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Taxi Times München - 3. Quartal 2023

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FESTPREIS FESTPREISE MIT

FESTPREIS FESTPREISE MIT TARIFKORRIDOR Ab 1. September dürfen Taxizentralen und -unternehmer mit den Fahrgästen einen Festpreis vereinbaren. Wir zeigen, was künftig erlaubt ist, wie solche Fahrten dokumentiert werden müssen und wie man Festpreise in den Taxameter eingibt. Was lange währt, wird endlich gut. Was eingehend geprüft wurde, wurde schlussendlich für praxistauglich befunden. Die Stadt München wird die erste Kommune in Deutschland sein, die Festpreise bei bestellten Taxifahrten erlaubt. Der Münchner Stadtrat stimmte Ende Juli einer Änderung der Taxitarifordnung zu. Neu aufgenommen wurde der § 2a „Tarifkorridor“. In diesem neuen Paragrafen ist genau geregelt, bei welchen Fahrten ein Festpreis vereinbart werden kann, wie dies gegenüber dem Kunden und gegenüber der Genehmigungsbehörde dokumentiert werden muss und um wie viel Prozent sich der Festpreis unterhalb bzw. oberhalb des Taxitarifs bewegen darf (Tarifkorridor). Damit gibt der § 2a der Münchner Taxitarifordnung (TTO) die Antworten auf viele Fragen, die seit Bekanntwerden des Beschlusses immer wieder auftauchen. Kann für jede Fahrt ein Festpreis vereinbart werden? Nein. Festpreise dürfen nur bei „Fahrten auf vorherige Bestellung mit vereinbartem Abfahrts- und Zielort“ angeboten werden. Das bedeutet im Umkehrschluss: Taxifahrten, bei denen der Fahrgast am Halteplatz einsteigt oder das Taxi an der Straße heranwinkt, müssen immer mit laufendem Taxameter gefahren werden. Selbst bei bestellten Fahrten hat der Fahrgast das Recht, die Fahrt ohne Festpreis und stattdessen mit laufendem Taxameter durchzuführen. Muss die Bestellung telefonisch erfolgen? Nein. Im § 2a, Absatz 1 der TTO heißt es: „Die vorherige Bestellung kann insbesondere telefonisch oder per Smartphoneanwendung („App“) erfolgen.“ Kann man einen beliebigen Preis vereinbaren? Nein. Der vereinbarte Festpreis darf höchstens 20 Prozent nach oben und 5 Prozent nach unten vom gültigen Münchner Taxitarif abweichen. Diese Spanne wird als Tarifkorridor bezeichnet. Wie berechnet sich der Fahrpreis? Zur Berechnung des Fahrpreises wird die Länge der vom Kunden angegebenen Fahrtstrecke mithilfe eines Routenplaners ermittelt und mit 2,30 Euro pro Kilometer zuzüglich 5,50 Euro Grundpreis berechnet. Wird die (verkehrsbedingte) Wartezeit beim Festpreis berücksichtigt? Nein. Die Wartezeit wird nicht in den Preis einbezogen. Die Medien wie auch die Stadt heben dies als besonderen Vorteil der neuen Festpreise hervor, da der Kunde dadurch bei Fahrten mit größeren Staus trotzdem einen verlässlichen Preis bekommt. Erfahrungswerte der Münchner Taxizentralen belegen, dass eine Festpreisfahrt zur Rushhour in etwa 10 Prozent oberhalb des Tarifs angesetzt werden sollte, um den Wegfall der Wartezeit-Komponenten zu kompensieren. Wird die Anfahrt zum Kunden extra berechnet? Nein. „Anfahrten sind kostenfrei“, heißt es dazu im § 2a, Absatz 4 TTO. Gelten die im Taxitarif geregelten Zuschläge auch bei Festpreisfahrten? Ja. Sowohl der Zuschlag für ein Großraumtaxi als auch für die Mitnahme eines Fahrrads werden auf den Festpreis aufgeschlagen. Dem Kunden müssen die Zuschläge bei der Bestätigung und während der Fahrt im Taxameter gesondert ausgewiesen werden. Was passiert, wenn ein Fahrgast bei einer Festpreisfahrt einen Zwischenstopp einlegt oder die Fahrt mittendrin abbricht? u DIE AFD STIMMTE DAGEGEN Der Beschluss für die neuen Münchner Festpreise fand innerhalb des Münchner Stadtrats eine sehr breite Mehrheit. Einzig die AfD stimmte gegen die Entscheidung. Auf Nachfrage der Taxi Times-Redaktion erklärte eine Fraktionssprecherin dazu, dass man Taxifahrer befragt habe, die bei der Umsetzung Praktikabilitätsprobleme sehen würden. Beispielsweise dürften sich Schwierigkeiten bei der konkreten Preisgestaltung ergeben. Wörtlich heißt es dazu seitens der AfD: „So kann es zu Streitigkeiten zwischen Taxifahrer und Fahrgast kommen, wenn aufgrund der Korridorvariable der im Taxameter angezeigte Fahrpreis von dem tatsächlich anfallenden Tarif abweicht. Außerdem können Konflikte zwischen den Taxifahrern untereinander entstehen, wenn unterschiedlich mit der Korridorvariablen umgegangen wird (volle Nutzung vs. anteilige Nutzung vs. gar keine Nutzung). jh FOTOS: Hale, Semitron 6 3. QUARTAL 2023 TAXI

