftigen Plattformarbeitsrichtlinie der EU gleicht einer Achterbahnfahrt Die EU-Mühlen mahlen langsam und am Mahlwerk stehen verschiedene Institutionen mit unterschiedlichen Rezepturen. So auch bei der Plattformarbeitsrichtlinie. Hier könnte eine falsche Mixtur für Taxizentralen und Solounternehmer besonders gefährlich werden. Aller guten Dinge sind drei: Nach der EU-Kommission im Dezember 2021 und dem Europäischen Parlament zu Beginn dieses Jahres hat sich Ende Juni nun auch der Rat der EU auf eine Einschätzung der Plattformrichtlinie geeinigt. Es geht dabei um eine generelle rechtliche Vorgabe für Vermittler, die ihre Dienste auf der Plattform einer App anbieten und von eigenständigen Unternehmen ausführen lassen. Sind diese nun Solounternehmer oder Scheinselbstständige? Aus Sicht einer Taxizentrale wie IsarFunk gleicht der Umgang der EU mit dieser Frage einer Achterbahnfahrt. Im Ursprungsentwurf der Kommission werden sämtliche Vermittler in einen Topf geworfen. Im Bereich der gewerblichen Personenbeförderung bedeutet dies, dass Taxizentralen arbeitsrechtlich wie Uber & Co. eingestuft werden. Was laut Entwurf der Kommission nichts anderes bedeuten würde, als dass Solounternehmer wie angestellte Arbeitskräfte einer Taxizentrale einzustufen wären. ÜBERZEUGUNGSARBEIT IN BRÜSSEL Das Taxigewerbe hatte dagegen hartnäckig interveniert. Sowohl die Gewerbevertretung IRU als auch „Taxi4SmartMobility T4SM“ haben auf Brüsseler Ebene Überzeugungsarbeit geleistet und argumentiert, warum ein Einzel-Taxiunternehmer bei Weitem nicht so abhängig von der Vermittlungszentrale seiner Wahl ist wie ein Mietwagenunternehmer von seiner Plattform. München hat dabei einen Kämpfer an vorderster Front, denn Gregor Beiner, Vorstandsmitglied sowohl des Bundesverbands als auch des TVM München, ist gleichzeitig auch Vorsitzender von T4SM und damit im regelmäßigen Austausch mit den EU-Politikern. Bei den Europa-Parlamentariern hatten Gregor Beiner und seine Unterstützer Erfolg. In deren Vorlage einer Plattformarbeitsrichtlinie wurden Taxizentralen vom Geltungsbereich ausgenommen. Umso größer war nun die Enttäuschung, als der EU-Rat als drittes Entscheidungsgremium auf diese Ausnahme nun wieder verzichtete. Somit besteht immer noch die Gefahr, dass Taxizentralen in den Anwendungsbereich der Gesetzgebung fallen. Ebenso wie das Europäische Parlament hätte der Rat der EU Taxizentralen ausdrücklich ausschließen und das Arbeitsrecht für selbstständige Taxifahrer beibehalten müssen. Dies sieht auch Gregor Beiner so. „Es ist wichtig, Strukturen zu schaffen, jedoch klar die lokalen Rahmenbedingungen zu beachten. Dies hat der Rat der EU in seinem Entwurf berücksichtigt. Somit werden Taxizentralen im Entwurf des Europaparlaments explizit herausgenommen und im Entwurf des Rats nicht als Plattformen gewertet, durch die lokalen Regelungen wie zum Beispiel die Tarifpflicht.“ Beiner beschreibt, wie es nun weitergeht: „Nun geht es in den Trilog zwischen Kommission, Parlament und Rat, um das Gesetz zu finalisieren. Wir konnten durch unsere Arbeit als T4SM zusammen auch im Schulterschluss mit der IRU die Einzigartigkeit des Taxis in den Entscheidungsprozess einbringen und damit die Zukunftsfähigkeit sichern. Unsere Arbeit geht nun in die nächste intensive Phase.“ Als IsarFunk Taxizentrale und im Sinne der vielen Solounternehmer, die in München in ihren Taxis unterwegs sind, drücken wir Gregor Beiner die Daumen! if Venczel_02-2016.qxp_Layout 1 03.02.16 16:15 Seite ISARFUNK TAXIZENTRALE GMBH & CO. KG Rosenheimer Straße 139, 81671 München Telefon / Taxiruf: 089 / 450 540 Telefon / Verwaltung: 089 / 450 54-100 E-Mail: verwaltung@isarfunk.de www.isarfunk.de, www.facebook.com/isarfunk450540 Redaktion und presserechtlich verant wortlich: IsarFunk-Taxizentrale (if); Christian Hess Verkehrsmedizinische Untersuchungen in Schwabing Dr. Josef Venczel Dr. Marta Venczel Betriebsärzte Adelheidstraße 23 80798 München Tel.: 2729460 Fax: 27294614 Handy: 0172/8916575 www.arbeits-med.de Alle med. Untersuchungen für den Erwerb und die Verlängerung des P-Scheins FOTO: Pexcels 18 3. QUARTAL 2023 TAXI