FESTPREIS Solche Fälle sind im § 2a, Absatz 4 geregelt: „Wird eine Fahrt zum Festpreis […] auf Wunsch des Fahrgastes vor Erreichen des vereinbarten Zielorts für länger als 5 Minuten unterbrochen, ist für die bisher zurückgelegte Strecke der vereinbarte Festpreis zu zahlen und die Fahrt beendet. Der Fahrt abbruch ist schriftlich oder elektronisch zu dokumentieren.“ Was passiert, wenn ein Fahrgast zu einer vorbestellten Festpreisfahrt nicht pünktlich erscheint? Dazu gibt es in der aktuellen Fassung der TTO keine genaue Definition. Hier sollten sich die Fahrer an der 5-Minuten-Regelung orientieren, die für Unterbrechungen einer bereits begonnenen Fahrt gilt. Wenn ein Fahrgast also später als 5 Minuten nach der Abholzeit am Taxi erscheint, sollte die Fahrt dann nicht mehr zum Festpreis, sondern mit laufendem Taxameter durchgeführt werden. Darf man den Tarifkorridor auch bei Fahrten von der Messe zum Flughafen oder vom Flughafen zum Hauptbahnhof anwenden? Nein. Bereits seit 2022 gibt es für Fahrten von und in eine der drei Zonen Hauptbahnhof, Messegelände und Flughafen-Areal genau definierte Festpreise. Sie sind im § 2, Absatz 3 der TTO geregelt und müssen bei jeder Fahrt von einer der drei Zonen in eine andere der drei Zonen angewendet werden. Wann wird der Preis vereinbart? Der Fahrpreis wird zwischen dem Taxiunternehmer und dem Fahrgast bei der Bestellung und vor Beginn der Fahrt vereinbart. Diese Vereinbarung muss dokumentiert werden. § 2a, Absatz 2 regelt dazu: „Dem Kunden ist vor der Fahrt eine Bestätigung des vereinbarten Fahrpreises […] mit Angabe von Datum und Uhrzeit der Vereinbarung auszustellen.“ Muss der vereinbarte Preis in den Taxameter eingegeben werden? Ja, vor Beginn der Fahrt. Er bleibt bis zum Fahrtende unverändert und für den Fahrgast sichtbar im Taxameter (siehe auch S. 9) Können auch Taxizentralen mit den Kunden einen Festpreis vereinbaren? Ja. „Vom Unternehmen können zur Vereinbarung des Festpreises insbesondere Taxizentralen oder Vermittlungsplattformen beauftragt werden“, heißt es dazu in der TTO. Was muss die Bestätigung genau enthalten? Die Antwort dazu liefert § 2a, Absatz 3 der TTO: „Die Vereinbarung über das Fahrtentgelt ist schriftlich oder elektronisch zu dokumentieren. Es sind insbesondere die Kundendaten, der Zeitpunkt der Vereinbarung, die enthaltenen Zuschläge sowie das vereinbarte Fahrtentgelt aufzuzeichnen. Änderungen, die sich nach Abschluss der Vereinbarung ergeben, sind ebenfalls zu erfassen.“ Welche Daten einer Festfahrt muss der Taxiunternehmer im Falle einer Kontrolle jederzeit vorweisen können? Dazu heißt es im § 2a, Absatz 6: „Alle gem. § 2a im Unternehmen durchgeführten Fahrten (Geschäftsvorfälle) sind unter Angabe der folgenden Daten einzeln zu erfassen: a) Beförderungsentgelt (ohne Trinkgeld); b) Zuschlag; c) Datum; d) Zeitpunkt des Fahrtbeginns (ohne Anfahrt); e) Zeitpunkt des Fahrtendes; f) Belegtkilometer jh EURO-TAXI Handels GmbH München Schießstättstr. 12, 80339 München 0 89 - 74 70 145 Öffnungszeiten: Montag-Freitag 08:00 - 18:00 Uhr Kfz- Meisterbetrieb für alle Fabrikate Link zur bisher gültigen Taxitarifordnung Link zum neuen § 2a der Münchner Taxitarifordnung preiswert . schnell . zuverlässig • Reparatur und Pflege • Wartung und Inspektion • Unfallinstandsetzung • Unfallschadenmanagement (Wir rechnen direkt mit der Versicherung ab) • HU & AU im Haus • Diagnostik • Klimaservice • Autoglas Wir wissen worauf es beim Taxi ankommt! TAXI 3. QUARTAL 2023 7

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