ISARFUNK TAXIZENTRALE VERTRAUEN BEI DER KUNDSCHAFT Mit den ab 1. September möglichen Festpreisoptionen wird die IsarFunk Taxizentrale sehr verantwortungsvoll umgehen. Ein Preis-Jo-Jo wird es nicht geben. Mit Stadtratsbeschluss vom 25. Juli 2023 wurde in München ein deutschlandweit einzigartiges Projekt auf den Weg gebracht: Taxibesteller können ab 1. September vor Antritt der Fahrt einen gesetzlich geregelten Festpreis vereinbaren. Preissicherheit und Kostentransparenz sollen die Dienstleistung Taxi deutlich verbraucherfreundlicher machen und so verlorene Kunden zurückgewinnen. Wer das nicht möchte, kann wie bisher seine Taxifahrt per Taxameter abrechnen lassen. Ein zwischen dem Fahrgast und der Isar- Funk Taxizentrale vereinbarter Festpreis gibt Sicherheit bei der Preiskalkulation. ENORMER FORTSCHRITT Was bisher nur für Fahrten vom Flughafen zur Messe oder zur Hauptbahnhofregion galt, kann man dann im gesamten Tarifgebiet beanspruchen. „Ein enormer Fortschritt für das Gewerbe und natürlich für die Taxinutzer“, kommentiert Christian Hess, Geschäftsführer bei IsarFunk, die Initiative: „Vor Fahrtantritt zu wissen, was die Fahrt kostet, schafft Vertrauen bei der Kundschaft.“ Bedingung für eine verbindliche Preisvereinbarung ist die Bestellung über eine Zentrale oder eine digitale Plattform bzw. App. Am Straßenrand herbeigewunkene oder am Stand bestiegene Taxis rechnen wie gehabt nach Taxameter ab. „Schon die Tatsache, dass der Festpreis stets auf der kürzesten Fahrtstrecke basiert, wird sich für den Verbraucher auszahlen. Eine schlechte Routenwahl macht die Fahrt also nicht teurer“, ergänzt Hess. Der kaum kalkulierbare Zeittarif, der besonders bei Staus die Taxikosten in die Höhe treibt, fällt beim Festpreis weg. Gleichzeitig wird ein sogenannter Tarifkorridor die Möglichkeit bieten, die Festpreise in einer Spanne von minus 5 bis plus 20 Prozent flexibel zu variieren. Hier gibt sich IsarFunk zurückhaltend: Im Gegensatz zu Mietwagendiensten, die bei hoher Nachfrage gern Kasse machen, sehe man sich als Taxizentrale und Teil des öffentlichen Nahverkehrs auch künftig der Daseinsvorsorge für die Münchner Bürger verpflichtet. Ein „Preis- Jo-Jo“ halte man für unseriös. Es gelte, sehr sorgfältig die Wünsche und Bedürfnisse sowohl der Kunden als auch der „WIR MÜSSEN DIE VERMITTLUNG AUF LINKS DREHEN“ Taxifahrer auszubalancieren. „Taxifahren soll transparenter werden und bezahlbar sein“, so Hess. if Die kurze Vorbereitungszeit auf die Festpreise stellt IsarFunk vor eine beachtliche Herausforderung: „Wir müssen die Vermittlung quasi auf links drehen“, gibt Jürgen Dinter, Marketingleiter bei IsarFunk, zu bedenken. Die aktuellen Sprachassistenten zur schnellen automatischen Bestellung müssen angepasst werden. Auch die Bedienoberfläche unserer App taxi.eu wird überarbeitet. Mitarbeiter und Taxikollegen müssen umfassend geschult, die Arbeitsprozesse abgeändert werden. Das alles in der Haupturlaubszeit.“ Trotz des Aufwands ist man sich bei IsarFunk sicher: Im Festpreis liegt die Zukunft des Taxigewerbes. if Werther - von Kummer - Nöker - Dr. Schwerdt Rechtsanwälte - Partnerschaftsgesellschaft* Tätigkeitsschwerpunkte M. Werther* S. v. Kummer* N. Nöker* Dr. B. Schwerdt* Fachanwältin: Verkehrsrecht Fachanwalt: Familienrecht Fachanwältin: Arbeitsrecht Fachanwältin: Strafrecht Zivilrecht / Unfallschadenregulierung Sozialrecht / Erbrecht Verwaltungsrecht / Fahrerlaubnisrecht Bußgeldsachen M. Wunderlich-Serban A. Friedmann V. Kessinger Fachanwältin: Miet- und WEG-Recht Gewährleistungsrecht Bußgeldsachen Privatinsolvenzen Reiserecht Opfer- u. Entschädigungsrecht FOTO: Hale Johann-von-Werth-Straße 1, 80639 München, Tel.: 089 / 13 99 46-0, Fax: 089 /16 59 51 TAXI 3. QUARTAL 2023 19

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